Die Angeklagten hatten zu dem Zeitpunkt 4 Hunde. Sie waren also nicht ganz unerfahren, was die Vergesellschaftung von Hunden betrifft. Ob es sich nur um "Scharmützel" zwischen den Hunden handelt oder um ernsthafte Beschädigungsversuche, ist meiner Meinung nach aber auch für Laien zu erkennen. Im ersten Fall kann ich nachvollziehen, dass man mit Trennen versucht, die Hunde aneinander zu gewöhnen und darauf hofft, dass es sich nur um Übergangsschwierigkeiten handelt.
Es war aber nicht nur ein Scharmützel, denn Betty wurde vom anderen Hund zerlegt. Mit ca. 50 Bissen, wie vor Gericht festgestellt wurde. Diese Vehemenz vom anderen Hund ist da schon eine andere Hausnummer und Betty hatte offensichtlich null Chance, da rauszukommen. Wenn jemand in so einer Situation alle Hunde behalten möchte und nicht aus Fürsorge den beiden Hunden gegenüber für einen ein neues gutes Zuhause sucht, erschließt sich für mich sowieso nicht. Denn wie die Angeklagten sagten, verbesserte sich die Situation innerhalb der 4,5 Monate nicht, in denen Betty bei ihnen war. Aber wenn das so beschlossen wurde, dann bitte mit genügend Schutz für den unterlegenen Hund. Und dazu gehört, dass in dem Fall verantwortungsbewusst getrennt wird und nicht mal eben vergessen wird, die Tür abzuschließen.
Das passt für mich wie die Faust aufs Auge zum anderen verantwortungslosen Verhalten der ehemaligen Besitzer: Einen vierten Hund anschaffen, aber keine Knete für Versicherung und Anmeldung. Männlicher Besitzer einschlägig vorbestraft und wegen zwei anderer Vergehen auf Bewährung. Niemand, der seriös vermittelt, hätte unter diesen Bedingungen ein Tier an dieses Paar vermittelt.