Hundeurin im Treppenhaus kein Kündigungsgrund

dog-aid

20 Jahre Mitglied
Hundeurin im Treppenhaus kein Kündigungsgrund


Köln, 7.12.01

Hunde-Urin im Treppenhaus rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Hundehalters. Die Pfützen seien zwar unangenehm, stellten jedoch keine gravierende Störung dar, urteilte das Amtsgericht Köln (Az.: 208 C 164/00). Im vorliegenden Fall hatte ein Hauswirt einer Mieterin mit Hund wegen der Pfützen fristlos gekündigt. Selbst wenn bewiesen werden könne, dass die Hinterlassenschaften vom Hund der Mieterin stammten, handle es sich um einen einmaligen Vorfall, der keine weitreichenden Konsequenzen nach sich ziehen könne, so das Gericht. Außerdem hätten sich die anderen Mieter nach deren eigenen Angaben nicht beeinträchtigt gefühlt.

Quelle:

bis denne

dog-aid
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gnadenhof_flemsdorf@gmx.de


Tiere empfinden wie wir auch Freude, Liebe, Angst und Leiden, aber sie können das Wort nicht ergreifen. Es ist unsere Pflicht, als Stellvertreter zu wirken und denen, die sie ausnützen, niedermetzeln und foltern, zu widerstehen.
Denis de Rougemen
 
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