Hä? wie bitte!mir wärs neu!

solis

habe ich gerade in einem anderem forum gefunden!
kapiere ich zwar nicht ganz aber was soll`s,wenns stimmt bitte um aufklärung!


dieser text hier:

Date: 25.07.2003 - 15:53:39

AB 01.10.2003 dürfen in Niedersachen Deutschland auch Pit Bull`s wieder Gezüchtet werden. Warum auch nicht?
NiX mit gefählichen Rassen mehr. In Niedersachen zumindestens . Super Toll
MFG Martin REhme


:verwirrt: :verwirrt: :verwirrt: :verwirrt: :verwirrt: :verwirrt:
 
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Schwachsinn! Das Bundesgesetz verbietet die Zucht in ganz Deutschland.
 
Eben - Bundesrecht vor Landesrecht.

Du solltest den Herrn mal aufklären...
 
naja grundsätzlich ist es andersrum, bundesrecht regelt allgemeine bestimmungen, welche von den ländern ausgelegt werden können, also landesgesetze spezielle gesetze sind welche vor allgemeinen (bundesrecht) kommen.
aber deshalb iss es trotzdem quark, weil wenn es allgemein schon verboten ist, wie soll es dann denn genauer ausformuliert wieder erlaubt sein. nur die auslegung der allgemeinen bestimmungen dürfen durch die länder bestimmt werden, siehe die versch. gefahrhundeverordnungen der länder, einmal 3 rassen, einmal 12, einmal maulkorbpflicht usw...

genug kluggeschissen;)

mfg gunar
 
(Wakans) Petra

jedem Politikwissenschaftler im 1. Semester bekannt:

Bundesrecht bricht Landesrecht. Punkt.

Es gibt nur noch eine übergeordnete Instanz: EU-Recht bricht Bundesrecht.

Viele Grüße
Petra
 
Original geschrieben von Loki
naja grundsätzlich ist es andersrum, bundesrecht regelt allgemeine bestimmungen, welche von den ländern ausgelegt werden können, also landesgesetze spezielle gesetze sind welche vor allgemeinen (bundesrecht) kommen.
Ich widerspreche der Polizei ja nur ungern :D , aber ...

Was du meinst, ist der relativ kleine Bereich der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 75 Grundgesetz (z.B. Hochschulrahmengesetz). Die Länder haben in diesem Bereich die Pflicht, die vom Bund erlassenen Rahmenvorschriften durch eigene Regelungen auszufüllen.

Das (Bundes-) Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ist aber dem Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz (Art. 72, 74 GG) zuzuordnen. Nur wenn der Bund mit diesem Gesetz keine abschließende Regelung schaffen wollte (Frage der Auslegung!) dürfen die Länder weiterhin selbständig Regelungen erlassen, die aber nicht mit dem Bundesgesetz in Widerspruch stehen dürfen.

Ergo kann die Zucht der vier Rassen durch einen Landesgesetzgeber niemals legalisiert werden!

Aber vielleicht gibt es das Bundesgesetz ja bald nicht mehr ;) .
 
das hat der nette herr auf die bitte hin geschrieben oder kopiert....mir das vorzuzeigen woher er die info hat!


mal aufgepasst............:


Date: 26.07.2003 - 12:02:47

BitteHannover
Wirbel um Kampfhunde



„Nicht gefährlicher als ein Schäferhund”: Vera Franke und ihr Stefford-Bullterrier Fendi. (Foto: Orlowski)

Nach dem neuen niedersächsischen Hundegesetz wird ein friedfertiger Pittbull nicht anders behandelt als ein Schoßhund: So genannte gefährliche Rassen kennt die Novelle nicht mehr, die am 1. Oktober in Kraft treten soll.



Polizei und Staatsanwaltschaft sind derzeit in einer absurden Situation: Sie müssen das erst seit diesem März gültige „alte” Gesetz anwenden, das eigentlich schon Makulatur ist. Danach wird ein Wesenstest für Kampfhunde gefordert, Halter müssen ihre Eignung nachweisen und eine teure Haftpflichtversicherung abschließen. Insgesamt kostet die Genehmigung für einen Kampfhund an die 600 Euro – am 1. Oktober wird sie überflüssig.

„Das Wesen der Hunde ist nicht nur von der Rasse bestimmt, sondern auch von Erziehung und Ausbildung”, erläutert eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums. Deshalb forderten CDU und FDP das neue Gesetz, das als Entwurf in den Landtag eingebracht sei. Gegenwärtig gelten Kampfhunde allein wegen ihrer Rasse als „gefährlich”. Das soll sich ändern: Nur noch für bestimmte auffällige Hunde wird eine Genehmigung benötigt – für so genannte Beißer. „Gefährlich” können danach auch Pudel oder Pekinesen sein, wenn sie eine „gesteigerte Aggressivität” aufweisen. Stadt oder Region müssen Hinweise auf angriffslustige Hunde überprüfen.

Wer ohne Genehmigung einen „gefährlichen Hund” hält, macht sich bundesweit strafbar und muss mit bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen. Was „gefährlich” ist, bestimmen die Gesetze der Länder, und da steht in Niedersachsen die Änderung bevor. Gegen fast 200 Besitzer von Kampfhunden, die derzeit als gefährlich gelten, werde wegen fehlender Genehmigung ermittelt, erläutert die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Jutta Rosendahl. „Wir müssen in allen Fällen Akten anlegen und die Polizei hinschicken”, sagt Rosendahl. „Wenn dann ein Kampfhund im Türrahmen steht, könnten ihn die Beamten gleich mitnehmen.” Stattdessen helfen sie den Haltern, einen Antrag auszufüllen.

Denn Paragraf 4 des alten und neuen Gesetzes rettet alle Betroffene über die Zeit: Wenn eine Erlaubnis beantragt ist, „so gilt das Halten des Hundes bis zur Entscheidung über den Antrag als erlaubt”. Und über besondere Eile bei der Entscheidung schweigt sich das Gesetz aus. „Damit erreichen wir eine Art Duldungsstatus”, betont Rosendahl. Wenn die Behörden tatenlos auf den 1. Oktober warten würden, machten sie sich der Beihilfe schuldig, einen gefährlichen Hund ohne Genehmigung zu halten.

Nach Auskunft der Region kostet ein Wesenstest bis zu 500 Euro. Jeder, der den Kampfhund ausführt, muss 25 Euro für den Eignungstest und 15 Euro für das Führungszeugnis zahlen. Hinzu kommt die Haftpflicht. Viele Halter fänden keine Versicherung oder könnten die Prämien nicht zahlen, erläutert die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Daran scheitere die Genehmigung sehr häufig.

 
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