Haftung entlaufener Hund

Hovi

KSG-Trollwegsprüherin™
15 Jahre Mitglied
Der Hund meines Arbeitskollegen, ein Husky, ist vor 10 Tagen entlaufen. Die Familie versucht alles, um den Hund wiederzufinden, bisher aber erfolglos.

Nun fragte mein Kollege mich, wie es eigentlich mit der Haftung aussieht, wenn der Hund nicht mehr eingefangen werden kann. Mal angenommen, der Hund kann sich draussen halten und richtet irgendwann in ein paar Monaten oder Jahren einen Schaden an. Haftet dann der Halter dafür, obwohl er ja gar keinen Einfluss mehr hat auf den Hund? Nach meinem Verständnis: ja, da verschuldensunabhaengige Haftung. Ich bin aber nicht sicher.

Weiß das jemand?
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi Hovi ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 18 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hab gerade mit meiner Frau darüber gesprochen und sie ist auch der Ansicht, dass der Halter grundsätzlich immer noch dafür gerade stehen muss, wenn durch den Hund Schaden entsteht.
Man könnte ihn zwar nach einiger Zeit "für Tot erklären", abmelden und die Versicherung kündigen, aber das wäre wohl keine Garantie dafür, dass der Halter, sofern er dann ermittelt wird, dennoch haften muss.

Blöde Situation!
 
Dass er *zunächst* mal weiter haftet, ist klar. Die Fage ist, wie lange? Ein Jahr? Zehn Jahre? Menschen kann man ja offiziell für tot erklären (lassen), aber einen Hund?
 
Dass er *zunächst* mal weiter haftet, ist klar. Die Fage ist, wie lange? Ein Jahr? Zehn Jahre? Menschen kann man ja offiziell für tot erklären (lassen), aber einen Hund?

Na ja, wenn ich zur Gemeine gehe und sage der Hund ist verstorben wird es, in der Regel, nicht kontrolliert.
Ebenso handelt ja die Versicherung.
Ich kündige und das war es!

Wie lange man noch zur Verantwortung gezogen werden kann wollte sich meine Frau auch nicht fest legen.
Leider kann sie aber auch zur Zeit keine Rücksprache mit Kollegen oder ihrem Chef halten, da wir Urlaub haben.

Aber vielleicht findet sich ja hier, oder bei deinem Bekannten jemand aus der Branche, den man noch mal unverbindlich fragen kann.

Wobei - ob das zu deren Wissen dazu gehören muss?
Rechtsanwalt?
Keine Ahnung?
 
Dass er *zunächst* mal weiter haftet, ist klar. Die Fage ist, wie lange? Ein Jahr? Zehn Jahre? Menschen kann man ja offiziell für tot erklären (lassen), aber einen Hund?

Na ja, wenn ich zur Gemeine gehe und sage der Hund ist verstorben wird es, in der Regel, nicht kontrolliert.
Ebenso handelt ja die Versicherung.
Ich kündige und das war es!


Das stimmt so nicht ganz. Hier in NRW musste ich für die Abmeldung unserer Gemeinde eigentlich eine Bescheinigung vom TA vorlegen, dass der Hund wirklich verstorben war.
Und die Versicherung wollte auch so etwas sehen.

Da er aber fern der Heimat einfach tot umgefallen war, tat es dann nach kurzer Diskussion auch eine Bescheinigung der TKB.

Allerdings: Diese TKB war in Niedersachsen, und deren Mitarbeiter fanden es auch etwas befremdlich, dass ich überhaupt so eine Bescheinigung brauchte.
 
Diese Bescheinigung brauchts in Hessen auch.
Aber ich glaube wenn der Hund überall als vermisst gemeldet ist, also auch bei Polizei, Gemeinde, usw...gilt er irgendwann als "weg" und man kann ihn abmelden, usw. Und ich glaube DANN haftet auch niemand mehr. Müsste aber die Polizei beantworten können, ab wann er als "unauffindbar verschwunden" gilt.
 
.............
Das stimmt so nicht ganz. Hier in NRW musste ich für die Abmeldung unserer Gemeinde eigentlich eine Bescheinigung vom TA vorlegen, dass der Hund wirklich verstorben war.
Und die Versicherung wollte auch so etwas sehen.

Echt!?:uhh:

Allerdings: Diese TKB war in Niedersachsen, und deren Mitarbeiter fanden es auch etwas befremdlich, dass ich überhaupt so eine Bescheinigung brauchte.

Da schließe ich mich an, aber man lernt nie aus!
 
Glaube das ist ähnlich wie bei gestohlenen Autos. Wenn es überall als gestohlen gemeldet ist, muß man ja auch nicht ewig Kfz- Steuer/- Versicherung usw weiter zahlen. Ebenso wie man dann auch nicht mehr haftet.
 
