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Sera und Rest
... wurde gelöscht.
Im Landkreis kein einziger Kampfhund eingeschläfert
Verden/Niedersachsen, 11.1.02
Noch vergangenes Jahr hatte es ausgesprochen düster für sie ausgesehen, doch Pitbull und Co. sind noch einmal davon gekommen, zumindest im Landkreis Verden. Das große Hundetöten, von Tierfreunden nach den blutigen Zwischenfällen mit wütenden Beißern befürchtet, hat nicht stattgefunden.
„Bei uns im Landkreis ist kein einziger Hund eingeschläfert worden“, zog Gerd Depke, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes beim Landkreis Verden, gestern Bilanz. Alle 17 Hunde der Kategorie I – Bullterrier, American Staffordshires, Pitbulls und Kreuzungen dieser Rassen –, für die landkreisweit Ausnahmegenehmigungen beantragt worden sind, haben den zwingend vorgeschriebenen Wesenstest bestanden. Der Test wird im Landkreis Verden nur von der Fischerhuder Tierärztin Dr. Hanna Piehler durchgeführt. Für zwölf der erfolgreichen Hunde sind laut Depke bereits Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. „Mit den anderen Haltern müssen wir noch sprechen.“
Das Verdener Tierheim beherbergt zur Zeit die Pitbullhündin Sandy sowie Barry, einen Pitbull-Mix – beides „liebe, freundliche und schmusige Tiere“, so die Leiterin Wilma Oetting. Barry erholt sich gerade von den Strapazen seiner Kastration. Sandy, von einem Langwedeler Halter eingezogen, hat den Test bereits „spielend bestanden“.
Auch für die drei jungen Pitbull-Mischlinge, die sich ebenfalls noch im Verdener Tierheim befinden, wird irgendwann die Stunde der Wahheit kommen. Zwei der Welpen sind laut Oetting auf der Autobahnraststätte Langwedel „zwischen Mülleimern“ gefunden worden. „Der dritte steckte im Nordkreis in einem Papiercontainer“, erzählt Wilma Oetting. Die Leiterin des Tierheims weiß, was Menschen mit Tieren anstellen, und mag deshalb das Wort „Kampfhund“ gar nicht gern hören.
Auch erfolgreich getestetenVierbeinern der Kategorie I bleiben Unannehmlichkeiten nicht erspart. Sie können sich noch so friedlich gebärden, in der Öffentlichkeit ist der Maulkorb jetzt Pflicht für sie. Auch ihre Bewegungsfreiheit wird radikal eingeschränkt. Ohne Leine von maximal zwei Metern Länge geht’s nicht mehr Gassi. Und mit der Fortpflanzung ist es für sie nun ganz und gar vorbei – mit Zucht und Vermehrung von Hunden der ersten Kategorie soll nach der niedersächsischen „Gefahrtier-Verordnung“ Schluss sein.
Aufgrund von Halter-Klagen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg allerdings einem rigorosen Sterilisations- beziehungsweise Kastrationsgebot vorerst einen Riegel vorgeschoben. Bis zur endgültigen Entscheidung kann die Fruchtbarkeit laut Depke auch medikamentös unterdrückt werden. Halter von Kampfhunden benötigen ein Führungszeugnis, ausgestellt von der Gemeinde. So haben jetzt etwa Zuhälter, bei denen sich Kampfhunde einst besonderer Beliebtheit erfreuten, kaum noch Chancen.
Ausschlussgründe sind auch Verurteilungen unterschiedlichster Art – von Widerstand gegen die Staatsgewalt bis hin zu Eigentumsdelikten. In der zweiten Kategorie der Verordnung sind unter anderem Dobermänner, Mastiffs und Rottweiler aufgelistet. Hier ist der sehr aufwendige und deshalb kostspielige Wesenstest freiwillig.
Viele Hundehalter lassen ihn trotzdem machen, um ihren Tieren den Leinen- und Maulkorbzwang zu ersparen. 51 Ausnahmegenehmigungen seien hier schon erteilt worden, so Depke.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.
