Normenkontrollklage in Rheinland Pfalz

Jack

> In dem laufenden Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der
> > Rechtmäßigkeit der Gefahrenabwehrverordnung -Gefährliche Hunde-
> > vom 30. Juni 2000 "gedenkt der Senat in der Hauptsache Mitte
> > bis Ende Oktober 2000 zu entscheiden".
> >
> > Es ist durchaus möglich, dass die Rasseliste als Ganzes fällt
> > oder einzelne Maßnahmen gekippt werden. Es wird daher empfohlen,
> > unerwünschte Geldausgaben zurückzustellen.
> >
> > Diverse Ordnungsämter haben betroffene Hundehalter bereits
> > aufgefordert, ihre Tiere unfruchtbar zu machen. Wenn man das
> > nicht will und das Ordnungsamt drängt, dann sollte unbedingt
> > auf die relativ kurzfristigen Terminvorstellungen des OVG Koblenz
> > hingewiesen werden (Aktenzeichen 11 B 11643/00.OVG vom 25.09.2000),
> > zumal eine sich als unrechtmäßig erweisende Zwangsmaßnahme
> > Schadensersatzforderungen gegen das Land nach sich ziehen kann.
> >
> > Das gleiche gilt für den Sachkundenachweis, der bis zum
> > 10. November 2000 abgelegt sein muss. Wenn allerdings aufgrund
> > fehlender Vorschriften, die entsprechenden Lehrgänge nicht
> > rechtzeitig angeboten werden, dann genügt der Nachweis einer
> > verbindlichen Anmeldung.
> >
> > Allerdings kann der Sachkundenachweis auch positiv gesehen werden:
> > Ein geschultes Team Halter/Hund macht sich in der Öffentlichkeit
> > bestimmt besser als ein an der Leine herumzerrender Hund. Zudem ist
> > es denkbar, dass der Sachkundenachweis zur Voraussetzung für die
> > Befreiung vom Maulkorbzwang werden könnte.
> >
> > MfG
> > IG gegen die Hundeverordnungen Rheinland-Pfalz
> > Bernd schwab
 
  • 29. Mai 2024
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