Doch, hier wurde der Hund durch die Polizei "sichergestellt". Der Staatsanwalt entschied dann Tage später, dass dieser beschlagnahmt bleibt und zusammen mit dem Vetamt, die Begutachtung.
Ein Baseballschläger ist auch nicht unbedingt eine Waffe, per Definition, wenn ich diesen jedoch schon im Auto mitführe, ohne das ich Baseball spiele, könnte dieser durch die Polizei eingezogen werden. Wenn er sogar zum Einsatz kam, dann ganz sicher. Dann zählt es als "gefährlicher Gegenstand", was einer Waffe geleichgesetzt ist, wie in dem Fall der Hund.
Präzedenzfall kenne ich keinen, der damalige Halter hat es auch nicht angefochten. Was gewesen wäre, hätte er das gemacht, kann ich natürlich nicht sagen.
Zitat Seite 5:
"Durch unkorrekte Haltung oder falsche
Ausbildung der Tiere oder der Führer respektive Halter muss ein Hund unter Umständen
einem gefährlichen Gegenstand oder gar einer Waffe gleichgesetzt werden."
P.S. mit den deutschen Gesetzen kenne ich mich nicht aus, aber in der Schweiz ist es schon so, dass man könnte, aber leider oft nicht macht....