OVG Bremen - erneuter Beschluß

Beckersmom

Sandschippchen-Verteilerin™
20 Jahre Mitglied
Das OVG Bremen hat erneut gegen die neue Bremer Verordnung entschieden. Nach einer am Mittwoch veröffentlichen Eilentscheidung darf ein Bremer Bullterrier-Züchter unter Auflagen seine Hundezucht aufrecht erhalten.
Vorraussetzung sei, daß die Tiere im Wesenstest nicht gesteigert aggressiv eingestuft würden.
Die endgültige Entscheidung vertagte das OVG auf die Hauptversammlung.
Als Begründung führten die Richter an, daß der Züchter erheblich in seinem Betrieb investiert habe.

Leute, ich glaube es bröckelt.
Video-Test NDR 3 Tafel 268

Liebe Grüße und immer für unsere Kampfheimer
Beckersmon


P.S.: Es handelt sich um einen VDH-Züchter
 
  • 1. Mai 2024
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Hi Beckersmom ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi mom,

hurra, es ist ein Anfang!!!

Frohen Gruß
Alexis

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Hi Mom,
in wie weit ist das noch anfechtbar? Besteht die Gefahr, das die nächste Instanz das wieder umwirft??
Es wäre zu schön um wahr zu sein!

Gruß
spiny.gif
Lupo
 
Hallo Zusammen !
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Unter Presse/Medien steht noch ein weiterer Bericht von watson.

Vielleicht geht ja doch noch was, hoffen wir es !!!!

Schöne Grüße

Image01.gif
merlin
bigball3.gif
 
Hier das Urteil (braucht niemand zu suchen),

watson

Die Klage der Fam. Perßon, Bremen, gegen die neue Hundeverordnung in
Bremen, speziell Rassenliste, Maulkorb. -und Leinenzwang, Zuchtverbot etc.
wurde am 07.09.200 beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingereicht.
Am 22.09.2000 schlossen sich dieser Klage vier Nebenkläger ( alles
Bullterrierhalter ) an.
Das Normenkontrollverfahren und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung gem. § 47 VWGO wegen der Gültigkeit der Polizeiverordnung zur
Änderung der Polizeiverordnung über das Halten von Hunden wurde unter
Aktenzeichen 1D348/00 und 1B349/00 vom OVG-Bremen angenommen.
Im Laufe des Verfahrens wurde durch das OVG das Hauptverfahren der
Eheleute Perßon zu einem eigenständigen Verfahren erklärt. Die Nebenkläger
wurden zu einem Verfahren zusammengefaßt.

...
Am 03.11.2000 hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
- 1.Senat- durch die Richter Prof. Pottschmidt, Göbel und Alexy
beschlossen:

1. Das Züchten mit solchen Hunden der Rasse Bullterrier ist erlaubt, wenn
die Ortspolizeibehörde auf Antrag des Halters festgestellt hat, daß sie
ihre Fähigkeit zu sozialem Verhalten von einer in Bremen oder einem
anderen Land der Bundesrepublik Deutschland amtlich bestellten Person oder
Stelle nachgewiesen haben,

2. Das Halten von Hunden bleibt erlaubt, insoweit, als es das Halten von
Nachkömmlingen solcher Hunde durch den Züchter betrifft

3. Der Verkauf und der Handel bleibt erlaubt, insoweit, als er den
Verkauf von Nachkömmlingen solcher Hunde durch den Züchter an Personen im
Geltungsbereich der Verordnung, denen eine Erlaubnis zum Halten von
Kampfhunden nach § 2a der Verordnung durch die Ortspolizeibehörde erteilt
worden ist, oder an Personen außerhalb des Geltungsbereiches betrifft, die
gegenüber der Ortspolizeibehörde nachgewiesen haben, daß sie nach den für
sie maßgeblichen Vorschriften berechtigt sind, Bullterrier zu halten.

Begründung:

Die Antragsteller sind seit 1994 Züchter von Bullterriern; sie unterhalten
einen Zwinger, dessen Name in das Zuchtbuch des Deutschen Clubs für
Bullterrier e.V. eingetragen ist. Zur Zeit sind die Antragsteller Halter
eines Deckrüden und dreier Hündinnen der Rasse Bullterrier. Sie wenden
sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die Änderungsverordnung vom
27.06.2000. Mit ihrem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung
begehren sie, ...benannte Vorschriften bis zur Entscheidung in der
Hauptsache außer Vollzug zu setzen.

...

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens kann das OVG nach §47 Abs.6 VWGO
eine einstweilige Anordnung nur erlassen, „wenn dies zur Abwehr schwerer
Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist“

...


Etwas anderes gilt nur, wenn offensichtlich, d.h. ohne weiteres erkennbar
ist, daß der Normenkontrollantrag keinen Erfolg haben wird; in diesem Fall
ist der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung schon deshalb
abzulehnen, so daß es einer Folgeabwägung in dem dargestellte Umfang nicht
mehr bedarf.

...

Der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache muß gegenwärtig als offen
angesehen werden, so daß allein auf Grund einer Folgeabwägung zu
entscheiden ist.

...

Fazit:

Für das OVG Bremen sind die Nachteile, die einem Züchter durch benannte
Verordnung entstehen schwerwiegender, als die von den Hunden ausgehenden
Gefahren für die körperliche Unversehrtheit von Menschen.

Alle anderen beklagten Punkte sind in der Hauptsache durch mündliche
Anhörung und gegebenenfalls durch Sachverständigengutachten zu
entscheiden. Es bleibt also noch viel Hoffnung. Wir denken positiv.

