Prüfungen mit kastrierten Rüden nicht erlaubt ?!

Amputationen
(§6) Das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres ist verboten.
Dieses Verbot gilt nicht, wenn
  • der Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist (durch einen Tierarzt),
  • das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zweck der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist (für Tierversuche gelten besondere Vorschriften zur Anzeige),
  • zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird (durch einen Tierarzt).
Ausnahmen vom Amputationsverbot gelten für:
  • Jagdlich zu führende Hunde (s.u.), wenn dies für die jagdliche Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen (durch einen Tierarzt),
  • Kastration bzw. Kennzeichnung von Nutz- und Hobbytieren ,
  • Enthornen bzw. Verhinderung des Hornwachstums, Kürzen von Schwänzen, Abschleifen von Eckzähnen bzw. das Absetzen des krallentragenden letzten Zehengliedes (s.o. 2.-6.),
Es ist verboten beim Amputieren oder Kastrieren elastische Ringe zu verwenden. Ausnahme: Kürzen des Schwanzes von unter 8 Tagen alten Lämmer.
 
  • 28. April 2024
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Hi Wiwwelle ... hast du hier schon mal geguckt?
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Vielen Dank. Ist das ein aktueller Auszug aus dem TschG? Fällt unter die Verhinderung einer unkontrollierten Fortpflanzung nun auch die ganz normale Hundehaltung?

Muss wohl am WE noch einen Kommentar bemühen. Man will ja wissen, ob die Auskunft die man gibt auch tatsächlich so stimmt. Hat jetzt auch nichts mit dem Pro und Contra der Kastration zu tun, sondern rein mit der Gesetzeslage.
 
Da ein Hund in den meisten Fällen entweder Nutz- oder Hobbytier ist, würde ich sagen, wiww hat Recht, und ja, die unkontrollierte Fortpflanzung kann man durch Kastration auch bei ganz normaler Hundehaltung verhindern. ;)
 
Es ist sehr aktuell der Auszug. Ich kann verstehen wenn jemand bei seinen Hunden gegen eine Kastration ist, ich kann verstehen wenn man seine Hunde gerne intakt haben möchte.
Aber ich kann es langsam nicht mehr hören das man mich wie eine Kriminelle hinstellt weil ich angeblich gegen das TschG verstoßen habe weil ich meine Tiere kastrieren habe lassen.
 
Das ist auch dein gutes Recht.:) Es ist ebenso mit Teleimpulsgeräten. Die sind nicht verboten, nur die Verwendung am Hund. Die Menschen dürfen sich nach wie vor damit "beglücken".:D Daher auch frei verkäuflich.
Werde aber wenn ich Zeit habe recherchieren wie die richterliche Auslegung ist, oder ob dieses von mir genannte Statement tatsächlich zu den vielen Märchen zählt. Hoffe ich komme dieses WE dazu.
 
puh, dann bin ich ja beruhigt! Wie gesagt, ich habe mich einfach blöd ausgedrückt!
 
Ich bin BK Mitglied und arbeite auch auf einem BK Platz.. natürlich dürfen auch kastrierte Hunde Prüfungen laufen
 
Puh, war bei der Überschrift gerade vollkommen irritiert weil ich das noch nie gehört hatte.

Ich kann diese Grundsatzdiskussion über Kastrieren ja oder nein auch langsam nicht mehr hören. Das kann doch jeder selbst entscheiden, es gibt Gründe dafür und auch dagegen. Wie halt immer und überall. Korrigiere: fast immer und fast überall... ;)
 
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bxjunkie
Auch das eventuell für den ein oder anderen interessant :) Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
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Quelle und kompletter Text: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Bis denne, eure Klopfer :D
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Ich finde das echt super von dir! Es gibt leider viele Hundebesitzer, die nicht auf ihren Hund schauen, sondern nur auf ihre Erfolge. Ihr werdet sicher auch Spaß haben, wenn ihr es nur für euch am Hundeplatz übt!
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Klar, aber die meisten Hunde schauen wohl nicht ständig nach ihrem Herrchen/Frauchen. Besonders die selbstständigeren wohl kaum.
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