Hab ich was verpasst?

hundeuschi

10 Jahre Mitglied
Ich platze hier gleich.....

Rief gerade im SPZ an und fragte nach einer VO für Logopädin und Physiotherapie......kein Problem, könnte ich abholen......ja nur bin ich nicht mobil, also fragte ich ob man mir das bitte zuschicken könnte (Einweisung für Sohni ins KHS hab ich auch zugeschickt bekommen, die letzte VO auch)....da kam die antwort ob ich frankierte Umschläge hinterlegt hätte.....:verwirrt:...mir völlig neu....:verwirrt:.....tja erst die frankierten Umschläge und dann gibts die VO per Post.....ich bin irgendwie so langsam aber sicher richtig angenervt.....mal ab das mir kein Arzt einen Transportschein für den KHS Aufenthalt meines Sohnes ausstellen wollte (sowas gibts ja nicht mehr:unsicher::verwirrt:) Rücksprache mit KK ergab was völlig anderes......ich frage mich langsam was das soll.......auf dem Rücken von chronisch Kranken Geld zu sparen:sauer:
 
  • 29. Mai 2024
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Hi hundeuschi ... hast du hier schon mal geguckt?
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naja ein Arzt ist halt auch noch geschäftsmann, und das Porto zahlt ihm ja keine Krankenkasse,
wir haben das bei uns in der Praxis auch irgendwann nicht mehr gemacht weils einfach überhand nahm...

Ich mein du musst ja auch mal einkaufen oder so? oder hast du vielleicht irgendwelche nachbarn die dir die Verordnung holen können?
 
Find sowas ganz schön mies!
Als meine Tochter schwanger war,hat sie ne böse Erkältung bekommen rief dann beim Notdienst (Frauenarzt)an!Der beantwortete meine Frage von zuhause aus,bekam dann eine Woche später die Rechnung über die Praxisgebühr!
 
.mal ab das mir kein Arzt einen Transportschein für den KHS Aufenthalt meines Sohnes ausstellen wollte (sowas gibts ja nicht mehr:unsicher::verwirrt:) Rücksprache mit KK ergab was völlig anderes......ich frage mich langsam was das soll.......auf dem Rücken von chronisch Kranken Geld zu sparen:sauer:
Nun ja,Deine Krankenkasse wird Dir gesagt haben,dass bei medizinischer Notwendigkeit ein Transportschein ausgestellt werden kann.

Dann muss man ja unterstellen,dass der Arzt keine medizinische Notwendigkeit gesehen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gehandelt hat.

Was gab es denn für einen medizinischen Grund,dass Dein Sohn hätte vom Krankenhaus aus mit dem Taxi nach Hause fahren müssen :verwirrt: ?

Das Du nicht mobil bist kann ja nicht das Problem der Versichertengemeischaft sein,aber das hatte ich ja bereits in Deinem Fred nach der Frage des Transportscheines beantwortet.

@Babel : Ja,das ist leider so; eine telefonische Beratung löst eine Praxisgebühr aus.
 
naja ein Arzt ist halt auch noch geschäftsmann, und das Porto zahlt ihm ja keine Krankenkasse,
wir haben das bei uns in der Praxis auch irgendwann nicht mehr gemacht weils einfach überhand nahm...

Ich mein du musst ja auch mal einkaufen oder so? oder hast du vielleicht irgendwelche nachbarn die dir die Verordnung holen können?

Das SPZ ist in Berlin und ich lebe in BB. Ich hab ja dagegen nichts, aber ganz ehrlich die Art und Weise gefiel mir nicht und eine Erklärung hätte ja schon gereicht aber man speiste mich förmlich ab und das hat mich angenervt. Mein Sohn benötigt diese VO, der Kinderarzt stellt sie nicht aus und sagt das macht das SPZ....das war genau die selbe Karre wie mit dem Transportschein.....und die KK belehrte mich eines besseren....zumal er ein G im Ausweis hat. Ne Nachbarn gibts nicht. Kurzstrecken geht noch, sprich zum Kaufland etwa 800 m reichts.....hab einen Kolbenfresser, eine geplatzte windschutzscheibe. Eigentlich sollte ich selbst da das Auto stehen lassen, nur bin ich leider darauf angewiesen und kaufe quasi immer mehr wie nötig ein, weil ich nicht weiß wann auto liegen bleibt.
Das Kuriose....im Februar wurde per Post geschickt ohne WENN und ABER und heute diese Ansage.....

