Irgendwie bin ich gleich doppelt verwirrt
Nachdem mein Mann und ich uns entschloßen hatten, in einem Tierheim mit einem Rotti spazieren zu gehen, haben wir mal unsere Erlaubniskärtchen hervorgekramt und miteinander verglichen.
Das Kärtchen meines Mannes (Erlaubnisschein gemäß §10 Absatz 1 i.V.M. § 4 Absatz 1 LHundG NRW) bestätigt die Halteeerlaubnis für unseren verstorbenen Ben. Nur einer von uns war als Halter eingetragen, da sonst die Kosten für die Halteerlaubnis doppelt angefallen wären. Diese Karte bezieht sich logischerweise nur auf das Halten von Ben, sagt aber nichts darüber aus,dass er berechtigt ist, auch andere §3er u. §10er auszuführen.
Mein Kärtchen "Bestätigung der Voraussetzungen einer anderen Aufsichtsperson (als der Hundehalter) gem. §5 Abs. 4 LHundG NRW" bestätigt allgemein, dass ich befähigt bin, diese Hunde auszuführen.
Da fängt meine Verwirrung an, wieso bin ich allgemein befähigt, §3er und §10er auszuführen und er scheinbar nicht, obwohl wir am gleichen Tag an der gleichen Stelle zur gleichen Zeit unseren Sachkundetest erfolgreich absolviert haben?
Und meine Verwirrung verstärkte sich, als wir im Tierheim (nicht in unserer Stadt, aber auch NRW) dann erstmal die schriftliche Bescheinigung des bestandenen Sachkundenachweises vorlegen mußten, diese an das Ordnungsamt der Stadt, in der das Tierheim ist, weitergeleitet wurde und von dort dann die "Ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Ausführen von folgendem Hund" kam. Also die Erlaubnis für speziell diesen Hund und das für uns beide gleich.
Oh Mann, kann das jetzt überhaupt noch irgendwer verstehen? Ich raff langsam gar nichts mehr, dachte bisher eigentlich mit dem Sachkundenachweis kann man zumindest in ganz NRW alle §3er und §10er ausführen.
Da hab`ich wohl mal wieder nicht mit der Logik dieses tollen Gesetzes gerechnet
Nachdem mein Mann und ich uns entschloßen hatten, in einem Tierheim mit einem Rotti spazieren zu gehen, haben wir mal unsere Erlaubniskärtchen hervorgekramt und miteinander verglichen.
Das Kärtchen meines Mannes (Erlaubnisschein gemäß §10 Absatz 1 i.V.M. § 4 Absatz 1 LHundG NRW) bestätigt die Halteeerlaubnis für unseren verstorbenen Ben. Nur einer von uns war als Halter eingetragen, da sonst die Kosten für die Halteerlaubnis doppelt angefallen wären. Diese Karte bezieht sich logischerweise nur auf das Halten von Ben, sagt aber nichts darüber aus,dass er berechtigt ist, auch andere §3er u. §10er auszuführen.
Mein Kärtchen "Bestätigung der Voraussetzungen einer anderen Aufsichtsperson (als der Hundehalter) gem. §5 Abs. 4 LHundG NRW" bestätigt allgemein, dass ich befähigt bin, diese Hunde auszuführen.
Da fängt meine Verwirrung an, wieso bin ich allgemein befähigt, §3er und §10er auszuführen und er scheinbar nicht, obwohl wir am gleichen Tag an der gleichen Stelle zur gleichen Zeit unseren Sachkundetest erfolgreich absolviert haben?
Und meine Verwirrung verstärkte sich, als wir im Tierheim (nicht in unserer Stadt, aber auch NRW) dann erstmal die schriftliche Bescheinigung des bestandenen Sachkundenachweises vorlegen mußten, diese an das Ordnungsamt der Stadt, in der das Tierheim ist, weitergeleitet wurde und von dort dann die "Ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Ausführen von folgendem Hund" kam. Also die Erlaubnis für speziell diesen Hund und das für uns beide gleich.
Oh Mann, kann das jetzt überhaupt noch irgendwer verstehen? Ich raff langsam gar nichts mehr, dachte bisher eigentlich mit dem Sachkundenachweis kann man zumindest in ganz NRW alle §3er und §10er ausführen.
Da hab`ich wohl mal wieder nicht mit der Logik dieses tollen Gesetzes gerechnet