Versteh ich nicht,die Hunde waren doch angeleint.
Schorschi,
ich verstehe so einiges in diesem Land nicht
Ich denke, hier greift die sog.
Gefährdungshaftung.
Mit dem Begriff Gefährdungshaftung bezeichnet man die Pflicht des Hundebesitzers, für jeden Schaden zu haften, den der Hund verursacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Halter selbst auch Schuld an dem Schaden trifft.
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