Österreich: Neunjähriger von Schäferhund gebissen

Naja, das kommt aufs Lokal an, ob Betrunkene da eher die Regel oder die Ausnahme sind.

Automatisch aus der Örtlichkeit "Gaststätte" eine erhöhte Aufsichtspflicht für den Vater abzuleiten, halte ich nicht für legitim.

Wie bereits erläutert: Meiner Meinung nach hätte nicht das Kind "schärfer beaufsichtigt" werden müssen, sondern der Besoffene an die frische Luft gesetzt werden müssen. Und ebenfalls meine Meinung ist, dass ihn die Hauptschuld für den Vorfall trifft, und ggf. eine Teilschuld die Servicekraft, die geeignete Maßnahmen hätte treffen müssen, dass sich ein Vollsauf dort eben nicht so aufführen kann.
 
  • 28. April 2024
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Hi Hovi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Warum lassen die Eltern ihr neunjähriges Kind mit einem betrunkenen Hundehalter nebst offensichtlich "ungnädigen" Hund allein?

Eine berechtigte Frage.

Die Eltern kennen ihr Kind sicher sehr gut und wissen, wie es drauf ist und im Umgang mit fremden Menschen reagiert, oder? Nun, demnach haben die Eltern dafür zu sorgen, dass das Kind in ihrer Gaststätte gefahrlos unterwegs ist.

Da die Leute auch ihre Gaststätte kennen und wissen, was da für Puplikum herumrennt, sind sie besonders gefargt, ihr Kind zu instruieren.
 
Da die Leute auch ihre Gaststätte kennen und wissen, was da für Puplikum herumrennt, sind sie besonders gefargt, ihr Kind zu instruieren.

Um was für eine Gaststätte handelt es sich denn?

Verkehrt da öfter solches Publikum?

Und wo genau steht das? Hab ich wohl versehentlich überlesen.
 
Automatisch aus der Örtlichkeit "Gaststätte" eine erhöhte Aufsichtspflicht für den Vater abzuleiten, halte ich nicht für legitim.
Hm, würdest du das auch so sehen wenn der Vater/die Eltern? nicht die Betreiber gewesen wären, sondern sich das Kind "einfach so" in der Gaststätte aufgehalten hätte?
 
Hm, würdest du das auch so sehen wenn der Vater/die Eltern? nicht die Betreiber gewesen wären, sondern sich das Kind "einfach so" in der Gaststätte aufgehalten hätte?

Du meinst, wenn sich der Junge in Begleitung seines Vaters in der Gaststätte aufgehalten hätte und der Vater (aus welchem Grund auch immer) eine andere Räumlichkeit aufgesucht hätte, z. B. Toilette?

Ja, dann würde ich das genauso sehen. Nach wie vor läge für mich die Schuld dann beim Hundehalter, nicht beim Vater.

Allerdings ist Deine Frage nicht ganz fair, da Du mein "was wäre, wenn das auf der Straße passiert wäre" auch nicht hast gelten lassen. Also bleiben wir bei dem, was Fakt ist, und das ist, dass der Vater Betreiber der Gaststätte ist.
 
Hm, würdest du das auch so sehen wenn der Vater/die Eltern? nicht die Betreiber gewesen wären, sondern sich das Kind "einfach so" in der Gaststätte aufgehalten hätte?

Du meinst, wenn sich der Junge in Begleitung seines Vaters in der Gaststätte aufgehalten hätte und der Vater (aus welchem Grund auch immer) eine andere Räumlichkeit aufgesucht hätte, z. B. Toilette?
Nein, ich meinte ohne die Eltern. Eben auf deine Aussagen, bezüglich das es auch auf der Strasse hätte passieren können und/oder:
Automatisch aus der Örtlichkeit "Gaststätte" eine erhöhte Aufsichtspflicht für den Vater abzuleiten, halte ich nicht für legitim.
bezogen.
Allerdings ist Deine Frage nicht ganz fair, da Du mein "was wäre, wenn das auf der Straße passiert wäre" auch nicht hast gelten lassen. Also bleiben wir bei dem, was Fakt ist, und das ist, dass der Vater Betreiber der Gaststätte ist.
Ok, so hatte aber jeder seine Chance. ;) :hallo:
 
@Hovi

Abgesehen davon, dass für mich die Hauptschuld beim Halter liegt, finde ich das Verhalten der Eltern schuldhaft.

