Bericht über Normenkontrollklage Greifswald (MV)

merlin

20 Jahre Mitglied
Newsletter Kampfhunde-Power
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Hallo an alle,

heute waren mein Mann und ich zur Verhandlung der Normenkontrollklage vor
dem
Oberverwaltungsgericht in Greifswald.
Vorweg: die Entscheidung wird erst am 6.4. verkündet.
Geklagt hatten 2 verschiedene Kläger, ein Bullmastiffbesitzer und ein
Amstaff
Züchter, unabhängig voneinander.
Für das Innenministerium war Ministerialdirektor Schwarz als beklagte
Partei
anwesend.
Außer uns waren noch DREI weitere Personen im Publikum, davon ein
Rentnerehepaar, wo ich nicht genau weiß, ob sie nicht jede Verhandlung
dabei
sind, keine Presse, nichts.
Die VO wurde Punkt für Punkt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft.

Interessant war die Aussage des Herrn Schwarz, daß der Verwaltungsaufwand
zu
groß sei, würde man den Dt. Schäferhund z.B. auf die Liste setzen, deshalb
sei er nicht drauf. (aha ...)
Er sagte außerdem, daß die VO sich in einer Experimentierphase befinde und
die Liste so nicht auf Jahre bleiben wird.
Das Qualzuchtgutachten würde drei Rassen "liefern" - so Herr Schwarz.
Die VO M-V sei entstanden in Anlehnung an die bayrische und
brandenburgische
VO, er bezog sich auf die Rechtsprechung Bayern 1994, das
Steuerrechtsurteil
von Jan. 2000 BVG und zitierte aus einem Gutachten eines Herrn Zielkow
(?).

Hier einige highlights:

Die Meldepflicht von Touristen mit Listenhund wurde von Herrn Schwarz als
"Erleichterung" bezeichnet. (häääää??? Angenehme Erleichterung für alle
Touris ....)

Belustigung rief beim Gericht die Vorstellung hervor, wie das große "G"
für
gefährlicher Hund wohl auf einem dicken 60 cm Hundeschenkel aussehen möge,
kahl, und die Frage stellte sich, warum diese Kennzeichnung im linken Ohr
oder linken Oberschenkel wohl nötig sei bei der Gefahrenabwehr.

Herr Schwarz meinte, daß eh die Chip-Technik nun Vorrang hätte und jeder
"Kontrolleur" sei mit einem Lesegerät gerüstet.
(Anm: Klar, leider hab ich noch keinen Kontrolleur getroffen, wenn doch,
werd
ich ihn nach seinem Lesegerät fragen, falls er dann wider Erwarten keins
hat,
wird er wohl nicht beweisen können, daß meine Hunde Listis sind, oder
was?)

Das Gericht zeigte sich ebenfalls überrascht, daß es bei der
"Sachkundeprüfung" auch einen praktischen Teil gibt. "Die praktische
Sachkunde ist eine Überraschung".
Als problematisch erwies sich die Frage, daß man mit mehreren Hunden auch
mehrere Sachkundeprüfungen ablegen muß.

Auch konnte das Gericht einigen Ausführungen des Herrn Schwarz nicht
folgen,
in denen er sich auf die internen Verwaltungsvorschriften bezog und nicht
auf
die HVO ansich. Ein Richter sagte, daß das Gericht die
Verwaltungsvorschriften auch gern mal gehabt hätte.

Sachkunde - Auf die Frage des Gerichts, ob letztendlich der
Prüfungsausschuß
entscheidet, was geprüft wird, lautete die Antwort des Min. Schwarz: Ja.
(Man
höre und staune ...)
Auch sprach Herr Schwarz, daß die Inhalte des Wesenstests VO-technisch
nicht
geregelt würden.

Die Richterin meinte, daß die Verwaltungsvorschriften dringend überdacht
werden sollten, da in der Praxis offensichtlich Mißverständnisse
vorliegen.

Insgesamt wurden natürlich alle Punkte von Verstoß gegen das
Gleichheitsprinzip, Willkür der Rassenliste, Verstoß gegen Grundrechte
etc.
angesprochen. Die gesamte VO sozusagen durchgesiebt.

Nun bleibt zu hoffen, daß die Richter nicht nur der Meinung sind, daß die
Verwaltungsvorschrift einer Überarbeitung bedarf, sondern auch die HVO
ansich.
Ehrlich gesagt, ich hab da ein schlechtes Gefühl, weil der Tenor eindeutig
dahin ging, daß die Probleme eigentlich in der Umsetzung bestehen, nicht
in
der VO ansich.
Warten und hoffen wir, im Namen aller Listenhunde.

Viele Grüße von Cordula Christen
kennel "Dos Cachorros Seroz"
eMail: CordulaChristen@aol.com
 
  • 11. Juni 2024
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Oje Merlin,

das hört sich aber für mich gar nicht so gut an
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Liebe Grüße

Beckersmom
gitarrenbulli.jpg
 
Marion jetzt mal eine ganz naive Frage hat:

Was genau íst eine Normenkontrollklage?? *schäm*

Danke und lieben Gruß


eleani.gif


Marion, Tau & Tiptoe
 
Hallo Marion,

ich werde mal versuchen, etwas Licht in Dein Dunkel zu bringen
biggrin.gif


Die Bezeichnung Normenkontrollklage ist eigentlich nicht richtig. Richtig wäre Normenkontrollantrag.

Dies ist die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges und ist statthaft gegen Satzungen (z.B. Hundesteuer) u. Rechtsverordnungen (Hunde VO's) u. sonstige unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschriften.

Normenkontrollantrag können alle einfachen und juristischen Personen stellen.

Sinn einer Normenkontrollklage ist es:

Die Möglichkeit einer zumindest in absehbarer Zeit bestehenden Rechtsverletzung durch die Norm oder deren Anwendung zu überprüfen.

Die Überprüfung der Vereinbarkeit der Norm mit der Ermächtigungsgrundlage.

Überprüfung und Vereinbarkeit der Ermächtigungsnorm mit höherangigen Recht.

Im Falle der Hunde VO's gilt es zu überprüfen, ob diese z.B. mit dem Gleichheitsgebot, dem Recht auf freie persönliche Entfaltung, sowie dem Recht auf Eigentum vereinbar sind.(dies sind nur einige Punkte, mit denen man eine VO angreifen kann). Weiterhin gilt es zu überprüfen, ob die Vorschriften z.B. genereller Leinen- und Maulkorbzwang nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen (gegen das Tierschutzgesetz, welches als Bundesgesetz über dem Landesrecht steht).

Alles klar???
biggrin.gif


Liebe Grüße

Beckersmom
gitarrenbulli.jpg
 
Interessant ist die Aussage mit dem Verwaltungsaufwand....... :)))
Da Mischlinge, Schäferhunde und deren Mischlinge die Beißstatistik anführen.....lebt da die Bevölkerung nicht "weiterhin gefährlich ?"
"Wegen Verwaltungsaufwand ?"
Gruß Monika
 
Mom, Du bist ein Schatz, danke Dir!! *knuddel*


eleani.gif


Marion, Tau & Tiptoe
 
Merlin, erst mal danke, dass Ihr bei der Verhandlung dabei wart. Hoert sich aber nicht sehr günstig für unsere Hundis an, der Verhandlungsverlauf, da gebe ich beckersmom recht. Hoffen wir dennoch weiter

Bora
slamdancer.gif
 
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