Hab nun Schreiben fertig gemacht mit 5 Freiumschlägen und hoffe mal die gehen per Post nicht verloren. Aber das kanns ja nun auch nicht sein. Immerhin ist bekannt das ich in BB wohne.
 
.mal ab das mir kein Arzt einen Transportschein für den KHS Aufenthalt meines Sohnes ausstellen wollte (sowas gibts ja nicht mehr:unsicher::verwirrt:) Rücksprache mit KK ergab was völlig anderes......ich frage mich langsam was das soll.......auf dem Rücken von chronisch Kranken Geld zu sparen:sauer:
Nun ja,Deine Krankenkasse wird Dir gesagt haben,dass bei medizinischer Notwendigkeit ein Transportschein ausgestellt werden kann.

Dann muss man ja unterstellen,dass der Arzt keine medizinische Notwendigkeit gesehen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gehandelt hat.

Was gab es denn für einen medizinischen Grund,dass Dein Sohn hätte vom Krankenhaus aus mit dem Taxi nach Hause fahren müssen :verwirrt: ?

Das Du nicht mobil bist kann ja nicht das Problem der Versichertengemeischaft sein,aber das hatte ich ja bereits in Deinem Fred nach der Frage des Transportscheines beantwortet.

@Babel : Ja,das ist leider so; eine telefonische Beratung löst eine Praxisgebühr aus.

Es geht darum das er in die Klinik muss zum Botroxspritzen. Er hat einen Ausweis mit "G" und somit sagt die KK hat er einen Anspruch auf Transport. Die Sache ist die, das ich erst mit ihm ewig durch den Wald zur Bushaltestelle muss (mit Tasche) und bei Regen....Schlamm.....dann kommt Bus tagsüber alle Stunden...dann zum Bahnhof....in Zug...dann umsteigen und dann wieder Bus...nebenher ein Kind was austickt, dem seine Schienen zu schaffen machen und eine Tasche für das KHS....wenn der austickt hat er Bärenkräfte und das weiß die KK....und verstand daher die Reaktion seitens der Ärzte nicht, obwohl bekannt ist das er G hat. Wir gehen in Vorleistung und kriegen dann das Geld von KK wieder, so haben wir das jetzt geregelt.....ich find es unendlich traurig, das einige Ärzte anscheinend nicht wissen was kann und was nicht...die Leidtragenden sind die chronisch Kranken und Vorleistung heisst erstmal abzwacken von einer Summe die eh knapp ist...Das ist traurig:(
 
Nun,das wundert mich,weil ein G lt. Krankentransportrichtlinien nicht ausreichend ist; nur wer ein aG,BL oder H im Ausweis hat,hat Anspruch auf Fahrkosten zur ambulanten Behandlung.

Eine Erstattung kann ausserdem nur erfolgen,wenn eine Verordnung zur Krankenbeförderung unter Angabe des Transportmittels ausgestellt wurde.
 
Nun,das wundert mich,weil ein G lt. Krankentransportrichtlinien nicht ausreichend ist; nur wer ein aG,BL oder H im Ausweis hat,hat Anspruch auf Fahrkosten zur ambulanten Behandlung.

Eine Erstattung kann ausserdem nur erfolgen,wenn eine Verordnung zur Krankenbeförderung unter Angabe des Transportmittels ausgestellt wurde.

Hab ich mich blöd ausgedrückt aber ich dachte mit der Tasche wäre dies deutlich. Er wird stationär aufgenommen, da dies in Narkose erfolgt, er lässt sich von Ärzten nicht anfassen. Aufenthalt dauert etwa wieder 4-5 Tage.

KK hat mir son Schein geschickt, wo KHS vermerkt wann er angekommen und aufgenommen wurde und wielange drinn bleibt....somit reiche ich es ein und kriege dann die Kosten. Rücktransport ohne Probleme und Vorleistung.
 
Nachtrag;

Im Ausweis hat er "H", "B", "G"

Diagnose steht noch aus und soll dies Jahr noch erfolgen, wahrscheinlich gibts dann noch höherstufung, wurde mir so gesagt.
 
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