Kriminalfälle

Es geht doch hier um einen Zweitprozess.

Dh, es ist schon einmal festgestellt worden, ob wahrscheinlich Mord oder Totschlag ob vorkam.

Sonst wäre es doch nie zu einem ersten Verfahren gekommen.

Und nur im ersten Fall dürfte das Verfahren wieder eröffnet werden.

Wenn die neuen Beweise auf Totschlag hindeuteten, dürfte der Angeklagte nicht zweimal verurteil werden, wäre also freizusprechen bzw müsste straflos bleiben, nach meinem Verständnis.
 
  • 28. April 2024
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Hi lektoratte ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nur weil jemand einmal wegen Mordes verurteilt wurde, heißt das nicht, dass bei einer neuerlichen Beweiswürdigung zwingend das gleiche herauskommt.

Es spielt bei dem angesprochenen Problem aber auch gar keine Rolle, ob es der erste, zweite oder siebte Prozess ist. Totschlag verjährt und Mord ist häufig schwer und schwerer zu beweisen, je länger die Tat zurückliegt.
 
Es geht jedoch m.E. vor allem darum, Unschuldigen die Sicherheit zu geben, dass sie dem Rechtsstaat vertrauen können.
Ganz sicher ist das die Intention dieser Bestimmung.
Blöd halt, dass auch die Schuldigen davon profitieren.
Ich sehe übrigens in diesem unserem Land keine Hinweise darauf, dass, wenn es rechtlich möglich wäre, eine staatliche Verfolgungswut einsetzte, die Freigesprochene auf gut Glück wieder und wieder vor den Kadi zerrte, wie du es an die Wand gemalt hast.
Und ich denke schon, dass man so eine Bestimmung so restriktiv fassen könnte, dass das weiterhin ausgeschlossen wäre.
 
Im übrigen, das wurde hier glaub ich noch nicht erwähnt, hat das Gericht ja auch gesagt, selbst wenn es diesen Paragraphen jetzt nicht gekippt hätte, wäre der Wiederholungsprozess gescheitert, und zwar an der Tatsache, dass Gesetze nicht rückwirkend geändert werden können. Für Personen, die vor dieser Gesetzesänderung (wann war das? 2017?) freigesprochen wurden, hätte sich deshalb gar nichts geändert.
 
Das ist schon immer so. Ich kann selbstverständlich nur für etwas bestraft werden, was bereits zum Zeitpunkt der Tat unter Strafe gestellt war.

Und klar ist es nicht schön, dass die Schuldigen auch davon profitieren, aber absolute Gerechtigkeit für jeden kann es im Strafrecht nicht geben.

Weitaus mehr Mörder profitieren übrigens davon, dass nur noch sehr wenig Obduktionen gemacht werden und Totenscheine mit natürlicher Todesursache relativ leicht zu bekommen sind.
(Dass selbst Schußverletzungen nicht immer gesehen werden ist übrigens kein Witz.)
 
Das ist schon immer so. Ich kann selbstverständlich nur für etwas bestraft werden, was bereits zum Zeitpunkt der Tat unter Strafe gestellt war.
Klar, aber das war ja hier nicht das Thema. Und offenbar hatte dort niemand auf dem Schirm, dass das Verbot der Rückwirkung auch für die Tatsache der Wiederaufnahme gilt. Sonst hätte man es ja gar nicht versucht, nicht wahr?
 
Tja, wir werden es vielleicht nie erfahren, was passiert ist. Aber dass tatsächlich immer noch mit diesem Instafoto gearbeitet wird, das überhaupt nicht aussieht wie die Vermisste, ist echt zum Kopfschütteln.

@sleepy Es ist natürlich super ätzend, wenn Fehler der Art gemacht werden, dass Beweismaterial nicht verwendet werden darf. Besonders in so einem Fall, wo mehrfacher Kindesmissbrauch im Raum steht.
 
Einmal eine Doku und einmal in diesen Thread geschaut, und schon kriegt man sowas hier vorgeschlagen...

Da fällste doch vom Glauben ab.

Die armen Angehörigen.

