Katze aus Tierheim und Vermietereinverständnis

G

Gelöschtes Mitglied 13701

... wurde gelöscht.
Mal ne ganz blöde Frage (an die Tierheimmitarbeiter ?) :

Wir haben uns heute im Tierheim für einen 8jährigen Kater entschieden, bei uns Zweitkatze zu werden. Passt alles, jetzt bräuchten wir noch die Vermieter-Einverständniserklärung. Macht ja auch Sinn, von seitens des Tierheims. (Hab ich auch schon angefragt, ich hoffe nur, der Vermieter ist grad net im Urlaub - hier sind grad die Sommerferien noch ganz am Anfang)

Jetzt aber meine Frage: lt. Mietrecht laufen Katzen eh als Kleingetier, man braucht keine extra Einverständniserklärung vom Vermieter. Ich geh jetzt mal davon aus, dass mein Vermieter mir die Haltung auch net verweigert, er weiss ja von meinen Katzen (jetzt halt nur noch der Peppi)

Wenn nun aber das Mietgesetz Katzen sowieso erlaubt, wozu braucht das Tierheim noch die Vermieter-Einverständniserklärung? Net falsch verstehen, ich versteh das Tierheim :hallo:, die wollen halt sicher gehen, dass das Tier net zurückkommt (was bei diesem Kandidaten, für den wir uns entschieden haben ja eh nix genützt hat, ist ein Rückläufer - schon nach ein paar Tagen zurück :sauer:)

Darum meine Frage. Macht das alles Sinn?
 
  • 16. Mai 2024
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Hi Gelöschtes Mitglied 13701 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Weil die Katze eben nicht mehr unter Kleintiere laufen ;)
 
Hi.

Eben. Kleintiere sind "typische Käfigtiere", ein Vermieter kann z.B. keinen Hamster, keinen Wellensittich oder kein Meerschweinchen verbieten.

Hunde und Katzen dagegen schon, sind beides mietrechtlich keine "Kleintiere".

Gruß
tessa
 
:uhh:

Das ist mir jetzt neu. Wir haben sogar einen Prozess gewonnen, wo unter anderem Katzenkratzspuren bemängelt wurden, weil Katzen ja eigentlich verboten waren.
Und auch hab ich damals diese Wohnung hier trotz Katzen bekommen, da auch die Maklerin der Meinung war, dass man Katzen nicht verbieten darf.......... :) Naja, war vor zwei Jahren...........
 
Kleintiere und andere Haustiere

Bei Haustieren wird unterschieden zwischen sogenannten Kleintieren und anderen Tieren. Kleintiere sind solche, die überwiegend in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, z.B. Vögel, Fische, Meerschweinchen, kleine ungiftige Schlangen usw.
Bei Kleintieren wird unterstellt, dass sie keine Belästigungen anderer Hausbewohner oder Beschädigungen der Mietwohnung verursachen. Zu Kleintieren in diesem Sinne zählen deshalb meist nicht größere Vögel wie einige Papageienarten, die sehr laut werden können oder giftige Schlangen, die einen erhebliche Gefahrenherd darstellen.


Andere Haustiere im Sinne der mietrechtlichen Tierhaltung sind Hunde und Katzen, größere Vögel und so weiter.

Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.

 
also wenn man psychisch was an der Klatsche hat..darfste Eine halten ;)
 
Oh danke schööööööön, wieder was gelernt

der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.
Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. OLG Hamm (AZ: 4 ReMiet 5/80) Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen - LG Ulm (AZ: 1 S 286/89-01). Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. LG Berlin (AZ: 64 S 234/85).

das ist unsere Klausel. Wie war das vor zwei Jahren? Ich bin definitiv davon ausgegangen (mit der Maklerin), dass Katzen net verboten werden können/dürfen. Jetzt hab ich ein Gewohnheitsrecht, gell?

Achso @ alle, net missverstehen bitte :hallo:( bin neugierig von Natur aus) und:

die Anfrage an den Vermieter ist eh raus, da aber Ferien sind, muss der Leo evtl. noch einige Wochen warten........
 
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