Dorothee und Detlef Perßon, Bullterrierzwinger „orio nobilis“ DCBT,VDH,FCI
 
Hier noch eine Meldung zu Bremen,
watson

Infos aus Bremen

Kampfhunde-Gesetz im Januar in der
Bürgerschaft?

"Erneuerung" der Verordnung durch ressortübergreifende Arbeitsgruppe - Nur
noch drei bis vier Rassen auf der Liste - Klagen laufen

Von Frank Schümann

Die im Juli beschlossene so genannte Kampfhundeverordnung beschäftigt
weiter die
bremischen Gerichte - und die Politik. Wie bereits kurz gemeldet, hatte
das
Oberverwaltungsgericht in der vergangenen Woche die Klage einiger
Hundehalter
abgewiesen, die eine Befreiung ihrer Tiere von der Maulkorbpflicht
erreichen
wollten. Die
Züchter erreichten allerdings einen Teilerfolg: Hier setzte das Gericht
das
Zuchtverbot
vorläufig außer Kraft, da, so das Urteil, Zweifel bestünden, ob ein auf
Bremen
beschränktes Zuchtverbot ein geeignetes Mittel sei, wenn diese Tiere aus
anderen
Ländern erworben werden könnten. Ob die Gefährlichkeit von Hunden der
betroffenen
Rassen im Einzelfall durch einen Wesenstest ausgeräumt werden könnten, sei
eine
offene Frage, die erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden könne.

Während sich Rechtsanwalt Claus Jäger, der zahlreiche Mandanten - Züchter
wie
einfache Hundehalter - vertrat, "negativ überrascht" von diesem Urteil
zeigte,
erklärte
Innensenator Bernt Schulte (CDU) gegenüber der WELT, dass an einer
Veränderung
der
umstrittenen Kampfhundeverordnung derzeit gearbeitet werde. Schulte zeigte
sich
zuversichtlich, dass eine entsprechende Gesetzesvorlage im Januar in der
Bürgerschaft
verhandelt werden könne. "Wir haben immer erklärt, dass wir Zeit brauchen,
und
dass
es sich bei der jetzigen Form um eine Übergangslösung handelt - wir waren
im
Sommer
in der Pflicht und mussten schnell reagieren", so der Senator. Das Gesetz
soll
für
Bremen und Bremerhaven zugleich gelten; zudem fußt es auf den Leitlinien
von
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), der - nach bayrischem Vorbild -
drei
Hunderassen auf der Liste haben möchte, den Ländern aber eigene
Ergänzungen
zugesteht. Schulte: "Wenn das Gesetz verabschiedet ist, haben wir Ruhe im
Karton."
Züchter Detlef Perßon, Vorstandsmitglied im Deutschen Klub für
Bullterrier,
teilt diese
Einschätzung nicht: "Von einer wirklichen Vereinheitlichung kann bei
dieser
Regelung ja
wohl keine Rede sein."

Der Arbeitsgruppe, die an einem entsprechenden Entwurf bastelt, gehören
Vertreter des
Gesundheitsressorts, des Innenressorts, der Fachtierärzteschaft und des
Tierschutzes
sowie Experten der polizeilichen Hundestaffel an. Carmen Emigholz,
Tierschutzexpertin
der SPD-Fraktion und Vorstandsmitglied des Bremer Tierschutzvereins,
benennt das
so
genannte Qualzucht-Gutachten des zuständigen Bundesministriums als gute
Arbeitsgrundlage: "Hier sind vier Rassen aufgeführt, die nach meiner
Einschätzung auch
auf unsere Liste kommen können - wir werden allerdings darauf achten, dass
es
auch
hier Ausnahmeregelungen für Welpen sowie für kranke und alte Hunde gibt."
Emigholz,
die die schnell verabschiedete Verordnung ebenfalls verteidigt - "jedes
Zögern
wäre als
Unterlassungssünde interpretiert worden" -, führt als Möglichkeiten den
Wesenstest
oder eine erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung an. Mit der Einführung
eines
Wesenstests stehen aber schon neue Probleme im Raum: "Er ist sehr
aufwendig und
teuer und damit von uns in Bremen nicht zu leisten", so der Innensenator,
"Wir
prüfen
derzeit, inwieweit wir auf einen in Niedersachsen abgelegten Wesenstest
zurückgreifen
können."
 
Das interessante an der ganzen Geschichte ist, daß in dem vielzitierten Qualzuchtgutachten 3 und nicht 4 Hunderassen aufgeführt sind (Pitbull, Am-Staff und Bullterrier). Der Staff-Bull taucht dort überhaupt nicht auf. Außerdem ist in diesem Gutachten von einzelnen Linien die Rede nicht aber von einer ganzen Rasse.
Frau Prof. Dr. Stur von der VU in Wien hat eine Stellungnahme zu dem Qualzuchtgutachten abgegeben.
Nachzulesen unter (was ist neu)

Aber genau auf diesem Qualzuchtgutachten reitet nun auch unser IM herum, um seine 3 "unwiderleglich vermutet" gefährlichen Hunderassen zu rechtfertigen. Und siehe da, auch dort ist der Bullterrier nicht aufgeführt sondern gilt als widerleglich gefährlich.
Ihr wißt ja, ich hab einen Bullterrier - und trotzdem:
da stimmt doch was nicht???

Beckersmom
 
Hi an alle,

das scheint mal wieder so ein typischer Fall zu sein, wo die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut.
Diese 'Fachleute' von eigenen Gnaden sollen sich ruhig weiter lächerlich machen. Um so eher wird auch die breite Öffentlichkeit merken, wie unsinnig deren 'Argumente' sind.

Hoffnungsvoll
Alexis

asthanos.gif
 
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