Das Urteil bestätigt die bisherige Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Ich war dort schon vor einigen Jahren in ähnlicher Angelegenheit erfolglos. Ich denke, in Anbetracht der ewig klammen Kassen unserer Kommunen, darf kein anderes Urteil erwartet werden. Hier würde es mich nicht wundern, wenn sich der rheinland-pfälzische Gemeinde- u. Städtebund bei bis zum 16fachen des Regelhundesteuersatzes schon kundig gemacht hat, bevor er seinen Gemeinden diese Mustersatzung zukommen lies. Es ist schon merkwürdig, denn bislang wurde nie begründet, wieso grundsätzlich gerade das 16fache, was zugleich den Höchstsatz darstellt, von den meisten Gemeinden für notwendig erachtet wird, um die Zahl der Listenhunde u. gefährlichen Hunde in den Gemeinden in RLP einzuschränken. Hier steht offensichtlich nur die Einnahmeerzielungsabsicht im Vordergrund; mit notwendiger Gefahrenabwehr hat dies wirklich nur am Rande zu tun.