Da meine Eltern selber Jahre lang in der Gastronomie selbständig waren und wir Kinder auch dort vor Ort waren, kann ich Dir sagen, dass es den Eltern klar sein muss, dass der Aufenthalt eines Kindes in einer Gastätte bestimmte Gefahren birgt.

Unabhängig davon muss ich aber sagen, dass die Reaktionen andere gewesen wären, wenn der Halter einen Soka mitgeführt hätte.
 
Abgesehen davon, dass für mich die Hauptschuld beim Halter liegt, finde ich das Verhalten der Eltern schuldhaft.

Inwiefern?

Da meine Eltern selber Jahre lang in der Gastronomie selbständig waren und wir Kinder auch dort vor Ort waren, kann ich Dir sagen, dass es den Eltern klar sein muss, dass der Aufenthalt eines Kindes in einer Gastätte bestimmte Gefahren birgt.

Der Aufenthalt auf der Straße birgt Gefahren. Der Aufenthalt in der Schule birgt Gefahren. Der Aufenthalt auf dem Sportplatz birgt Gefahren. Das Leben an sich birgt Gefahren. Auch noch so verantwortungsbewusste Eltern können ihre Kinder ab einem gewissen Alter nicht in Watte packen und vor allen Gefahren, die das Leben so mit sich bringt, beschützen. Und ab einem gewissen Alter kann man nicht bei jedem Unfall, der mit einem Kind passiert, sofort und reflexartig den Eltern die Schuld geben.

Welcher Art die Gefahren in der betreffenden Gaststätte waren, können wir hier kaum beurteilen, weil wir schlichtweg nicht wissen, ob es sich um ein vornehmes Nobelrestaurant handelte, in dem der betrunkene Hundehalter eine seltene, unerwartete Ausnahme war, oder die schmuddelige Eck-Spelunke, aus der täglich Dutzende Vollgesoffener heraustorkeln.

Unabhängig davon muss ich aber sagen, dass die Reaktionen andere gewesen wären, wenn der Halter einen Soka mitgeführt hätte.

Jaja... :rolleyes: ... ich hab aber definitiv keine Lust mehr auf die zigmal durchgenudelte "DSH-Narrenfreiheits"-Diskussion.
 
Der Aufenthalt auf der Straße birgt Gefahren. Der Aufenthalt in der Schule birgt Gefahren. Der Aufenthalt auf dem Sportplatz birgt Gefahren. Das Leben an sich birgt Gefahren. Auch noch so verantwortungsbewusste Eltern können ihre Kinder ab einem gewissen Alter nicht in Watte packen ...

Auf Strasse oder in der Schule bin ich nicht vor Ort, aber in meiner Gaststätte schon. Dort habe ich eine Aufsichtspflicht, der ich gerecht werden muss.

Wir wissen zwar nicht, ob es ein Nobelrestaurant war, aber da es im Bericht heißt, dass es eine Gaststätte war und ein betrunkener Gast mit Schäferhund vor Ort war, sollten wir uns an den Fakten halten.

Die Fakten sind, dass der Junge in einer Gaststätte von einem Betrunkenen dazu überredet wurde, einen Schäferhund zu streicheln, während dieser seinem Hund das Maul zu hielt.

