Der Hund meines Arbeitskollegen, ein Husky, ist vor 10 Tagen entlaufen. Die Familie versucht alles, um den Hund wiederzufinden, bisher aber erfolglos.
Nun fragte mein Kollege mich, wie es eigentlich mit der Haftung aussieht, wenn der Hund nicht mehr eingefangen werden kann. Mal angenommen, der Hund kann sich draussen halten und richtet irgendwann in ein paar Monaten oder Jahren einen Schaden an. Haftet dann der Halter dafür, obwohl er ja gar keinen Einfluss mehr hat auf den Hund? Nach meinem Verständnis: ja, da verschuldensunabhaengige Haftung. Ich bin aber nicht sicher.
Weiß das jemand?
Nun fragte mein Kollege mich, wie es eigentlich mit der Haftung aussieht, wenn der Hund nicht mehr eingefangen werden kann. Mal angenommen, der Hund kann sich draussen halten und richtet irgendwann in ein paar Monaten oder Jahren einen Schaden an. Haftet dann der Halter dafür, obwohl er ja gar keinen Einfluss mehr hat auf den Hund? Nach meinem Verständnis: ja, da verschuldensunabhaengige Haftung. Ich bin aber nicht sicher.
Weiß das jemand?