NRW SKN berechtigt zum Ausführen aller oder doch nur eines bestimmten Hundes

Dagmar

20 Jahre Mitglied
Irgendwie bin ich gleich doppelt verwirrt:rolleyes:

Nachdem mein Mann und ich uns entschloßen hatten, in einem Tierheim mit einem Rotti spazieren zu gehen, haben wir mal unsere Erlaubniskärtchen hervorgekramt und miteinander verglichen.
Das Kärtchen meines Mannes (Erlaubnisschein gemäß §10 Absatz 1 i.V.M. § 4 Absatz 1 LHundG NRW) bestätigt die Halteeerlaubnis für unseren verstorbenen Ben. Nur einer von uns war als Halter eingetragen, da sonst die Kosten für die Halteerlaubnis doppelt angefallen wären. Diese Karte bezieht sich logischerweise nur auf das Halten von Ben, sagt aber nichts darüber aus,dass er berechtigt ist, auch andere §3er u. §10er auszuführen.
Mein Kärtchen "Bestätigung der Voraussetzungen einer anderen Aufsichtsperson (als der Hundehalter) gem. §5 Abs. 4 LHundG NRW" bestätigt allgemein, dass ich befähigt bin, diese Hunde auszuführen.
Da fängt meine Verwirrung an, wieso bin ich allgemein befähigt, §3er und §10er auszuführen und er scheinbar nicht, obwohl wir am gleichen Tag an der gleichen Stelle zur gleichen Zeit unseren Sachkundetest erfolgreich absolviert haben? :verwirrt:

Und meine Verwirrung verstärkte sich, als wir im Tierheim (nicht in unserer Stadt, aber auch NRW) dann erstmal die schriftliche Bescheinigung des bestandenen Sachkundenachweises vorlegen mußten, diese an das Ordnungsamt der Stadt, in der das Tierheim ist, weitergeleitet wurde und von dort dann die "Ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Ausführen von folgendem Hund" kam. Also die Erlaubnis für speziell diesen Hund und das für uns beide gleich.
Oh Mann, kann das jetzt überhaupt noch irgendwer verstehen? Ich raff langsam gar nichts mehr, dachte bisher eigentlich mit dem Sachkundenachweis kann man zumindest in ganz NRW alle §3er und §10er ausführen.

Da hab`ich wohl mal wieder nicht mit der Logik dieses tollen Gesetzes gerechnet:uhh:
 
  • 29. März 2024
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Hi Dagmar ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Sachkundenachweis berechtigt dich, alle Hunde auszuführen - denn der belegt ja deine Sachkunde.

Das Kärtchen bzw. das dazugehörende Schreiben mit der Halteerlaubnis - Nachweis das du einen bestimmten Hund halten darfst - ist etwas ganz anderes, bzw. das bekommst du nur, wenn du auch einen SKN hast.
 
Jep, wenn du den Sachkundenachweis hast, kannst du mit ALLEN Hunden spazieren gehen, also mit deinem eigenen und fremden, auch mit Listenhunden. Ich musste mir allerdings auch noch eine Bescheinigung vom Ordnungsamt holen, bevor ich mit den Listenhunden aus dem Tierheim spazieren gehen durfte. Musste dazu den Sachkundenachweis und das Führungszeugnis vorlegen und habe dann kostenlos eine Bescheinigung bekommen, dass ich befügt bin, mit den Tierheimlistis Gassi zu gehen.
 
in Iserlohn reichte der Sachkundenachweis, um mit allen Listenhunden im Th Gassi gehen zu dürfen...
 
in Iserlohn reichte der Sachkundenachweis, um mit allen Listenhunden im Th Gassi gehen zu dürfen...

Das ist dann aber inzwischen geändert worden. Man benötigt dort auch die Bestätigung vom Ordnungsamt Iserlohn.

Kenne es aber auch von einem anderen TH, dass dort nur der Sachkundenachweis benötigt wird. Scheint also unterschiedlich gehandhabt zu werden.
 
ok, bin 2008 dort weggezogen, hatte aber meinen SKN beim Vetamt in Iserlohn gemacht...
vielleicht dadurch reichte der SKN???
 
