Hundehalter muss 1.500 Euro Steuer zahlen
veröffentlicht: 18.06.04 - 12:26
Städte dürfen erhöhte Hundesteuer erheben für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind. Foto: AP
Münster (rpo). Als gefährlich eingestufte Hunderassen dürfen zu Recht mit einer deutlich höheren Hundesteuer belegt werden. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage eines Kampfhundehalters abgewiesen. Die Hundesteuer in Höhe von 1.500 Euro ist nach Ansicht des Gerichts legitim.
Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter in Münster nicht zu, hat das Oberverwaltungsgericht Münster weiter entschieden. Der in Hamm lebende Kläger hält nach den Angaben des Gerichts einen American-Staffordshire-Terrier und einen Mischling mit Anteilen eines American-Staffordshire-Terriers. Er sollte seit Anfang 2001 für die Hunde zusammen 3.000 Mark (rund 1.500 Euro) Hundesteuer zahlen. Die Steuer für normale Hunde hätte 408 Mark betragen.
Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung des Mannes gegen ein Urteil des Verwaltungsgericht Arnsberg ab. Eine Stadt sei berechtigt, für als gefährlich eingestufte Hunde eine erhöhte Hundesteuer zu erheben und damit auch den Zweck zu verfolgen, das Halten von gefährlichen Hunden einzudämmen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
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Welche Hunde "gefährliche Hunde" seien und dem erhöhten Steuersatz unterlägen, könne die Stadt in der Hundesteuersatzung dadurch regeln, dass sie auf bestimmte Rassen und auf Mischlinge mit Beteiligung solcher Rassen abstelle, erklärten die Richter. Auf eine konkrete Gefährlichkeit dieser Hunde komme es nicht an. Die Stadt könne der vom Landesrecht vorgegebenen Typisierung folgen und brauche nicht von sich aus weitere, eigene Untersuchungen darüber anzustellen, ob diese Typisierung sachgerecht sei oder weitere Hunderassen, etwa der Deutsche Schäferhund, als "gefährlich" einzustufen wären.
(Aktenzeichen: OVG Münster 14 A 953/02)