Wir können also ohne viel Phantasie davon ausgehen, dass der betrunkene Halter dort Gast war und die Eltern des Jungen also wussten, dass in ihrem Lokal ein Betrunkener mit Schäferhund zu gast ist. Desweiteren können wir davon ausgehen, dass der Junge sich zuerst geziert hat, den Hund zu streicheln, oder der Halter Bedenken hatte, dass der Junge den Hund streichelt, weil er ihm schließlich das Maul zugehalten hat, damit der Junge den Hund streicheln kann. Das ganze wird sich nicht in 10 Sekunden abgespielt haben. Es ist kaum davon auszugehen, dass der Mann mit Hund ins Lokal kam, der Junge ohne Verzögerung zu dem HUnd gegangen ist, der Mann dem Hund dann sofort das Maul zu gehalten hat und das alles so schnell ging, dass es den Eltern unbemerkt blieb.

Sollten Eltern nicht zwischendurch mal nachsehen, was ihr Kind in der Gaststätte so treibt? Besonders dann, wenn es sich zu einem betrunkenen Gast mit Schäferhund aufmacht?
 
Auf Strasse oder in der Schule bin ich nicht vor Ort, aber in meiner Gaststätte schon. Dort habe ich eine Aufsichtspflicht, der ich gerecht werden muss.

Nicht permanent bei einem 9jährigen.

Wir wissen zwar nicht, ob es ein Nobelrestaurant war, aber da es im Bericht heißt, dass es eine Gaststätte war und ein betrunkener Gast mit Schäferhund vor Ort war, sollten wir uns an den Fakten halten.

Jepp.

Wir können also ohne viel Phantasie davon ausgehen, dass der betrunkene Halter dort Gast war

korrekt

und die Eltern des Jungen also wussten, dass in ihrem Lokal ein Betrunkener mit Schäferhund zu gast ist.

falsch. Hab ich alles schon erläutert, wiederhole ich nicht nochmal.

Desweiteren können wir davon ausgehen, dass der Junge sich zuerst geziert hat, den Hund zu streicheln, oder der Halter Bedenken hatte, dass der Junge den Hund streichelt, weil er ihm schließlich das Maul zugehalten hat, damit der Junge den Hund streicheln kann. Das ganze wird sich nicht in 10 Sekunden abgespielt haben.
Es ist kaum davon auszugehen, dass der Mann mit Hund ins Lokal kam, der Junge ohne Verzögerung zu dem HUnd gegangen ist, der Mann dem Hund dann sofort das Maul zu gehalten hat und das alles so schnell ging, dass es den Eltern unbemerkt blieb.

Fett gesetzt durch mich. Du wolltest Dich auf die reinen Fakten beschränken. Da gibt es kein "dann kann man davon ausgehen" oder "es ist anzunehmen" - das sind keine Fakten, sondern Spekulationen.

Du unterstellst, dass "die Eltern" (wobei man weder weiß, ob die Mutter überhaupt anwesend oder vielleicht einkaufen, beim Frisör, oder gar nicht vorhanden war) von der Anwesenheit des Betrunkenen wussten.

Entweder Fakten, oder Spekulation. Aber nicht grad so, wie´s in den Kram passt, um den Hundehalter zu ent- und "die Eltern" zu be-schuldigen.

Sollten Eltern nicht zwischendurch mal nachsehen, was ihr Kind in der Gaststätte so treibt? Besonders dann, wenn es sich zu einem betrunkenen Gast mit Schäferhund aufmacht?

Sicher sollten sie das, aber nicht im 5-Minuten-Takt. Und zu dem angeblichen Wissen des Vaters, dass da ein Betrunkener mit Hund ist, s.o.
 
Du wolltest Dich auf die reinen Fakten beschränken. Da gibt es kein "dann kann man davon ausgehen" oder "es ist anzunehmen" - das sind keine Fakten, sondern Spekulationen.

Man muss in jeder Situation das, was man nicht weiß, durch das Wahrscheinliche ersetzen, um zu einem Urteil oder einer Meinung zu gelangen.