Verden/Niedersachsen, 11.1.02
Noch vergangenes Jahr hatte es ausgesprochen düster für sie ausgesehen, doch Pitbull und Co. sind noch einmal davon gekommen, zumindest im Landkreis Verden. Das große Hundetöten, von Tierfreunden nach den blutigen Zwischenfällen mit wütenden Beißern befürchtet, hat nicht stattgefunden.
„Bei uns im Landkreis ist kein einziger Hund eingeschläfert worden“, zog Gerd Depke, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes beim Landkreis Verden, gestern Bilanz. Alle 17 Hunde der Kategorie I – Bullterrier, American Staffordshires, Pitbulls und Kreuzungen dieser Rassen –, für die landkreisweit Ausnahmegenehmigungen beantragt worden sind, haben den zwingend vorgeschriebenen Wesenstest bestanden. Der Test wird im Landkreis Verden nur von der Fischerhuder Tierärztin Dr. Hanna Piehler durchgeführt. Für zwölf der erfolgreichen Hunde sind laut Depke bereits Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. „Mit den anderen Haltern müssen wir noch sprechen.“
Das Verdener Tierheim beherbergt zur Zeit die Pitbullhündin Sandy sowie Barry, einen Pitbull-Mix – beides „liebe, freundliche und schmusige Tiere“, so die Leiterin Wilma Oetting. Barry erholt sich gerade von den Strapazen seiner Kastration. Sandy, von einem Langwedeler Halter eingezogen, hat den Test bereits „spielend bestanden“.
Auch für die drei jungen Pitbull-Mischlinge, die sich ebenfalls noch im Verdener Tierheim befinden, wird irgendwann die Stunde der Wahheit kommen. Zwei der Welpen sind laut Oetting auf der Autobahnraststätte Langwedel „zwischen Mülleimern“ gefunden worden. „Der dritte steckte im Nordkreis in einem Papiercontainer“, erzählt Wilma Oetting. Die Leiterin des Tierheims weiß, was Menschen mit Tieren anstellen, und mag deshalb das Wort „Kampfhund“ gar nicht gern hören.
Auch erfolgreich getestetenVierbeinern der Kategorie I bleiben Unannehmlichkeiten nicht erspart. Sie können sich noch so friedlich gebärden, in der Öffentlichkeit ist der Maulkorb jetzt Pflicht für sie. Auch ihre Bewegungsfreiheit wird radikal eingeschränkt. Ohne Leine von maximal zwei Metern Länge geht’s nicht mehr Gassi. Und mit der Fortpflanzung ist es für sie nun ganz und gar vorbei – mit Zucht und Vermehrung von Hunden der ersten Kategorie soll nach der niedersächsischen „Gefahrtier-Verordnung“ Schluss sein.
Aufgrund von Halter-Klagen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg allerdings einem rigorosen Sterilisations- beziehungsweise Kastrationsgebot vorerst einen Riegel vorgeschoben. Bis zur endgültigen Entscheidung kann die Fruchtbarkeit laut Depke auch medikamentös unterdrückt werden. Halter von Kampfhunden benötigen ein Führungszeugnis, ausgestellt von der Gemeinde. So haben jetzt etwa Zuhälter, bei denen sich Kampfhunde einst besonderer Beliebtheit erfreuten, kaum noch Chancen.
Ausschlussgründe sind auch Verurteilungen unterschiedlichster Art – von Widerstand gegen die Staatsgewalt bis hin zu Eigentumsdelikten. In der zweiten Kategorie der Verordnung sind unter anderem Dobermänner, Mastiffs und Rottweiler aufgelistet. Hier ist der sehr aufwendige und deshalb kostspielige Wesenstest freiwillig.
Viele Hundehalter lassen ihn trotzdem machen, um ihren Tieren den Leinen- und Maulkorbzwang zu ersparen. 51 Ausnahmegenehmigungen seien hier schon erteilt worden, so Depke.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.