Österreich: Hund geriet in illegales Fangeisen in Bad Leonfelden (Bezirk Urfahr)



was fällt da alles unter die erlaubten fangeisen? ist da auch der schwanenhals dabei.....dann muß ich meine aussage korrigeren....
wenn ja, hat er aber die stelle offensichtlich nicht gekennzeichnet???


ich bin weder jagdgegner noch befürworter....wäre schon mit gegenseitiger akzeptanz zufrieden.
unser jäger hier ist auch nicht astrein.
ich bin sehr vorsichtig wenn ich mit meinen hunden rausgeh.
 
  • 17. Mai 2024
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Hi chess ... hast du hier schon mal geguckt?
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auch wenn ich gleich wieder kloppe kriege...ich hab da nichts gefunden, das der schwanenhals illegal in der verwendung wäre..?!:(
 
von:

(1) Vom Haarwild darf nur das Raubwild gefangen werden; die dafür verwendeten Fallen sind nach oben zu verblenden. Vom Federwild dürfen nur der Habicht und der Sperber, und zwar nur unter Verwendung des Habichtkorbes gefangen werden. Das Legen von Selbstschüssen und von Schlingen und die Verwendung des Tellereisens sowie sonstiger tierquälerischer Fanggeräte ist verboten. Die Verwendung von Fangeisen ist nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März zulässig. Jedoch kann die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlichenfalls, insbesondere zur Bekämpfung der Tollwut oder bei Überhandnehmen von Schädigungen von Geflügelbeständen durch Raubwild, die Verwendung von Fangeisen auch außerhalb dieses Zeitraumes gestatten. Die zulässigen Fangvorrichtungen dürfen nicht an Orten angebracht werden, an denen Menschen und Nutztiere gefährdet werden können; auf das Vorhandensein solcher Fangvorrichtungen ist durch Anbringung von Warnzeichen aufmerksam zu machen, die von jedermann leicht wahrgenommen und als solche erkannt werden können. Die ausgelegten Fanggeräte sind zur Vermeidung von Quälerei und des Verluderns des lebend gefangenen oder eingegangenen Wildes jeden Tag zu überprüfen.

@chess: Ich finde nirgendwo einen Hinweis, das Schwanenhals-Fangeisen erlaubt sind.
Und die Ausbringung in der Nähe eines Reitstalles ist keine akzeptable Idee (Anm.: Pferde laufen auch als Nutztiere)
 
pommel, ich weiß auch nicht mehr...es gibt verbotene fangeisen, aber es steht eben nicht klar ob ein schwanenhals darunterfällt, oder ob er zu den erlaubten gehört.....

auf jeden fall gehört das zeug nicht in die nähe von von mensch und tier begangenem gebiet:sauer:
 
Genau :) ... und das unerlaubte Ausbringen kann sich auch darauf beziehen!
 
erlaubt ist grundsätzlich alles, was nicht verboten ist....wenn der schwanenhals nicht unter den sachlichen verboten zu finden ist, ist die verwendung des schwanenhalses grundsätzlich erstmal NICHT illegal....:unsicher:
ich weiss nicht, ob es in österreich eine UVV ähnlich der unseren gibt, der verstoss gegen diese ist nach meinem halbwissen allerdings bei uns nur eine OWI.....
 
vielleicht hast du recht, dieses gerät ist ja nicht extra erwähnt....ich blick da auch nicht so durch.

vom menschlichen standpunkt her ist es jedoch unter aller s.., ob erlaubt oder nicht.
 
Halt halt, die Tatsache, dass es hier
die Verwendung des Tellereisens sowie sonstiger tierquälerischer Fanggeräte ist verboten

nicht explizit erwähnt wird, bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass es ganz aussen vor ist!!
Wer sagt, dass dieses Schwanenhals-Fangeisen nicht unter der Flagge sonstiger tierquälerischer Fanggeräte segelt :unsicher:
 
nicht explizit erwähnt wird, bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass es ganz aussen vor ist!!
Wer sagt, dass dieses Schwanenhals-Fangeisen nicht unter der Flagge sonstiger tierquälerischer Fanggeräte segelt :unsicher:

Ist, in jedem Fall eine offene Aufzählung! Aber wer entscheidet den jetzt, was tierquälerisch ist?:rolleyes:
Muß da womöglich geklagt werden oder so? Wäre echt blöd!