Ist mir auch neu!

Meiner Kenntnis nach sollte ein Führungszeugniss und ein Sachkundenachweis vorgelegt werden.

Bei der Afferei braucht sich keiner wundern, wieso es so wenig Gassigänger gibt.
 
Nachdem mein Mann und ich uns entschloßen hatten, in einem Tierheim mit einem Rotti spazieren zu gehen, haben wir mal unsere Erlaubniskärtchen hervorgekramt und miteinander verglichen.
Das Kärtchen meines Mannes (Erlaubnisschein gemäß §10 Absatz 1 i.V.M. § 4 Absatz 1 LHundG NRW) bestätigt die Halteeerlaubnis für unseren verstorbenen Ben. Nur einer von uns war als Halter eingetragen, da sonst die Kosten für die Halteerlaubnis doppelt angefallen wären. Diese Karte bezieht sich logischerweise nur auf das Halten von Ben, sagt aber nichts darüber aus,dass er berechtigt ist, auch andere §3er u. §10er auszuführen.
Mein Kärtchen "Bestätigung der Voraussetzungen einer anderen Aufsichtsperson (als der Hundehalter) gem. §5 Abs. 4 LHundG NRW" bestätigt allgemein, dass ich befähigt bin, diese Hunde auszuführen.
Da fängt meine Verwirrung an, wieso bin ich allgemein befähigt, §3er und §10er auszuführen und er scheinbar nicht, obwohl wir am gleichen Tag an der gleichen Stelle zur gleichen Zeit unseren Sachkundetest erfolgreich absolviert haben? :verwirrt:

Und meine Verwirrung verstärkte sich, als wir im Tierheim (nicht in unserer Stadt, aber auch NRW) dann erstmal die schriftliche Bescheinigung des bestandenen Sachkundenachweises vorlegen mußten, diese an das Ordnungsamt der Stadt, in der das Tierheim ist, weitergeleitet wurde und von dort dann die "Ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Ausführen von folgendem Hund" kam. Also die Erlaubnis für speziell diesen Hund und das für uns beide gleich.
Oh Mann, kann das jetzt überhaupt noch irgendwer verstehen? Ich raff langsam gar nichts mehr, dachte bisher eigentlich mit dem Sachkundenachweis kann man zumindest in ganz NRW alle §3er und §10er ausführen.

Wurde ja schon geschrieben, die Haltererlaubnis für einen bestimmten Hund bekommt man ja nur, wenn man bereits den SKN hat. Das dürfte für euch also einfach nachzuweisen sein, den müsstet ihr beide bereits haben.

Was mMn bisher noch nicht wirklich eindeutig heraus gestellt wurde:
Mit dem (großen) SKN (ggf. plus Führungszeugnis) darf man Listenhunde mit Maulkorb und Leine ausführen. Was in der Haltererlaubnis bzw. Kärtchen deines Mannes aufgeführt ist, bekommt man nach dem bestandenen Wesenstest und zwar derjenige/jeder, der diesen mit einem speziellen Hund absolviert hat. Dann darf dieser spezielle Hund mit dem in dem Kärtchen eingetragenen Menschen auch ohne Maulkorb laufen- aber eben nur dieses spezielle Gespann.
Daher finde ich deine letzten Ausführungen auch irgendwie nicht plausibel, denn lediglich zum Ausführen (mit Maulkorb) bräuchtest du tatsächlich nur den SKN. Die Maulkorbbefreiung bekommt man doch dort sicherlich auch nicht ohne Wesenstest, daher macht die Bescheinigung für einen bestimmten Hund so gar keinen Sinn. Hat es vielleicht einen versicherungstechnischen Hintergrund, weshalb das in dem TH anders gehandhabt wird? Würde da nochmal nachfragen.
 
Ist mir auch neu!

Meiner Kenntnis nach sollte ein Führungszeugniss und ein Sachkundenachweis vorgelegt werden.

Bei der Afferei braucht sich keiner wundern, wieso es so wenig Gassigänger gibt.

Seh ich genauso, dass erschwert es für die Listis noch mehr! Gerade wenn vielleicht auch Interessenten von weiter weg kommen und dann erstmal diese Bestätigung benötigen nur um Gassi gehen zu können.

