WHeimann
Vereins-Chef lässt sich nicht "ruhig stellen"
Hundeverordnung bleibt Thema vor Gericht
Von unserem Redaktionsmitglied
Kerstin Pöller
Rostock. Das Thema Hundeverordnung ist noch lange nicht vom Tisch. Nach den Urteilen der Oberverwaltungsgerichte in den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen kocht auch im Nordosten die Diskussion wieder hoch. In Teilen hatten beide Gerichte vergangene Woche die jeweiligen Landesverordnungen für nichtig erklärt. Joachim Schulz vom Deutschen Rassehundeclub e.V. fühlt sich bestätigt: "Jetzt gehe ich bis zum Europäischen Gerichtshof".
Der Vereinsvorsitzende aus Kladrum (Kreis Parchim) hatte bereits vor dem Schweriner Verwaltungsgericht gegen die Landesverordnung von Innenminister Gottfried Timm (SPD) geklagt, die vor einem knappen Jahr - nach dem tragischen Tod des kleinen Volkan aus Hamburg - erlassen worden war. Mit Erfolg: Beispielsweise musste Timm die Forderung nach dem tätowierten "G" im Ohr der "gefährlichen Hunde" sowie die Pflichtversicherung für diese Tiere zurücknehmen. Auch Jagdhunde sind seitdem nicht mehr automatisch vom Wesenstest befreit (Nordkurier berichtete). Zwei wichtige Scheine hat Schulz‘ Familie seit Jahresanfang in der Tasche: Mit den beiden American Staffordshire Terriern Bonny und Ricy hat er die Ausbildung zum Diensthundeführer bestanden, sagt er und sich jetzt sogar für den "Meisterbrief" angemeldet: In Kiel will er Ausbilder für Diensthundeführer werden. Zweitens besitzt seine Frau Iris für die beiden Tiere die offizielle Erlaubnis zum Züchten gefährlicher Hunde. "Ich glaube, das ist noch einmalig im Nordosten", so der Vereinsvorsitzende. "Sollte jemand aber versucht haben, uns damit ruhig zu stellen, irrt er", stellt der Kladrumer klar. Er kenne kein anderes Land dieser Welt mit solchen Importverboten für bestimmte Hunderassen, wie sie Deutschland hat. Deshalb werde er weiterkämpfen. Die amerikanische Botschaft habe ihm schon signalisiert, ein vierwöchiges Importverbot für Deutsche Rassehunde zu erwägen. Und gegen das Schweriner Urteil habe er auch Revision eingelegt.
Keine Vergleichszahlen
"Noch liegt uns die Urteilsbegründung von Schulz’ Klage vor dem Verwaltungsgericht nicht vor", so Marion Ehlers vom Schweriner Innen- ministerium. Darum könne sie dazu auch nichts sagen.
Nach wie vor werde im Ministerium die Verordnung als Erfolg gewertet. "Die Kampfhunde sind angeleint, die Zahl schwerer Verletzungen ist zurückgegangen", sagt sie. Allerdings könne das Ministerium keine Vergleichszahlen aus den Vorjahren vorweisen. Derzeit gebe es auch noch keine Übersicht, wie viele Tiere im Land den Wesenstest bestanden haben.
In Zugzwang wegen der Urteile in den beiden Nachbarländern sieht sich das Ministerium nicht. "Mecklenburg-Vorpommern hatte keine Rasseliste aufgestellt, sondern als Kriterium den Wesenstest festgelegt", so die Sprecherin. Die Richter in Schleswig-Holstein sahen nämlich in ihren Urteilssprüchen unter anderem eine Ungleichbehandlung darin, dass Rassen als Kriterium für die Gefährlichkeit eines Hundes herangezogen wurden. "Keine Rasse ist von sich aus gefährlich", hieß es in ihrem Urteil. Und soweit äußere Eigenschaften wie Größe, Gewicht und Muskelkraft als entscheidend für das Aggressionsverhalten angesehen wurden, hielten die Richter entgegen: "Dann hätten auch der Deutsche Schäferhund, die Deutsche Dogge, der Rottweiler und der Boxer Aufnahme in die Liste finden müssen."
Seltener ausgesetzt
Derzeit hält sich die Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzten oder in Tierheimen abgegebenen "gefährlichen Hunde" in erträglichen Grenzen, sagt Regina Groß vom Landestierheim Schlage bei Rostock. Etwa 15 von 90 fallen darunter. "Aber die blockieren eben in unserem übervollen Heim dringend benötigte Plätze." Und die Urlaubszeit, in der verlassene Tiere zuhauf in die Heime gebracht würden, stünde erst bevor.
"So einfach, wie sich es manche übrigens bislang mit dem Aussetzen gemacht haben, geht es nicht mehr", meint sie. "Die Ordnungsämter kennen die Tiere in ihrem Bereich inzwischen nämlich ganz gut." Und hätten einen saftigen Verwarn- und Bußgeldkatalog in der Hinterhand.
WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.
Jetzt mit AWARD-Vergabe
Hundeverordnung bleibt Thema vor Gericht
Von unserem Redaktionsmitglied
Kerstin Pöller
Rostock. Das Thema Hundeverordnung ist noch lange nicht vom Tisch. Nach den Urteilen der Oberverwaltungsgerichte in den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen kocht auch im Nordosten die Diskussion wieder hoch. In Teilen hatten beide Gerichte vergangene Woche die jeweiligen Landesverordnungen für nichtig erklärt. Joachim Schulz vom Deutschen Rassehundeclub e.V. fühlt sich bestätigt: "Jetzt gehe ich bis zum Europäischen Gerichtshof".
Der Vereinsvorsitzende aus Kladrum (Kreis Parchim) hatte bereits vor dem Schweriner Verwaltungsgericht gegen die Landesverordnung von Innenminister Gottfried Timm (SPD) geklagt, die vor einem knappen Jahr - nach dem tragischen Tod des kleinen Volkan aus Hamburg - erlassen worden war. Mit Erfolg: Beispielsweise musste Timm die Forderung nach dem tätowierten "G" im Ohr der "gefährlichen Hunde" sowie die Pflichtversicherung für diese Tiere zurücknehmen. Auch Jagdhunde sind seitdem nicht mehr automatisch vom Wesenstest befreit (Nordkurier berichtete). Zwei wichtige Scheine hat Schulz‘ Familie seit Jahresanfang in der Tasche: Mit den beiden American Staffordshire Terriern Bonny und Ricy hat er die Ausbildung zum Diensthundeführer bestanden, sagt er und sich jetzt sogar für den "Meisterbrief" angemeldet: In Kiel will er Ausbilder für Diensthundeführer werden. Zweitens besitzt seine Frau Iris für die beiden Tiere die offizielle Erlaubnis zum Züchten gefährlicher Hunde. "Ich glaube, das ist noch einmalig im Nordosten", so der Vereinsvorsitzende. "Sollte jemand aber versucht haben, uns damit ruhig zu stellen, irrt er", stellt der Kladrumer klar. Er kenne kein anderes Land dieser Welt mit solchen Importverboten für bestimmte Hunderassen, wie sie Deutschland hat. Deshalb werde er weiterkämpfen. Die amerikanische Botschaft habe ihm schon signalisiert, ein vierwöchiges Importverbot für Deutsche Rassehunde zu erwägen. Und gegen das Schweriner Urteil habe er auch Revision eingelegt.
Keine Vergleichszahlen
"Noch liegt uns die Urteilsbegründung von Schulz’ Klage vor dem Verwaltungsgericht nicht vor", so Marion Ehlers vom Schweriner Innen- ministerium. Darum könne sie dazu auch nichts sagen.
Nach wie vor werde im Ministerium die Verordnung als Erfolg gewertet. "Die Kampfhunde sind angeleint, die Zahl schwerer Verletzungen ist zurückgegangen", sagt sie. Allerdings könne das Ministerium keine Vergleichszahlen aus den Vorjahren vorweisen. Derzeit gebe es auch noch keine Übersicht, wie viele Tiere im Land den Wesenstest bestanden haben.
In Zugzwang wegen der Urteile in den beiden Nachbarländern sieht sich das Ministerium nicht. "Mecklenburg-Vorpommern hatte keine Rasseliste aufgestellt, sondern als Kriterium den Wesenstest festgelegt", so die Sprecherin. Die Richter in Schleswig-Holstein sahen nämlich in ihren Urteilssprüchen unter anderem eine Ungleichbehandlung darin, dass Rassen als Kriterium für die Gefährlichkeit eines Hundes herangezogen wurden. "Keine Rasse ist von sich aus gefährlich", hieß es in ihrem Urteil. Und soweit äußere Eigenschaften wie Größe, Gewicht und Muskelkraft als entscheidend für das Aggressionsverhalten angesehen wurden, hielten die Richter entgegen: "Dann hätten auch der Deutsche Schäferhund, die Deutsche Dogge, der Rottweiler und der Boxer Aufnahme in die Liste finden müssen."
Seltener ausgesetzt
Derzeit hält sich die Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzten oder in Tierheimen abgegebenen "gefährlichen Hunde" in erträglichen Grenzen, sagt Regina Groß vom Landestierheim Schlage bei Rostock. Etwa 15 von 90 fallen darunter. "Aber die blockieren eben in unserem übervollen Heim dringend benötigte Plätze." Und die Urlaubszeit, in der verlassene Tiere zuhauf in die Heime gebracht würden, stünde erst bevor.
"So einfach, wie sich es manche übrigens bislang mit dem Aussetzen gemacht haben, geht es nicht mehr", meint sie. "Die Ordnungsämter kennen die Tiere in ihrem Bereich inzwischen nämlich ganz gut." Und hätten einen saftigen Verwarn- und Bußgeldkatalog in der Hinterhand.
WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.
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