P.S. UVV soll heißen Unfallverhütungsvorschrift? Wenn ja, dann ist das jetzt BGV.
Wenn nicht dann?
 
dann sollte mal jemand die liste suchen, auf der explizit die "tierquälerischen fanggeräte" aufgelistet sind, und sei es nur nach ihrer funktion....:hallo:
 
dann sollte mal jemand die liste suchen, auf der explizit die "tierquälerischen fanggeräte" aufgelistet sind, und sei es nur nach ihrer funktion....:hallo:

Ich glaube nicht, dass das so geplant ist. Wenn man sicher wäre, man könnte die Liste der tierquälerischen Fanggeräte abschließend auf führen, hätte man sie aufgelistet oder einen Verweis auf die Liste eingebracht!
 
... Wenn man sicher wäre, man könnte die Liste der tierquälerischen Fanggeräte abschließend auf führen, hätte man sie aufgelistet oder einen Verweis auf die Liste eingebracht!

Du meinst, man hat keine explizite Liste (auf der dann auch der Schwanenhals stände) angefertigt, da dann die erfinderische Fallenstellerschaft eine Kleinigkeit an einer Falle hätte ändern und dann sagen können: ätsch, iss was anderes, iss nich auf der Liste!

Und so ist es eine offene Liste, die alle tierquälerischen Fanggeräte einschliesst !
Meintest Du das?

Wer Zweifel daran hat, ob er einen Schwanenhals kennt, hier mal Abbildungen



Die Sicht eines Fallenkritikers:


Die Sicht eines Fallenstellers im Beitrag von 09.10.07, 12:25 Uhr:
 
solange nicht näher definiert ist, WELCHE eine tierquälerische falle ist, ist keine falle tierquälerisch...
den link zu dem fallenkritiker fand ich übrigens sehr amüsant, danke dafür...
 
:zzz: ... aber na gut, für Weitreichend-Interessierte an der österreichischen Fallengesetzgebung hier noch ein paar landesbezogene Vorschriften:



Das Herausfinden, in welchem österreichischen Bundesland denn nun verbotener Weise die Falle aufgestellt wurde, überlasse ich Anderen
 
... Wenn man sicher wäre, man könnte die Liste der tierquälerischen Fanggeräte abschließend auf führen, hätte man sie aufgelistet oder einen Verweis auf die Liste eingebracht!

Du meinst, man hat keine explizite Liste (auf der dann auch der Schwanenhals stände) angefertigt, da dann die erfinderische Fallenstellerschaft eine Kleinigkeit an einer Falle hätte ändern und dann sagen können: ätsch, iss was anderes, iss nich auf der Liste!

Und so ist es eine offene Liste, die alle tierquälerischen Fanggeräte einschliesst !
Meintest Du das?

Genau!!!

Und so bleibt es jedem oder jeder Organisation unbenommen, gegen eine bestimmte, nicht aufgeführte, Art von Falle oder einer Modifikation einer Aufgelisteten zu klagen.

Wäre, wenn es so gedacht ist, klever!

@ daya

Ich weiß, jetzt kommt wieder der Teil mit dem "schnell tot", wenn die Falle sachgemäß eingesetzt wird!
Und wenn nicht?
Dann gibt es keine Falle, die nicht tierquälerisch ist!
Aber da hatten wir ja auch schon.
 
Genau!!!

Und so bleibt es jedem oder jeder Organisation unbenommen, gegen eine bestimmte, nicht aufgeführte, Art von Falle oder einer Modifikation einer Aufgelisteten zu klagen.

Bzw. jedes Bundesland kann sehr weitgehend Fallen verbieten (s. Link in Beitrag 55)
 
Selbst einen daya Spezialeigenbau!:lol:

daya, hab dich trotzdem lieb.:D
 
Danke für die Link's Pommel!Meine Wut auf Jäger wird immer größer. :( Ich schreib lieber nicht was ich denen wünsche!
 
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