Hmm. Beim Auto haftest Du aber nicht verschuldensunabhaengig. Und wenn es geklaut wird, ist das ja wieder etwas anderes..... Saublöde Situation.

Die Polizei kann das eben nicht gescheit beantworten, wir sind ja die Polizei und wissen es nicht sicher :lol:, die Kollegen auch nicht. Nichtmal die Kollegen von der Hundestaffel sind sich sicher.
 
Tja, dann würde ich mir als HH es von der Polizei schriftlich geben lassen, dass sie es nicht wissen und auch nicht wissen wo ich mich darüber informieren kann, es aber versucht habe. Mehr kann man ja nun nicht tun und realistischerweise muß man leider davon ausgehen das der Hund entweder nicht mehr lebt, oder bereits woanders untergekommen ist und somit "gestohlen".
 
Dass er *zunächst* mal weiter haftet, ist klar. Die Fage ist, wie lange? Ein Jahr? Zehn Jahre? Menschen kann man ja offiziell für tot erklären (lassen), aber einen Hund?

Na ja, wenn ich zur Gemeine gehe und sage der Hund ist verstorben wird es, in der Regel, nicht kontrolliert.
Ebenso handelt ja die Versicherung.
Ich kündige und das war es!


Das stimmt so nicht ganz. Hier in NRW musste ich für die Abmeldung unserer Gemeinde eigentlich eine Bescheinigung vom TA vorlegen, dass der Hund wirklich verstorben war.
Und die Versicherung wollte auch so etwas sehen.

Laut unserer Steuersatzung (auch in NRW) muss man auch das "Abhandenkommen" eines Hundes beim Steueramt melden.


Bei verstorbenen Hunden wurde immer nach dem Alter der Hunde entschieden, ob ich eine Bescheinigung vom TA brauchte. Bisher reichte bei mir immer die Angabe des Tierarztes, der die Einschläferung vornahm. Eine Freundin brauchte eine Bescheinigung zur Abmeldung, weil die Hündin erst 5 Jahre alt war, als sie eingeschläfert werden musste.

Aber um auf die Frage zurück zu kommen, die Stadt wird sich sicherlich etwas dabei denken, wenn das "Abhandenkommen" bei der Abmeldung extra benannt wird. Vielleicht da mal nachfragen?
 
Tja, dann würde ich mir als HH es von der Polizei schriftlich geben lassen, dass sie es nicht wissen und auch nicht wissen wo ich mich darüber informieren kann, es aber versucht habe.

Hm? Ich kann Dir grad nicht folgen. Die Polizei ist doch nicht für die (privatrechtliche) Tierhalterhaftung zuständig?

MaHeDo schrieb:
Aber um auf die Frage zurück zu kommen, die Stadt wird sich sicherlich etwas dabei denken, wenn das "Abhandenkommen" bei der Abmeldung extra benannt wird. Vielleicht da mal nachfragen?

Das wäre wohl noch eine Idee. Wobei aber die Verpflichtung, Steuern zu entrichten, eine ganz andere Baustelle ist als die Haftung, ich bin mir nicht sicher, ob man das dann 1 : 1 übertragen kann.... also, ob man aus der Haftung überhaupt irgendwann rauskommt.
 
Entlaufen im Beisein der Besitzer?
Hat der Hund einen Chip? Kommt nämlich etwas merkwürdig, wenn ein toter Hund nach Wochen/Monaten plötzlich anhand des Chips offiziell nur noch als Zombie durchgehen kann.
Ich würde den "Verlust" ggf. mit der Möglichkeit eines Diebstahls melden und die Haftpflichtversicherung sowie die Anmeldung aufrecht erhalten.
Man bleibt ehrlich und hat (zumindest im Bereich Haftung) ein besseres Bauchgefühl.
Einen Anwalt würde ich zusätzlich noch fragen....
 
Entlaufen im Beisein der Besitzer?

Ja. Der Hund war gerade zwei Tage da. Er ist entwischt, als die Haustür geöffnet wurde, sozusagen zwischen den Hosenbeinen durch (niemand hat damit gerechnet, dass der Hund versuchen würde, aus der Wohnung heraus abzuhauen). Die sofort eingeleitete Suchaktion im Dunkeln war erfolglos.

Hat der Hund einen Chip? Kommt nämlich etwas merkwürdig, wenn ein toter Hund nach Wochen/Monaten plötzlich anhand des Chips offiziell nur noch als Zombie durchgehen kann.

Ja, er ist gechipt und kann anhand des Chips zugeordnet werden. Es ist ein relativ junger Hund, geschätzte 2 Jahre alt.

Ich würde den "Verlust" ggf. mit der Möglichkeit eines Diebstahls melden und die Haftpflichtversicherung sowie die Anmeldung aufrecht erhalten.

