polarstern
10 Jahre Mitglied
Hallo,
ich möchte mich vorab schon mal informieren wie die Rechtslage ausschaut.
Ein Rassehund wurde verkauft nach Deutschland, die Zucht wurde aber aufgelöst und der Hund lebt laut Aussagen von einem potentiellen Käufer in desolaten Zuständen.
Ursprüngliche Züchterin (Ausland ) möchte den Hund zurückkaufen was aber abgelehnt wurde, was kann man da noch tun? Ich denke mal es gibt keine Klausel im Vertrag das der Züchter ein Rückkaufrecht hat, ich möchte auch keine Info`s mehr preisgeben bis sich jemand findet der wirklich helfen kann.
Bitte meldet euch es wäre wirklich wichtig, VDH wurde informiert da der deutsche Zwinger nun andere Hunderassen Züchtet doch da fühlt sich niemand zuständig.
Die Zustände dort sind wohl bekannt doch der VDH drückt beide Augen zu.
LG
Polarstern
ich möchte mich vorab schon mal informieren wie die Rechtslage ausschaut.
Ein Rassehund wurde verkauft nach Deutschland, die Zucht wurde aber aufgelöst und der Hund lebt laut Aussagen von einem potentiellen Käufer in desolaten Zuständen.
Ursprüngliche Züchterin (Ausland ) möchte den Hund zurückkaufen was aber abgelehnt wurde, was kann man da noch tun? Ich denke mal es gibt keine Klausel im Vertrag das der Züchter ein Rückkaufrecht hat, ich möchte auch keine Info`s mehr preisgeben bis sich jemand findet der wirklich helfen kann.
Bitte meldet euch es wäre wirklich wichtig, VDH wurde informiert da der deutsche Zwinger nun andere Hunderassen Züchtet doch da fühlt sich niemand zuständig.
Die Zustände dort sind wohl bekannt doch der VDH drückt beide Augen zu.
LG
Polarstern