Wenn ich Dir sage, dass ich gestern beim Spazierengehen an der Ampel stand und mir etwas passiert ist, dann habe ich Dir auch nicht im Detail gesagt, dass mein Erlebnis auf der Strasse stattgefunden hat und nicht im Wald, aber Du darfst dann zu recht davon ausgehen, dass ich an einer Strasse in der Stadt/ im Dorf gewesen bin.

Du unterstellst, dass "die Eltern" (wobei man weder weiß, ob die Mutter überhaupt anwesend oder vielleicht einkaufen, beim Frisör, oder gar nicht vorhanden war) von der Anwesenheit des Betrunkenen wussten.

Entweder Fakten, oder Spekulation. Aber nicht grad so, wie´s in den Kram passt, um den Hundehalter zu ent- und "die Eltern" zu be-schuldigen.

Nein, meine Lebenserfahrung erlaubt mir zu schlussfolgern, dass wenn ein Betrunkener Mann mit Schäferhund ein Lokal betritt und Zeit hat, ein Kind zu überreden, seinen Hund zu streicheln, dem er das Maul zuhält, den Eltern das nicht unbemerkt bleibt. Und das ist deshalb so, weil Gäste in der Regel vom Lokalbetreiber empfangen werden und wenn nicht, dann irgendwann bedient werden bzw. registriert wird, dass da jemand das Lokal betreten hat. Das der Vorfall geschehen ist, bevor die Eltern den Gast registreirt haben, ist äußerst unwahrscheinlich und würde die Frage aufwerfen, warum Eltern ihr Kind so lange in einem Lokal unbeaufsichtigt lassen. Das ist die mit abstand wahrscheinlichste aller möglichen Einschätzungen der Lage.

Das die Sonne morgen aufgehen wird, dass weiß ich nicht mit hundert prozentiger Sicherheit zu sagen, aber es ist legitim das mal einfach anzunehmen. Genauso kann ich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sagen, dass wenn ein Gast ein Lokal betritt, er irgendwann bedient wird bzw. registriert wird und das bevor der Gast Zeit hat den Jungen zu überreden, seinen Hund zu streicheln, dem er vorher das Mauls zugehalten hat.

Wenn nicht, müssen sich die Eltern ernsthaft fragen lassen, warum sie ihr Kind dort so lange Zeit unbeaufsichtigt lassen.

Und wenn die Eltern ihr Kind im Lokal lassen, während ihnen unbemerkte Gäste sich mit hren Kindern befassen, spricht das ebenfalls nicht für die Eltern.
 
procten wo steht das der Mann bereits betrunken war als er das Lokal betrat?

Eine Gaststätte sollte man nicht mit einer Kneipe verwechseln. Zumindest in den Gaststätten wo ich mich rumtreibe sind betrunkene Gäste nicht die Regel. Es kann passieren aber es ist nicht die Regel.
 
Hovi schrieb:
Du wolltest Dich auf die reinen Fakten beschränken. Da gibt es kein "dann kann man davon ausgehen" oder "es ist anzunehmen" - das sind keine Fakten, sondern Spekulationen.

Man muss in jeder Situation das, was man nicht weiß, durch das Wahrscheinliche ersetzen (Anmerkung Hovi: = SPEKULIEREN)

[...]
Nein, meine Lebenserfahrung erlaubt mir zu schlussfolgern,

[...]

Genauso kann ich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sagen,

[...]

, aber es ist legitim das mal einfach anzunehmen

[...]

Das die Sonne morgen aufgehen wird, dass weiß ich nicht mit hundert prozentiger Sicherheit zu sagen

Letzteres ist ein Fakt, im Gegensatz zu Deinen zig Spekulationen, die Du durch o. g. Formulierungen auch noch deutlich als solche kennzeichnest.

Ich mag nicht mit jemandem diskutieren, der sich für SICH das Recht rausnimmt, wild zu spekulieren, aber von allen anderen verlangt, sich strikt an die Fakten zu halten.

So macht eine Diskussion keinen Spaß und auch keinen Sinn.
 
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