Hilfe Negativer Wessenstest in hessen

Tball

10 Jahre Mitglied
Hallo:hallo:
möchte mich erstma vorstellen. mein nam e ist mike und bin 28 jahre alt mein hund fuchurist ist sieben und ein mix (pitbull-schnauzer).
Mein problem ist das mein hund seinen letzten wessenstest nich bestanden hat, und man ihn nun, einziehen und einschläfern will.:(
Da ich ihn hier nicht wiederholen darf und ich auch nicht will das mein dicker eingeschläfert wird, habe ich mit einer Freundin in NRW gesprochen die ihn nehmen würde (kennt den hund auch schon länger).
So jetzt meine eigentliche frage.
Beim OV hat man mir gesagt das dies nicht möglich währe, stimmt das?
und gibt es in nrw eine wessenstest pflicht, oder nur wenn man Maulkorb und leinen befreiung haben will.
Habe auch schon in erwägung gezogen mit im aus hessen wegzuziehen in ein BL wo man keinen WE braucht.
Kann mir jemand weiterhelfen.
 
  • 29. April 2024
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Hi Tball ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,

wieso hat er den Test nicht bestanden?

Ja, in NRW darfst du den Hund nur über, bzw, aus einem Tierheim holen. Vielleicht findet ihr ein Tierheim das euch unterstützt? Denn Übernahme von Privat ist verboten.

Wie das mit einem neuen Wesenstest ausschaut...keine ahnung.

kontaktier mal Die Leute können dir bestimmt weiterhelfen!
 
Bitte direkt Beckersmom hier im Forum kontaktieren.
Sie ist bei Hund und Halter Spezialistin für Hessen.
Hier der Kontakt:
 
hi und willkommen hier.
mich interessiert es auch wieso er den WT nicht bestanden hat.
bitte mal kurz erläutern, danke :)
 
Bisschen spät für'n Sommerloch Fake......................:eg::eg::eg:

Ansonsten: Warum Wesenstest??? War der Hund auffällig (Beißvorfall) und musste ihn deshalb absolvieren??? Fragen über Fragen...............


Gruß Snappy
 
Ansonsten: Warum Wesenstest??? War der Hund auffällig (Beißvorfall) und musste ihn deshalb absolvieren??? Fragen über Fragen...............

Vermutlich weil der Hund ein Mix mit einem Listenhund (Pitbull) ist und somit die Pflicht hat den WT abzulegen...?!:verwirrt: In Hessen soweit ich weiß sogar alle 2 Jahre auf´s neue.

Willkommen im Forum, Tball!
 
Hy und danke erst ma für die schnellen vielen Antworten.
In Hessen ist alle 2Jahre pflicht.
Bestanden hat er ihn nicht weil er als er an einer laterne angebunden und ich weggehen musste nach der prüferin geschnapt hat. den ganzen rest hat er bestanden, das anbinden war die letzte prüfung. er ist es halt nicht gewont irgendwo angebunden zu sein und das keiner da ist den er kennt, da er sonst fast 24 std. am tag geselschaft hat. soll jetzt keine ausrede sein, weis das was er gemacht hat misst war, aber gleich einschläfern is halt auch mist ums milde auszutrücken.
weis jemand wie es aussieht wenn man umzieht.
Achso und nein das is kein FAKE.
 
und wieso kannst den WT nicht wiederholen? soo gravierend war das ja jetzt auch nicht.
hat doch die ganzen jahre vorher bestanden oder hab ich das jetzt falsch interpretiert?
 
Ich weiß net ob die Hessen das handhaben wie in BaWÜ aber hier ist durchgefallen durchgefallen, no chance für den Hund.

Kontaktiere wirklich am besten mal Beckersmom oder die werden dir sicher weiterhelfen können
 
Er hat vergessen zu erwähnen, dass der Hund bereits nach einem Vorfall durch den WT gefallen ist. Das zuständige OA hat sehr kulant gehandelt und den alten WT der bestanden wurde weiterhin anerkannt. Aber jetzt mußte ein neuer gemacht werden und da ist er ebenfalls durchgefallen. Das OA kann und darf nicht anders handeln :(
 
Hy
Das stimmt das ich nicht dazu geschrieben habe das er schon mal durgefallen ist. der vorfall wegen dem er hin musste ist allerdings, um ihn hier verständlich zu schildern etwas komplex, ist aber nichts grossartikges passiert. es stimmt das das OV kolant war, und das sie nicht anders handeln können verstehe ich auch, aber selbst wenn es der erste nicht bestandene gewessen wäre hatten sie ihn eingezogen.
aber nun ja is halt wie es ist und wollte auch nur wissen ob jemand erfahrung mit einem ähnlichen fall hat nicht mehr nicht weniger will hier keine hetze gegen das OV betreiben oder ähnliches, aber wer lässt sich schon gern seinen hund wegnehmen.
Allerdings bin ich mit so einigen Verordnungen nicht wirklich einverstanden, die unsere lieben politiker erlassen. Zumal meiner sicht nach mit den ganzen unterschiedlichen VO´s
dem grundsatz der gleichheit wiedersprochen wird.
 