Wann und warum das in Iserlohn geändert wurde, weiß ich nicht. Auf jeden Fall stehts auch so auf der Homepage. Und zwar hier:
 
Musste dazu den Sachkundenachweis und das Führungszeugnis vorlegen und habe dann kostenlos eine Bescheinigung bekommen, dass ich befügt bin, mit den Tierheimlistis Gassi zu gehen.

Aber diese Bescheinigung galt dann für alle Listies oder auch nur für einen einzelnen?

in Iserlohn reichte der Sachkundenachweis, um mit allen Listenhunden im Th Gassi gehen zu dürfen...

Ist mir auch neu!

Meiner Kenntnis nach sollte ein Führungszeugniss und ein Sachkundenachweis vorgelegt werden.

Bei der Afferei braucht sich keiner wundern, wieso es so wenig Gassigänger gibt.

Seh ich genauso, dass erschwert es für die Listis noch mehr! Gerade wenn vielleicht auch Interessenten von weiter weg kommen und dann erstmal diese Bestätigung benötigen nur um Gassi gehen zu können.

Wann und warum das in Iserlohn geändert wurde, weiß ich nicht. Auf jeden Fall stehts auch so auf der Homepage. Und zwar hier:

Das ist dann aber inzwischen geändert worden. Man benötigt dort auch die Bestätigung vom Ordnungsamt Iserlohn.

Kenne es aber auch von einem anderen TH, dass dort nur der Sachkundenachweis benötigt wird. Scheint also unterschiedlich gehandhabt zu werden.

Auch hier die Frage: gilt diese Bestätigung dann für alle Listies oder auch nur für einen einzelnen?


Was in der Haltererlaubnis bzw. Kärtchen deines Mannes aufgeführt ist, bekommt man nach dem bestandenen Wesenstest und zwar derjenige/jeder, der diesen mit einem speziellen Hund absolviert hat. Dann darf dieser spezielle Hund mit dem in dem Kärtchen eingetragenen Menschen auch ohne Maulkorb laufen- aber eben nur dieses spezielle Gespann.

Kärtchen zur Halteerlaubnis gab es nach Anschaffung des Hundes, Kärtchen zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbbpflicht logischerweise erst nach bestandenem Test.

Daher finde ich deine letzten Ausführungen auch irgendwie nicht plausibel, denn lediglich zum Ausführen (mit Maulkorb) bräuchtest du tatsächlich nur den SKN. Die Maulkorbbefreiung bekommt man doch dort sicherlich auch nicht ohne Wesenstest, daher macht die Bescheinigung für einen bestimmten Hund so gar keinen Sinn. Hat es vielleicht einen versicherungstechnischen Hintergrund, weshalb das in dem TH anders gehandhabt wird? Würde da nochmal nachfragen.

Müssen wir mal genauer nachfragen, interressiert mich ja irgendwie doch, ob man als Gassigänger für mehrere Hunde dann mit ´nem Aktenordner unterm Arm herumlaufen würde.
Bei euch würde es also auch reichen, wenn man die vom Gesetz vorgegebenen Bestimmungen erfüllt?
Ist das also wirklich auch wieder von Stadt zu Stadt so unterschiedlich? Dieses Gesetz macht mich noch irgendwann wahnsinnig:sauer:
 
Ist das also wirklich auch wieder von Stadt zu Stadt so unterschiedlich? Dieses Gesetz macht mich noch irgendwann wahnsinnig:sauer:
wie du schon sagst: es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, das hat mit dem Gesetz nicht viel zu tun (jede Gemeinde darf das LHundG verschärfen - ist doof, ist aber nunmal so :().

Stell dir (vereinfach) vor: der SKN ist dein Autoführerschein, das Kärtchen (Befreiung von Leinen bzw MK Pflicht) ist deine Fahrzeugschein für dieses spezielle Auto.

