Wenn die Rechtslage klar ist, bringt es auch nichts, das OA oder einen Anwalt zu befragen. außerdem will ja wohl auch keiner, dass die Katzen zu schaden kommen.
Die Rechstlage in NDS gibt auch eine Einstufung wegen Mäusejagens her - passiert ist in dieser Richtung aber noch nichts.
Bei Nachbars Katze im eigenen Garten aber durchaus. Das wäre der Grund, warum ich zum OA gehen und fragen würde, wie hier die Auslegung ist, wenn auf dem nachbarschaftlichen Wege keine Einigung gefunden werden kann. Die sagen einen dann eventuell auch welche Vorsichstmaßnahmen als ausreichend empfunden werden.