Hallo Tball! Ich glaube hier in diesem Forum ist keiner mit den Hundeverordnungen einverstanden.
Wenn du noch über einen Umzug in ein anderes Bundesland nachdenkst, sofern es dir erlaubt ist, mit deinem Hund aus Hessen raus zu ziehen, schau dir die Hundeverordnungen von Niedersachsen und Thüringen an. Das sind, soweit ich weiß, die einzigen Bundesländer in denen es (noch) keine Auflagen für Sokas gibt, zumindest solange sie nicht auffällig sind.
Sachsen-Anhalt zählte auch mal dazu (oder immer noch), aber da habe ich keine Ahnung vom aktuellen Stand der Dinge.
 
da kann ich mich schnully nur anschliessen was die HV angeht.
jedoch kannst du nur richtig hilfe erwarten, wenn du alle fakten auf den tisch legst.
sonst ists nix halbes und nix ganzes.
 
Hmm - da ist also jemand, der zunächst vorgibt, sein Hund sei bei einem alle zwei Jahre durchzuführenden Wesenstest durchgefallen.
Für den Leser erschließt sich daraus, dass der Hund auf Grund eines außergewöhnlichen Vorfalls durchgefallen ist.
Welcher Vorfall sollte in einem solchen Test aber außergewöhnlich sein? Das Anbinden an eine Laterne? Sicher nicht. Wenn der Hund das nicht kennt ist es das Eine; reagiert er aber auf eine solche Situation mit Aggression ist das etwas anderes. Daran hätte der Besitzer arbeiten können - nein er hätte daran arbeiten müssen!

Dann aber stellt sich heraus, dass der Hund bereits ordnungsbehördlich aufgefallen ist und das OA trotz Versagens im anschließenden WT so kulant war einen älteren Wesenstest anzuerkennen.
Das wäre wohl die letzte Warnung gewesen, die man hätte aussprechen müssen um den Halter zum Handeln zu bewegen...

Jetzt, nachdem wieder ein test versaut wurde ( nicht vom Hund - auch nicht vom OA sondern durch das Versagen des Hundehalters) und der Hund massiv Gefahr läuft für das leichtfertige Verhalten seines Besitzers die Konsequenzen tragen zu müssen, ist das Geschrei groß :sauer:
Natürlich sind die Gesetze schuld an der Misere...
Was den Gleichheitsgrundsatz betrifft, so würde jeder auffällige Hund, egal welcher Rasse, ordnungsbehördlich überprüft, genau wie der von Tball.

Das der Hund jetzt abgeschoben werden soll ist klar aber was dann?
Dann kommt der nächste Hund nach Hause... :unsicher:
 
Welcher Vorfall sollte in einem solchen Test aber außergewöhnlich sein? Das Anbinden an eine Laterne? Sicher nicht. Wenn der Hund das nicht kennt ist es das Eine; reagiert er aber auf eine solche Situation mit Aggression ist das etwas anderes. Daran hätte der Besitzer arbeiten können - nein er hätte daran arbeiten müssen!

a) Warum muss sich der Hund gefallen lassen, von einer fremden Person angefasst zu werden?
b) Und wieso wird das Anbinden und unbeaufsichtigt lassen des Hundes "getestet", wenn die LHV / das LHG mir eh verbietet, den Hund unbeaufsichtigt zu lassen. Ich muss gewährleisten, dass kein unberechtigter den Hund führt. Hä???? Etwas widersprüchlich, oder?

Hallo? Ich binde den irgendwo an, gehe z. B. einkaufen und Person X nähert sich dem Hund und nimmt ihn mit?! Weil der Hund ja so lieb ist und darauf trainiert ist? Und was ist, wenn dich jemand angreift? Der Hund steht dann mit wedelndem Schwanz daneben?

Gut, was sonst vorgefallen ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn es nur der o. g. Punkt wäre, würde ich sofort zum Anwalt gehen ...
 
a) Warum muss sich der Hund gefallen lassen, von einer fremden Person angefasst zu werden?
Ganz einfach, weil es zum Bestehen des Wesenstestes erforderlich ist. Dies gilt umso mehr, wenn man sich darüber im Klaren ist, dass der Hund regelmäßig überprüft wird.
Verstärkt wird das zusätzlich dadurch, dass der Hund schon einen negativen Test hat.
Mehr Argumente braucht man dafür wohl nicht...


b) Und wieso wird das Anbinden und unbeaufsichtigt lassen des Hundes "getestet", wenn die LHV / das LHG mir eh verbietet, den Hund unbeaufsichtigt zu lassen.
Diese Frage musst du schon an das Bundesland Hessen richten oder aber an die zuständige Kommunalverwaltung.

Hallo? Ich binde den irgendwo an, gehe z. B. einkaufen und Person X nähert sich dem Hund und nimmt ihn mit?! Weil der Hund ja so lieb ist und darauf trainiert ist? Und was ist, wenn dich jemand angreift? Der Hund steht dann mit wedelndem Schwanz daneben?
Hallo,
genau so soll es sein. Denn nur in dem Fall geht von dem Hund keine Gefahr aus, wenn er vor dem Laden auf dich wartet.
Daneben denke ich doch dass du ein Kraftfahrzeug führst. Du wirst während der Schulungen sicher gelernt haben Fehlverhalten Anderer mit ein zu kalkulieren.
Nicht anders verhält es sich mit Hunden, denen ein erhöhtes Aggressionspotential unterstellt wird (in diesem Falle nicht zu unrecht).
 
Ich hab doch sofort gesagt das da etwas an der "Eingangsgeschichte" nicht stimmt........

Hoffe die "Schlaumeier" die mir sofort "merkwürdig" kamen denken in Zukunft zweimal über den Wahrheitsgehalt einer Story nach..............


Gruß Snappy
 
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