OVG Münster bestätigt KH-Steuer

Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Gerade kam in den Nachrichten, daß das OVG Münster die Klage eines Hundehalters abgewiesen hat und die Kampfhundesteuer für rechtens erklärt hat. Die Liste der Rassen, die als Kampfhunde gelten, kann weiterhin von den Gemeinden willkürlich festgelegt werden.

Näheres habe ich ihm Netz leider noch nicht gefunden...
 
  • 6. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 18 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hundehalter muss 1.500 Euro Steuer zahlen
veröffentlicht: 18.06.04 - 12:26


Städte dürfen erhöhte Hundesteuer erheben für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind. Foto: AP
Münster (rpo). Als gefährlich eingestufte Hunderassen dürfen zu Recht mit einer deutlich höheren Hundesteuer belegt werden. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage eines Kampfhundehalters abgewiesen. Die Hundesteuer in Höhe von 1.500 Euro ist nach Ansicht des Gerichts legitim.

Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter in Münster nicht zu, hat das Oberverwaltungsgericht Münster weiter entschieden. Der in Hamm lebende Kläger hält nach den Angaben des Gerichts einen American-Staffordshire-Terrier und einen Mischling mit Anteilen eines American-Staffordshire-Terriers. Er sollte seit Anfang 2001 für die Hunde zusammen 3.000 Mark (rund 1.500 Euro) Hundesteuer zahlen. Die Steuer für normale Hunde hätte 408 Mark betragen.

Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung des Mannes gegen ein Urteil des Verwaltungsgericht Arnsberg ab. Eine Stadt sei berechtigt, für als gefährlich eingestufte Hunde eine erhöhte Hundesteuer zu erheben und damit auch den Zweck zu verfolgen, das Halten von gefährlichen Hunden einzudämmen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
RP Online Sidebar:
Aktuelle News immer im Blick


Welche Hunde "gefährliche Hunde" seien und dem erhöhten Steuersatz unterlägen, könne die Stadt in der Hundesteuersatzung dadurch regeln, dass sie auf bestimmte Rassen und auf Mischlinge mit Beteiligung solcher Rassen abstelle, erklärten die Richter. Auf eine konkrete Gefährlichkeit dieser Hunde komme es nicht an. Die Stadt könne der vom Landesrecht vorgegebenen Typisierung folgen und brauche nicht von sich aus weitere, eigene Untersuchungen darüber anzustellen, ob diese Typisierung sachgerecht sei oder weitere Hunderassen, etwa der Deutsche Schäferhund, als "gefährlich" einzustufen wären.

(Aktenzeichen: OVG Münster 14 A 953/02)



Freitag 18. Juni 2004, 12:36 Uhr

Höhere Steuern für gefährliche Hunde sind rechtens

Münster (AFP) - Halter von gefährlichen Hunden dürfen zu einer erhöhten Hundesteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Das Gericht wies damit in zweiter Instanz die Klage eines Hundehalters gegen einen Steuerbescheid der Stadt Hamm zurück.

Die Stadt Hamm hatte von dem Mann für seine beiden als gefährlich eingestuften Hunde im Jahr 2001 insgesamt gut 1530 Euro verlangt. Für zwei "normale" Hunde hätte er zusammen nur 208 Euro zahlen müssen.

Die Richter billigten der Kommune ausdrücklich das Recht zu, durch eine höhere Steuer für gefährliche Hunde ihre Einnahmen zu steigern und zugleich das Halten solcher Tiere einzudämmen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu.

Das OVG betonte in der Urteilsbegründung, die Stadt könne in ihrer Hundesteuersatzung bestimmte Rassen und Mischlinge als gefährlich einstufen. Dabei komme es nicht auf die konkrete Gefährlichkeit der jeweiligen Tiere an, im vorliegenden Fall eines American-Stafford-Terriers und eines Mischlings mit Anteilen dieser Rasse. Auch sei es in diesem Zusammenhang unerheblich, ob die Vierbeiner den vorgeschriebenen Wesenstest bestanden hätten.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „OVG Münster bestätigt KH-Steuer“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

crazygirl
Was könnte man eigentlich unternehmen, um den Bestand an unfähigen Politikern und ihnen wohlgesonnenen Richtern zu verringern? Wäre das nicht viel wichtiger, als den Bestand von Rottweilern im einen oder anderen Gemeindegebiet zu verringern. Gerichte sollten sich langsam schämen, das mangels...
Antworten
1
Aufrufe
1K
Baudisch
B
hund
Gerichte in RLP haben das 16fache der in der Gemeinde für einen "normalen" Ersthund fälligen Steuer nicht beanstandet, aber bei einen Betrag von € 1500 eine erdrosselnde Wirkung festgestellt. Irgendwo zwischen dem jetzigen Urteil des OVG Koblenz (€1000) und dem Eintritt der erdrosselnden Wirkung...
Antworten
10
Aufrufe
906
hund
Schubser
  • Geschlossen
[Edit: Text wegen Urheberrecht entfernt. Hierzu wurde bereits ein Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. erstellt.]
Antworten
0
Aufrufe
418
Schubser
Schubser
Lewis7
Der vorsitzende Richter hat den Steuersatz der Westerwaldgemeinde Breitenau (700 Einwohner) als "rekordverdächtig" bezeichnet. Entscheidend ist die Frage, ob eine Hundesteuer in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr in einer solch kleinen Gemeinde mit einem Steueresatz von 30 Euro für "normale" Hunde...
Antworten
4
Aufrufe
802
Villiers
V
Zurück
Oben Unten