Generell darfst du mit dem großen SKN alle Hunde in NRW ausführen, einzelne TH wollen aber eine Bestätigung. Mir hat mal eine TH MA erklärt, warum ihr TH eine Bescheinigung vom Amt verlangt: es hat wohl versicherungstechnische Gründe. Das TH muss sich absichern, dass derjenige, der einen Listenhund ausführen möchte auch dazu berechtigt ist (es könnte ja zB sein, dass du nach Erwerb des SKN straffällig geworden bist oder eben aus anderen Gründen keinen Listenhunde mehr führen darfst, dann würde im Schadenfall die VS nicht zahlen und das TH müsste dafür aufkommen).
 
Ist das also wirklich auch wieder von Stadt zu Stadt so unterschiedlich? Dieses Gesetz macht mich noch irgendwann wahnsinnig:sauer:
wie du schon sagst: es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, das hat mit dem Gesetz nicht viel zu tun (jede Gemeinde darf das LHundG verschärfen - ist doof, ist aber nunmal so :().

Na toll, vielleicht sollten wir das für Autofahrer auch mal so einführen? An jeder Stadtgrenze muss er sich erstmal schlaumachen, wie schnell er fahren darf, was am Auto dran sein darf/muss, er musss sich erstmal mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen usw. Das Chaos möchte ich erleben und erst recht den Aufstand, den das auslösen würde :p

Stell dir (vereinfach) vor: der SKN ist dein Autoführerschein, das Kärtchen (Befreiung von Leinen bzw MK Pflicht) ist deine Fahrzeugschein für dieses spezielle Auto.
Ich zitier mich der Einfachheit halber mal selbst
Das Kärtchen meines Mannes (Erlaubnisschein gemäß §10 Absatz 1 i.V.M. § 4 Absatz 1 LHundG NRW) bestätigt die Halteeerlaubnis für unseren verstorbenen Ben. Nur einer von uns war als Halter eingetragen, da sonst die Kosten für die Halteerlaubnis doppelt angefallen wären. Diese Karte bezieht sich logischerweise nur auf das Halten von Ben, sagt aber nichts darüber aus,dass er berechtigt ist, auch andere §3er u. §10er auszuführen.

Dieses Kärtchen ist nicht das zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht, dafür hat er wieder ein anderes Kärtchen ;)


Generell darfst du mit dem großen SKN alle Hunde in NRW ausführen, einzelne TH wollen aber eine Bestätigung. Mir hat mal eine TH MA erklärt, warum ihr TH eine Bescheinigung vom Amt verlangt: es hat wohl versicherungstechnische Gründe. Das TH muss sich absichern, dass derjenige, der einen Listenhund ausführen möchte auch dazu berechtigt ist (es könnte ja zB sein, dass du nach Erwerb des SKN straffällig geworden bist oder eben aus anderen Gründen keinen Listenhunde mehr führen darfst, dann würde im Schadenfall die VS nicht zahlen und das TH müsste dafür aufkommen).

Das klingt ja auch recht pausibel, solange es dann für alle Tierheimhunde gilt. Für jeden einzelnen Hund diesen Aufwand (nicht mein Aufwand, aber der fürs Tierheim) fände ich dann allerdings wirklich heftig.
Müssen wir wirklich nochmal nachfragen, ob das normal ist, dass man diese Bestätigung nur für einen bestimmten Hund bekommt
 
Das TH muss sich absichern, dass derjenige, der einen Listenhund ausführen möchte auch dazu berechtigt ist (es könnte ja zB sein, dass du nach Erwerb des SKN straffällig geworden bist oder eben aus anderen Gründen keinen Listenhunde mehr führen darfst, ...
Dann würde ein aktuelles Führungszeugniß ausreichend sein ..

Man stelle sich vor, jemand möchte in den Tierheimen seiner Umgebung, lass es 3 an der Zahl sein, mit Listis Gassi gehen. 3x das Procedre durchziehen?

Davon abgesehen, die Menschen habe teilweise so einen Respekt vor Ämtern, da wandert kaum einer freiwillig zum OA.
 
Kärtchen zur Halteerlaubnis gab es nach Anschaffung des Hundes, Kärtchen zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbbpflicht logischerweise erst nach bestandenem Test.

