Also gut, dann eben noch einmal:
Wir kommen aus Mittelfranken und wohnen eher in der ländlichen Gegend (ist das so wichtig wo genau?).
Schon im Vorfeld haben wir in unserer Gemeinde nachgefragt und die meinten, das könne man nicht so Pauschal beantworten. Da fing schon das erste Problem an, weil wir uns ja dann gar nicht sicher waren, was jetzt Sache ist, da wir ja wussten, dass es in Bayern deswegen einige Probleme geben könnte. Mit dem Züchter war dann abgemacht, dass wir den Kleinen bei Problemen wieder abgeben dürfen (was wir eigentlich ja gar nicht wollten!).
Nachdem der Welpe sich eingelebt hatte, sind wir mit ihm auf die Gemeinde, wo er sofort alle um den Finger gewickelt hat, außer die Dame, die für die Anmeldung zuständig ist
Eine Steuermarke haben wir aber trotzdem schon bekommen.
Ein paar Tage später kam die erste Vorladung zu der dann sogar mein Schwiegervater mit ist, bewappnet mit allem Nützlichen, das er im Internet finden konnte.
z.B.
17.Juli.2010
Bayern: "Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes mit unbekannten Eltern nicht allein nach phänotypischer Ähnlichkeit mit Kampfhund zu bestimmen
Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.07.2009, Az. 10 B 09.89
Die Rassezugehörigkeit eines Hundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Kampfhund bestimmt werden. Ergeben sich aus einem Sachverständigengutachten erhebliche Abweichungen in Aussehen und Bewegung, so ist von einem Mischlingshund auszugehen. Liegt demnach eine Kreuzung vor, so kann nicht per se von der Gefährlichkeit des Tieres ausgegangen werden. Vielmehr müssen objektive Anhaltspunkte für eine Gefährlichkeit des Tieres vorliegen. Steht zudem nicht fest, ob der Hund überhaupt von einem Kampfhund abstammt, ist die Frage unerheblich, ob eine Kreuzung in zweiter Generation noch den Regeln der Kampfhundeverordnung unterfällt.
LStVG (BY) Art. 7 Abs. 2; LStVG (BY) Art. 37 Abs. 1; KampfhundeV (BY) § 1 Abs. 1
uvm.
Bei uns sind die Elterntiere bekannt, deswegen hatte wir sogar deren Impfpässe dabei, die auch gleich kopiert wurden und in den mittlerweile Zentimeterdicken Ordner gelegt wurden.
Dann gab es viele Briefe und Gespräche hin und her, mit dem Ende vom Lied, dass wir unseren Hund messen müssen, sobald er ausgewachsen ist (als Minibulli darf er ja dann nicht größer als 40cm sein) und dass wir einen Wesenstest machen müssen falls er doch größer sein sollte (+Steuerhöhung). Das hätten wir auch alles gemacht, hauptsache unser Schatz bleibt bei uns.
Aber dann kam ein Brief vom Landratsamt, dass unser Hund nicht als Listenhund/Kampfhund gilt und keine weiteren Konsequenzen folgen werden.
Natürlich lassen wir aber ein Gutachten machen, sobald er 1 Jahr alt ist, damit es nie zu Problemen kommen wird.
Wir haben von Anfang an mit offenen Karten gespielt und hatten nie die Absicht etwas zu verheimlichen, genauso wie wir auch keine Kosten und Mühen scheuen um Armani bei uns zu halten.