Consultani
15 Jahre Mitglied
Zum Thema "Gesetze" (LHV) und Hundepension: Hundepensionen haben i.d.R. die Erlaubnis zur "Haltung" von (bzw. Umgang mit) Listenhunden - in NRW z.B. alleine aus dem Grund, weil der §11 Schein vorliegen muss (Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen), zumal Pensionen in der Regel über ein ausreichend großes Grundstück verfügen, so das der Hund dieses nicht einmal verlassen muss. Abgesehen davon kann man dies erfragen und/oder sich z.B. eine Privatperson suchen, welche die Auflagen zur Führung eines Anlagehundes erfüllen kann. Den Hund mal "in den Garten lassen" darf übrigens jeder.
Tut mir leid, wenn ich Dir Unrecht tue - aber für mich liest sich das so, als müsstest Du nun unbedingt Deine Idee mit dem Zwinger durchsetzen.
Tut mir leid, wenn ich Dir Unrecht tue - aber für mich liest sich das so, als müsstest Du nun unbedingt Deine Idee mit dem Zwinger durchsetzen.