Büffelchen
10 Jahre Mitglied
Das würde heißen als erstes Erlaubnis einholen vorher, da der Hund keinen BaWü Wt hat muss die Gemeinde einer vorläufigen Haltung eines Kampfhundes zustimmen, bis der Hund den BaWü WT absolviert hat (die Gemeinde kann das verweigern) und dann nicht mehr als Kampfhund gilt.
Bis dahin ist er mit Maulkorb und Leine zu führen.
Da der Hund noch jung ist kann es sein dass 2 WT verlangt werden. Das sind 2x 164 € in BaWü zusätzlich die Hundesteuer die in manchen Orten erhöht ist.
Polizeiliches Führungszeugnis, Chip und Vermietergenehmigung ist auch Pflicht.
Soviel zu BaWü.
Bis dahin ist er mit Maulkorb und Leine zu führen.
Da der Hund noch jung ist kann es sein dass 2 WT verlangt werden. Das sind 2x 164 € in BaWü zusätzlich die Hundesteuer die in manchen Orten erhöht ist.
Polizeiliches Führungszeugnis, Chip und Vermietergenehmigung ist auch Pflicht.
Soviel zu BaWü.