Der Hund war noch nicht angemeldet. Freitags ist er angekommen, sonntags entlaufen. Klar, die Haftpflicht wird natürlich aufrecht erhalten, ich könnte mir aber vorstellen, dass die ihrerseits kündigt, wenn sie vom Verschwinden des Hundes erfährt? Alles nicht so einfach.
 
Entlaufen im Beisein der Besitzer?

Ja. Der Hund war gerade zwei Tage da. Er ist entwischt, als die Haustür geöffnet wurde (niemand hat damit gerechnet, dass der Hund versuchen würde, aus der Wohnung heraus abzuhauen). Die sofort eingeleitete Suchaktion im Dunkeln war erfolglos.

Hat der Hund einen Chip? Kommt nämlich etwas merkwürdig, wenn ein toter Hund nach Wochen/Monaten plötzlich anhand des Chips offiziell nur noch als Zombie durchgehen kann.

Ja, er ist gechipt und kann anhand des Chips zugeordnet werden. Es ist ein relativ junger Hund, geschätzte 2 Jahre alt.

Ich würde den "Verlust" ggf. mit der Möglichkeit eines Diebstahls melden und die Haftpflichtversicherung sowie die Anmeldung aufrecht erhalten.

Der Hund war noch nicht angemeldet. Freitags ist er angekommen, sonntags entlaufen. Klar, die Haftpflicht wird natürlich aufrecht erhalten, ich könnte mir aber vorstellen, dass die ihrerseits kündigt, wenn sie vom Verschwinden des Hundes erfährt? Alles nicht so einfach.

Ja, das klingt leider wirklich alles verzwickt. :(
Ich glaube aber nicht, dass die Versicherung von sich aus kündigen kann.
Dazu sollte man sich jetzt das ganze kleingedruckte noch einmal genau durchlesen, da hier Unterschiede bei den verschiedenen Versicherungen bestehen können.
 
Genau das mit dem Kleingedruckten hab ich ihm heut mittag auch empfohlen.... ich bin aber Versicherungen gegenüber auch krankhaft mißtrauisch. :rolleyes:
 
Wenn der Hund einen Schaden verursacht und er dem ehemaligen Halter zugeordnet werden kann, dann kann ich mir nicht vorstellen, wie der Halter aus der Haftung herauskommen soll.
Ich würde keinesfalls die Haftpflicht kündigen und kann mir auch nicht vorstellen, dass die Versicherung kündigen kann.
 
Dann stellt sich aber die Frage: Für wie lange? Der Hund kann noch 12 oder mehr Jahre leben.

Aber rein vom Gesetzestext sehe ich tatsächlich auch keine Möglichkeit, wie er aus der Haftung rauskommen soll.
 
Danke, Lana, so etwas hatte ich gesucht.

Ergo: es ist tatsächlich eine Grauzone, aber im Zweifel (wenn etwas passiert) wird man sich am ehemaligen Halter schadlos halten.

Ich gebe das so weiter.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Haftung entlaufener Hund“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

IgorAndersen
Hier wird auch im Büro nicht rumgetobt. Summer hat da eh keinen Bock mehr drauf und die andere Hündin hier ist auch eher unsicher. Meine Bürotür bleibt zu und die andere Kleine ist im Großraumbüro. Da kläfft sie aber auch rum, wenn jemand reinkommt. Stört die Kolleg*innen zum Glück nicht...
Antworten
8
Aufrufe
385
Silvester
Silvester
IgorAndersen
So, nun ist es auch bei meiner Freundin zuhause wirklich entspannt, es wird sich begrüßt, kurz mal eine Spielaufforderung gemacht, manchmal zeigt der Cairn noch kurze Ansätze meinen nerven zu wollen, aber ein Wort von Frauchen und das ist gegessen. Meist hört auch von selbst auf. Die beiden sind...
Antworten
16
Aufrufe
2K
IgorAndersen
IgorAndersen
Laura-Wolf
Ich stelle der neuen Katze für die ersten Tage einen Raum zur Verfügung und danach kann sie im Haus rumlaufen. Es gibt allerdings keine goldene Regel. Ich hatte mal eine Katze, die hat den Katern und dem Hund nach 3 Stunden schon klar gemacht, wer der Chef im Ring ist. Der eigene Raum gibt...
Antworten
14
Aufrufe
1K
Nicole Binder
N
B
Ich bringe das mal auf den neuesten Stand...:hmm: die Frau, deren Hund von Lucky gebissen worden ist, ist letzte Woche trotz ihrer Erfahrung und dem neuen in Augenhöhe DINA4 großen Warnschild (!) schon wieder mit ihrem Hund in die Firma marschiert:uhh: wie blöd und hirnverbrannt kann man...
Antworten
36
Aufrufe
5K
Buroni
B
Zurück
Oben Unten