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Hallo zusammen,
weiss zufällig jemand, wie lange die Leinen- und Maulkorbbefreiung in NRW gültig ist? Die Prüfung wurde vom Vetärinarsamt abgenommen und ist für heutige Bezeichnung "Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 (1) LHundG NRW einschließlich Kreuzungen", früher "Anlage 2"!
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Lieben Gruß
Sue
weiss zufällig jemand, wie lange die Leinen- und Maulkorbbefreiung in NRW gültig ist? Die Prüfung wurde vom Vetärinarsamt abgenommen und ist für heutige Bezeichnung "Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 (1) LHundG NRW einschließlich Kreuzungen", früher "Anlage 2"!
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Lieben Gruß
Sue