 
Dort hat die polizei vielleicht versagt, vom feinsten. Es gibt mehr solche fälle wo sie absolut fixiert auf nur eine möglichkeit, alle andere Spuren vernachlässigen, beweismittel verschwinden. Da rollen sich die zehen nägel hoch. Die falsch verdächtigen leiden ihr lebenlang.
 
Ok, Spuren nicht gesichert, Tatort nicht abgesperrt, alles schön und gut.

Aber eine gültige, eindeutige DNA-Analyse nicht anerkannt bzw. unter den Tisch fallen lassen?

Sodass noch 2016 Fachleute, die nur die offiziellen Beweise kannten, wieder die Familie verdächtigen konnten?

Das Urteil eines Experten für Taser, nicht anerkannt?

Einen ähnlichen Fall kurze Zeit später nicht weiter untersucht?

Was sind das für Flachpfeifen?

Das ist ja selbst fast kriminell.
 
Der Typ war aus Meerbusch und die Tat spielte sich in Neuss ab...dieser Femizid hätte verhindert werden können meiner Meinung nach...was mich persönlich freut ist die Tatsache das er seinen Suizid Versuch bzw der Versuch sich vor der Verantwortung zu drücken misslang und er nun außerdem keine Beine mehr hat.

Ehemaliger DSDS Kandidat tötet seine Ex Freundin Doku
 
Erst vorhin drüber gestolpert.
Kommentar in der taz zur Festnahme der RAF-Terroristin Klette.
Ungeheuerlich.

>>>

Der Staat tut so, als seien die drei ehemaligen RAFler heute noch die Staatsfeinde Nummer 1. Er hätte ihnen längst die Hand reichen können.

Große Worte: „Meilenstein in der deutschen Kriminalitätsgeschichte“, „Spitzenarbeit der Polizei“ – PolitikerInnen und Verfolgungsbehörden überschlagen sich in Lob und Selbstbeweihräucherung für . Daniela Klette, 65, gehörte wohl zu den letzten RAF-Mitgliedern, die Ende der 80er Jahre noch rekrutiert wurden, bevor sich die RAF 1998 dann ganz offiziell selbst auflöste. Eine alte Geschichte also, die spätestens vor 25 Jahren zu Ende ging und politisch schon lange davor kaum noch eine Rolle spielte.

Trotzdem wurde nach Klette und zwei weiteren vermutlichen "RAF-Rentnern" über Jahrzehnte mit Hochdruck gefahndet, ganz so, als ginge es immer noch um die Staatsfeinde Nummer 1. Dabei wollten die drei vermutlich nur ein ganz bürgerliches Leben führen; ihre Straftaten, die sie dann noch verübt haben sollen, dienten dem Lebensunterhalt im Untergrund, weil sie ja aus dem Untergrund nicht auftauchen konnten. Hat Deutschland im Jahr 2024 eigentlich keine anderen Probleme, als RAF-RentnerInnen zu jagen, hat die Polizei mit rund 400 aktiven Neonazis, die sich derzeit einer Festnahme entziehen, eigentlich nicht genug zu tun?

Schon Mitte der 80er Jahre war, initiiert von der Grünen-Politikerin Antje Vollmer, diskutiert worden, unter die fatale RAF-Geschichte einen Schlussstrich zu ziehen und denjenigen RAF-Mitgliedern, die sich vom Terrorismus losgesagt hatten, eine Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen. Doch sobald es um die RAF geht, herrscht immer noch Hysterie und Härte statt Vernunft. Daniela Klette, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub sind schon lange für niemanden mehr eine Bedrohung, man hätte ihnen schon vor 25 Jahren einen Rückweg in die Legalität anbieten können. Doch die Bundesanwaltschaft, die Polizei und selbst die Regierung Gerhard Schröders waren dazu nicht bereit.

Na denn, herzlichen Glückwunsch zum großen Terroristinnen-Fang."

(Kommentar von
Jürgen Gottschlich) <<<
 
Der Gedanke ist ja verlockend pragmatisch. Ich frage mich aber schon, ob der Autor das über unter falscher Identität untergetauchte Kriegsverbrecher aus Nazi-Zeiten genauso geschrieben hätte.
 
WENN ihnen Verbrechen zur Last gelegt werden, die nicht verjähren, besteht kein Raum für Handreichung. Wenn verjährt, erübrigt sich die Fahndung. Simple as that.
 
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