NRW - Leinenbefreiung nicht bestanden - Einspruch möglich?

Tina1986OB

15 Jahre Mitglied
Wenn der Hund die Leinenbefreiung nur nicht erhält, da er beim Test einem Ball hinterhergelaufen ist und sich nicht hat abrufen lassen, sodass man ihn vom Ball wegholen musste (er wollte damit gern spielen), aber alles andere gut gelaufen ist, kann man da irgendwie Einspruch einlegen?

Also ist das OK so, wenn man nur wegen sowas die Leinenbefreiung nicht bekommt???
Der Hund wurde als komplett freundlich eingestuft und ist eben ein Balljunkie.

Kann man da irgendwas machen?

Der Test wurde in Bochum gemacht

LG

Tina
 
  • 1. Mai 2024
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Hi Tina1986OB ... hast du hier schon mal geguckt?
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Üben, üben, üben und den Test wiederholen?

Ich kannte mal (aus der HuSchu, wo ich kurz mal war) eine Hündin, die auch bei Bällen regelrechte Aussetzer hatte. Da war es durchaus sinnvoll (bzw. wär es gewesen, war aber kein SoKa), sie nicht abzuleinen. Die guckte dann nicht nach rechts und nicht nach links, sondern peilte den Ball an und raste drauflos - und war durchaus dadurch eine Gefahr für sich und andere.

Wenn der Prüfer den Leinenzwang bei diesem Hund so begründet, nicht mit der Rasse, stell ich mir den Einspruch wenig aussichtsreich vor. Aber ich kann mich auch irren...
 
Leinebefreiung bekommen die Hunde, die hören. Wenn er zB nicht von einen Ball abrufbar ist muss weiter geübt werden und dann versucht man das eben nochmal, ist doch kein Beinbruch :)
 
Ok, das mit dem Üben ist klar.
Der Hund lässt sich aber eigentlich immer abrufen. Ich schätze, dass an dem Tag die Nervosität der Besitzerin (Prüfungsangst!) dem Hund zu schaffen gemacht hat und er dadurch dann nicht so gehört hat, wie sonst.

Bei uns in Oberhausen beim Dr. Pfaff wäre sie damit nicht durchgefallen, da er solche Ding immer berücksichtigt hat und den Hund im Ganzen beurteilt.
Also: Hund ist freundlich, nicht ängstlich , gehorcht im Allgemeinen gut.

Da wäre bei so einer "Kleinigkeit" nicht die Rede gewesen von nicht-bestanden......

Die Frage ist eben, kann man da irgendwie Einspruch einlegen und wenn ja welche Fristen hat man und wie genau läuft das ab und und und???
 
aber was bringt das? Geht sie halt nach OB und macht den Test da nochmal (die 60 Euro wäre mir das wert und spart Nerven)
ob ein Einspruch da was bringt?
Die Leinenbefreiung, zweiter Bestandteil der Prüfung, absolviert kaum ein Halter. Dabei muss der Hund akkurat hören und darf keinerlei Jagdtrieb zeigen.
 
aber was bringt das? Geht sie halt nach OB und macht den Test da nochmal (die 60 Euro wäre mir das wert und spart Nerven)
ob ein Einspruch da was bringt?
Die Leinenbefreiung, zweiter Bestandteil der Prüfung, absolviert kaum ein Halter. Dabei muss der Hund akkurat hören und darf keinerlei Jagdtrieb zeigen.
[/URL]


Oh...danke für den Link usw.

Na da schauts dann doch schlecht aus mit Einspruch:(
 
wie gesagt, den Stress und den Schreibkram würde ich mir nicht geben :(
 
Nein, keine Chance und auch absolut logisch finde ich.

Die Maulkorbbefreiung bekommt ein Hund, weil er freundlich, souverän und gutmutig ist. Halt weil von ihm keine Gefahr ausgeht. Dies ist der eigentliche "Wesenstest"

Die Leinenbefreiung ist ein "Gehorsams- und Bindungstest", bei dem bewiesen werden muss, dass (Zitat!:( "Das Wort des Halters die Leine ersetzt". In jeder Situation. Darum muss (mindestens) diesen Teil auch jeder machen, der den Hund ohne Leine führen will - weil es dabei um Gehorsam und Bindung und nicht das Wesen des Hundes geht...

Zusammen ergeben dieser "Wesenstest" und dieser "Gehorsamstest" die "Verhaltensprüfung" (darum bestehten die Behörden in NRW auch drauf, dass das ganze Verhaltensprüfung heißt und nicht Wesenstest, weil es eben mehr beinhaltet - zumindest wenn man beides will.

Die Städte unterscheiden sich dahingehend, wie hart sie welchen Teil werten und gestalten. In Herne bekam man die Maulkorbbefreiung quasi immer. Niemand aus unserer Gruppe ist durchgefallen, obwohl es in einem Fall dafür durchaus Berechtigung gegeben hätte (der Prüfer hat die Frau mit der Auflage, dass sie eine Hundeschule besucht und das dem Amt nachweist, bestehen lassen - allerdings dabei gesagt, dass sie die Leinenbefreiung gar nicht erst versuchen muss - das würde er so nicht genehmigen).
Sprich Maulkorbbefreiung ist Killefit, aber für die Leinenbefreiung mussten die Hunde wirklich absolut im Wort stehen, im Sitz und Platz bleiben, während andere Hunde um sie rum laufen, unbeeindruckt unter mehreren geworfenen Tennisbällen durchgehen usw. (Shiwa hat zwar versucht trotz Kommando Fuß, einen der Bälle zu fangen, aber sofort auf "aus und hier" reagiert - daher hat sie noch bestanden.)
Keine Abrufbarkeine, keine Leinenbefreiung so einfach...

In Iserlohn ist die Schwerpunktsetzung genau anders. Die Maulkorbbefreiung ist echt hart erarbeitet und dem Hund wird massiv zugesetzt. Wäre dort die Möglichkeit der Vorbereitung nicht so gut, wär die Durchfallquote bestimmt arg. Dafür bekommt man die Leinenbefreiung quasi geschenkt dazu. Der Hund muss einmal Sitz, einmal, Platz und einmal Komm machen und gut is...

Was man da für sinnvoller erachtet, ist jedem selbst überlassen. Ich persönlich finde den Weg, eine Maulkorbbefreiung quasi zu verschenken, aber für die Leinenbefreiung echten Gehorsam zu erwarten, klüger als die umgekehrte Schwerpunktsetzung.
 
Ist ja auch verständlich.

Jedoch ist nicht verständlich, weshalb einer der Teilnehmer, dessen Hund sich mehrmals wieder zum Ball hinbegeben hatte, besteht und meine Freundin mit ihrem Hund durchfällt ...
Da hätten dann wenn schon beide durchfallen müssen. Und nicht der eine so, der andere so.
 
Ich kann mich nur anschließen, üben und wiederholen.

Bei unserem ersten Test hat es mit der Leinenbefreiung auch nicht geklappt, weil der ge*** Bock sich mehr für eine Hündin, die ihm vor die Nase gesetzt wurde, interessierte als für sein Frauchen. Wäre ein Ball im Spiel gewesen, wäre es ähnlich verlaufen. Wichtig war mir eh die Befreiung vom MK und das war kein Problem.

Wir haben viel geübt und dann hat es auch mit der Leinenbefreiung geklappt.
 
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