Die Haltererlaubnis hatte ich nochmal aufgegriffen, weil du sie angesprochen hast und in Bezug auf meine vorangegangene Aussage, dass man dazu den SKN ohnehin benötigt. Daran wollte ich den Unterschied darstellen, ab wann (eigentlich) ein spezieller Hund aufgeführt wird. Vorab muss man ohnehin den SKN haben, was dann nicht nochmal einzeln aufgeführt wird.
Ich habe auch nur durch die Bescheinigung des O- Amts mit Eintrag des jeweiligen Hundes einen Nachweis darüber, große Hunde halten zu dürfen. Da ich wegen der jahrelangen, vorfallsfreien Haltung großer Hunde nicht mal einen schriftlichen SKN absolvieren musste, besitze ich für den SKN, der mir generell die Haltung eines großen Hundes erlaubt, nicht mal ein "Kärtchen".

wie du schon sagst: es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, das hat mit dem Gesetz nicht viel zu tun (jede Gemeinde darf das LHundG verschärfen - ist doof, ist aber nunmal so :().

Wie du es ja auch angesprochen hast, es ist zudem auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Als Pflegestelle muss ich auch jeden Hund einzeln anmelden, auch wenn er möglicherweise nur wenige Tage bei mir ist. Aber gerade wenn laut LHG eine Versicherungspflicht besteht, muss das sein.

Dann würde ein aktuelles Führungszeugniß ausreichend sein ..

Ein pol. Führungszeugnis ist aber auch nur 6 Wochen gültig. Wäre doch noch aufwendiger und kostenintensiver, wenn die Versicherung alle 6 Wochen ein neues haben wollte.

Ich würde das definitiv im Tierheim erfragen, denn wir können hier doch eh alle nur spekulieren. Vielleicht war es am Ende sogar nur ein Fehler vom Amt, weil dort jemand gedacht hat, es ginge um die Adoption des benannten Hundes. Da sitzen ja auch nur Menschen. ;)
 
Dann würde ein aktuelles Führungszeugniss ausreichend sein ..

Ein pol. Führungszeugnis ist aber auch nur 6 Wochen gültig. Wäre doch noch aufwendiger und kostenintensiver, wenn die Versicherung alle 6 Wochen ein neues haben wollte.
Meine Aussage bezog sich auf das ausführen von Listenhunden im TH Iserlohn, wo bis vor kurzem noch Führungszeugniss und SKN ausreichend waren.
Ob der enorme Aufwand mit Gang zum OA versicherungstechnisch erforderlich ist, konnte ich nicht erkennen.

Wenn ich einen Listenhund anmelde, benötige ich ja auch nur bei der Anmeldung ein Führungszeugniss und muss nicht alle 6 Wochen eins vorlegen.
 
Das TH muss sich absichern, dass derjenige, der einen Listenhund ausführen möchte auch dazu berechtigt ist (es könnte ja zB sein, dass du nach Erwerb des SKN straffällig geworden bist oder eben aus anderen Gründen keinen Listenhunde mehr führen darfst, ...
Dann würde ein aktuelles Führungszeugniß ausreichend sein ..

Man stelle sich vor, jemand möchte in den Tierheimen seiner Umgebung, lass es 3 an der Zahl sein, mit Listis Gassi gehen. 3x das Procedre durchziehen?

Davon abgesehen, die Menschen habe teilweise so einen Respekt vor Ämtern, da wandert kaum einer freiwillig zum OA.
richtig, das Führungszeugnis hat in dem TH (von dem ich sprach) auch gereicht. Welche Ansprüche das von Dagmar benannte TH hat weiß ich nicht.
 
Wenn ich einen Listenhund anmelde, benötige ich ja auch nur bei der Anmeldung ein Führungszeugniss und muss nicht alle 6 Wochen eins vorlegen.

Dann bist du auch der Besitzer und das O- Amt kann von dir direkt auch jederzeit ein aktuelles einfordern. Im Falle von Gassigängern steht aber noch ein Dritter dazwischen, nämlich das TH als Besitzer, mit allen Pflichten, die der Gesetzgeber vergibt- wie eben auch der Versicherungspflicht für das Tier.
 
Für jeden einzelnen Hund diesen Aufwand (nicht mein Aufwand, aber der fürs Tierheim) fände ich dann allerdings wirklich heftig.

