Kampfhundeverordnung Bayern!!!

GismoJessica

Hallo Ihr lieben,

es wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Wir fahren nächsten Freitag nach Bayern in Urlaub und nehmen natürlich unseren Kampfschmuser mit. Er hat Maulkorb und Leinenbefreiung für NRW wie muß ich mich in Bayern verhalten?????

Gruß

Jessica + Gismo
 
  • 2. Mai 2024
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Hi GismoJessica ... hast du hier schon mal geguckt?
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Urlaub in Bayern mit einem sogenannten Kampfhund - was muss ich beachten?


Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.
Unabhängig von den Kampfhunderegelungen können die Gemeinden zur Haltung von Hunden Verordnungen oder Anordnungen erlassen, die das freie Umherlaufen dieser Tiere betreffen. Beispielsweise haben viele bayerischen Gemeinden für bestimmte Bereiche Ihres Gemeindegebietes Anleinpflichten für Kampfhunde und große Hunde festgelegt, die auch die Besucher beachten müssen. Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar an die Gemeinde zu wenden, die Sie besuchen möchten, um dort Näheres in Erfahrung zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund in Bayern in der Öffentlichkeit anzuleinen und gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu versehen, wodurch Unannehmlichkeiten für Sie und andere Personen von vornherein vermieden werden können.​
 
Wollte ein paar Tage Urlaub in Kempten mit Familie machen und hab die Gemeinde angeschrieben. Hera hat den WT bestanden und MK-Befreiung. Mir teilte die Gemeinde mit, dass ich mich an MK- und Leinenzwang halten muss. Habe daher Abstand vom Urlaub genommen.

Connie
 
Gratuliere,das war richtig, wenn das jeder machen würde könnten die sehen wo sie bleiben:zufrieden::respekt::zufrieden:
 
@Heraline
das war sogar mehr als richtig. MK dürfen die gar nicht so pauschal verfügen. Das heisst dürfen tun sie natürlich schon, nur Rechtsgrundlage gibts dafür keine.
Gibt ohnehin schönere Orte in Bayern als "Kempten" :D
 
Problem ist halt, dass meine Mutter an die Dialyse muss und da hat sich Kempten angeboten. Aber meine Schwägerin meinte sich auch zu erinnern, dass sie schon Schilder mit Leinen- und MK-Pflicht im Allgäu gesehen hätte. Keine Ahnung ob es stimmt aber das muss ich meinem Hund nicht antun und schon 2x mal nicht wenn sie ordnungsgemäß gemeldet ist und den WT erfolgreich abgelegt hat. Scheint die Allgäuer allerdings nicht sonderlich zu interessieren - somit interessiert mich das Allgäu auch nicht! ;)

Auch wäre es mir zu müssig erstmal brav bei jeder Gemeinde nachzufragen ob MK drauf oder MK runter - somit wird Bayern großräumig umfahren! :D

Connie
 
der oben von mir getippte text, ist das Orginal vom Innenministerium!

Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, das ein besucherhund in Bayern Maulkorb oder Leinenzwang hat.

Für Bayern gibt es noch nicht einmal eine generelle Anleinpflicht - mancherorts gibt es die nur für Stadtgebiet für Hunde ab 50cm Schulterhöhe.

Das nur gut erzogene Hunde frei herum laufen, sollte selbstverständlich sein
 
Silvia - irgendwie sind deine Post´s verwirrend oder mir ist heute einfach zu warm!

Du schreibst einerseits, dass es keine rechtliche Grundlage für MK- und Leinenzwang gibt, andererseits stellst du die Stellungnahme des Innenministeriums hier ein und da steht:

Beispielsweise haben viele bayerischen Gemeinden für bestimmte Bereiche Ihres Gemeindegebietes Anleinpflichten für Kampfhunde und große Hunde festgelegt, die auch die Besucher beachten müssen. Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar an die Gemeinde zu wenden, die Sie besuchen möchten, um dort Näheres in Erfahrung zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund in Bayern in der Öffentlichkeit anzuleinen und gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu versehen, wodurch Unannehmlichkeiten für Sie und andere Personen von vornherein vermieden werden können. [/LEFT]

Nichts anderes hab ich getan, nämlich die betreffende Gemeinde angeschrieben und mir wurde per mail geantwortet, dass für Hera, trotz bestandenem WT in Ba.-Wü., MK- und Leinenzwang gilt.

Ich denke die Aussagen des Innenminsteriums sind klar und ich hab ehrlich gesagt eigentlich keine Lust Bayern zu verklagen weil sie mir für 1 Woche Urlaub, auf den ich unter solchen Umständen gern verzichten kann, MK- und Leinenzwang auferlegen dem lt. deinen Aussagen die Rechtsgrundlage fehlt.

Irgendwie versteh ich dich nicht! :verwirrt:

Connie
 
Nein ist nicht das Wetter zumindest nicht bei dir. Ich habe mich vertan und den Link der Polizei Empfehlung kopiert...

hier ist mal das Ganze:

Im Gesetz selbst gibt es keine Besucherregelung, das von mir kopierte/von dir angesprochene ist nur eine Empfehlung der Polizei











ich glaube ich sollte mal ein Stündchen schlafen, sorry...
 
Gut, dann kann ich ja beruhigt meine Buchhaltung weitermachen! :lol::lol:

Also bleibt unterm Strich: bei Gemeinde erkundigen und ggf. selbst entscheiden ob man diese Art von "Urlaub" seinem Hund antun will!

Im Prinzip ist es ja dann ähnlich wie bei uns in Ba.-Wü. wo man sich vor Urlaubsantritt auch erstmal erkundigen sollte welche Auflagen die Gemeinde für "Besucherlistenhunde" erhebt.

Connie
 
sollte, ja aber nicht muss. Immo haben hier gerade Besucherhunde grenzenlose Narrenfreiheit und der Hund wird erst gefährlich, wenn er zuzieht.
 
Da ich mit meinen 2 im Doppelpack auftrete, hätte ich halt keine Lust auf Risikospielchen gerade im Urlaub wo man ja eigentlich mal entspannen will! ;)

Ich wohn im Schwarzwald und krieg hier grad selbst wieder geballte Ladung und "nette" Kommentare von Urlaubern ab die mit ihren Kids hier unterwegs sind und da hab ich dann keine Lust auf Probleme zumal ich ja auch offiziell weiss, dass ich Hera mit MK und Leine zu führen habe. Mit Leinenzwang hätte ich kein Problem gehabt aber im Sommer mit MK, dazu noch die Tatsache, dass Hera den schon seit 6 Jahren nicht mehr auf gehabt hat........nö danke!

Connie
 
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