Habe ich vorhin vergessen, find ich übrigens gut, dass du das auch ansprichst. Die ganzen Hürden sind ja nicht nur für die Gassigänger lästig, dem Tierheim würde ohne auch eine Menge Arbeit und Zeit erspart bleiben. Auch sind sie es letztlich, die den Kopf dafür hinhalten müssen, wenn unterwegs mit dem Tier etwas passiert und vor dem Hintergrund kann man das als Gassigänger vielleicht auch einfacher akzeptieren.
 
Im Duisburger Tierheim läuft das auch so (vielleicht ist das ja auch gemeint) und das ist wohl eine Regelung die zwischen Stadt und Th geschlossen wurde. Es ist eine Menge Aufwand aber das TH ist eben verpflichtet, sich die SK zeigen zu lassen. In der Regel reicht sicher auch eine Erlaubnis zum Halten eines Hundes, um die SK anzunehmen aber grad in Duisburg arbeiten so viele unterschiedliche Leute im Th-Büro, dann Personalmangel, neue Leute etc., dass nicht jeder diesen Genehmigungswirrwar versteht und erkennt. Die Genehmigungen der Städte sehen unterschiedlich aus, in Duisburg wird so eine Genehmigung, dass man §3 und §10 Hunde führen darf, gar nicht erstellt. Es reicht die jeweilige SK aus die man bei haben muss. Und ja, wenn ich im TH Duisburg mit drei Listenhunden gassi gehe, habe ich drei Genehmigungen bei. Blöd aber das ist da so. Es gibt auch Allgemeine Ausgeherlaubnisse für besonders aktive und wirklich regelmäßig anwesende Spaziergänger die vorher sogar noch eine erweiterte Sachkunde im TH absolvieren müssen, um diese zu erlangen. Dann darf man mit jedem Hund vom TH laufen.

Den privaten Bereich trifft das nicht, habe ich die SK, darf ich mit jedem Hund für den eine Erlaubnis besteht auch laufen.

@Dagmar Wenn es Duisburg ist, welchen Hund habt ihr denn im Auge? :love:
 
Im Duisburger Tierheim läuft das auch so (vielleicht ist das ja auch gemeint)

gut erkannt ;) (Hilfe, ich bin enttarnt :uhh:) ;)

und das ist wohl eine Regelung die zwischen Stadt und Th geschlossen wurde. Es ist eine Menge Aufwand aber das TH ist eben verpflichtet, sich die SK zeigen zu lassen. In der Regel reicht sicher auch eine Erlaubnis zum Halten eines Hundes, um die SK anzunehmen aber grad in Duisburg arbeiten so viele unterschiedliche Leute im Th-Büro, dann Personalmangel, neue Leute etc., dass nicht jeder diesen Genehmigungswirrwar versteht und erkennt. Die Genehmigungen der Städte sehen unterschiedlich aus, in Duisburg wird so eine Genehmigung, dass man §3 und §10 Hunde führen darf, gar nicht erstellt. Es reicht die jeweilige SK aus die man bei haben muss. Und ja, wenn ich im TH Duisburg mit drei Listenhunden gassi gehe, habe ich drei Genehmigungen bei. Blöd aber das ist da so. Es gibt auch Allgemeine Ausgeherlaubnisse für besonders aktive und wirklich regelmäßig anwesende Spaziergänger die vorher sogar noch eine erweiterte Sachkunde im TH absolvieren müssen, um diese zu erlangen. Dann darf man mit jedem Hund vom TH laufen.
Danke für die ausführliche Erklärung :hallo:

Den privaten Bereich trifft das nicht, habe ich die SK, darf ich mit jedem Hund für den eine Erlaubnis besteht auch laufen.
Das ist ja mal beruhigend, hatte mich echt schon gefragt,, ob man da auch erst für jeden Hund eine Extrabescheinigung bräuchte.

@Dagmar Wenn es Duisburg ist, welchen Hund habt ihr denn im Auge? :love:

Es ist Spike :love::love::love:



und wir haben ihn nicht nur im Auge, sondern seit heute mittag zum Probeschlafen bei uns :):)
 
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