Führerscheinentzug! Tipps für Einspruch gesucht!

San

15 Jahre Mitglied
Pünktlich am Weihnachtstag erhielten wir Post vom bayr. Polizeiverwaltungsamt!:sauer:

Menne wurde im September am ende der A8 vor München geblitzt!
In dem tollen Schrieb steh nun:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit : 60 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl.Toleranz:( 92 km/h


Man muß dazu sagen das das das ende der A8 ist, also kein bebautes gebiet.
Die regeln da ziemlich zackig von 120 auf 80 und dann direkt auf 60!
der blitzer stand direkt am 60er Schild!
Menne hat den wagen halt einfach auslaufen lassen, und hatte deswegen noch 92 sachen drauf!

Folgen wären nun: 175,07 Euro Geldbuße (nun Ja)
03 Punkt aufm Konto

und die Krönung 1 Monat Fahrverbot!
als Hinweis steht noch dabei:
Fahrverbot und erhöhte Geldbuße wegen 2 Eintragungen im Verkehrszentralregister.Einen Ahndung des erneuten Verstoßes durch ein erhöhtes Bußgeld allein ist wegen der beharrlichen Pflichtverletzung nicht ausreichend!

Ich muß dazu sagen das der Wagen damals noch auf meinen verstorbenen Vater angemeldet war!

Jetzt wollen wir einspruch einlegen , allerdings fehlt uns so ein wenig der durchblick wie wir das am besten formulieren oder welche möglichkeit es gibt das wir da wieder rauskommen!?
Hat da jemand vielleicht ein paar tipps oder so?

Wären echt dankbar, weil anwalt ja auch wieder ein schweinegeld kostet!:sauer:


Danke ;

Greetz

San
 
  • 1. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi San ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ihr wollt Widerspruch einlegen ??????????????????? :lol:
 
Also das mit dem Widerspruch würde ich mir aber überlegen, denn wenn es zur Verhandlung kommt, wird Dein Männe sicherlich nicht so günstig davon kommen.

Außerdem scheint es ja nicht das erste Mal gewesen zu sein und die Geldbuße war wohl nicht hoch genug, als daß er sich nun mal ein wenig an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten würde - von daher Pech gehabt. Man bekommt die Leute anscheinend doch nur übers Geld incl. Fahrverbot.

Ich möchte mal einen erleben, der einfach sagt: Ich bin zu schnell gefahren und nun hab ich halt Pech gehabt.
 
Hallo das mit dem Widerspruch könnt Ihr Euch sparen, das wird nichts.:rolleyes: Nur unnütze Kosten, welche Ihr bestimmt anderweitig ausgeben könntet.;)

Lieben Gruß
Pala:hallo:
 
Sofern dein Mann bereits als Fahrer feststeht (Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid war an ihn gerichtet) ist die Sache eigentlich gelaufen. Da wird auch ein Anwalt nicht viel machen können.
Einen falschen Fahrer (hier Vater) anzugeben, wäre übrigens eine Straftat.
Einspruch einlegen wird nicht viel bringen, zögert höchstens das Fahrverbot etwas hinaus.
Notfalls holt sich die Behörde einen Gutachter, der deinen Mann eindeutig identifizieren wird.
 
der blitzer stand direkt am 60er Schild!

Wenn dies stimmt, dann habt Ihr einen Anhaltspunkt... Wenn der Blitzer driekt am Schild stand....

Ansonsten würd ich nur versuchen, über den Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheins zu verhandeln, und es als "Lehrgeld" verbuchen.

Christine
 
Also generell finde ich schon, dass man zu seinen Schandtaten stehen sollte, aaaaber ich kann die Problematik nachvollziehen und gebe Dir daher einen heißen Link:

In dem Forum wird Dir sicher geholfen. Musst Dir halt überlegen, obs Dir das wegen nur einem Monat Fahrverbot wert ist ... und es MUSS nicht immer klappen.

Viel Glück und zukünftig Fuß vom Gas!
 
christine1965 schrieb:
Wenn dies stimmt, dann habt Ihr einen Anhaltspunkt... Wenn der Blitzer driekt am Schild stand....

warum?das schild bedeutet doch,daß man von da an 60 zu fahren hat,oder nicht?
ich glaube nicht,daß da was zu machen ist...ich wurde neulich auch geblitzt in einer 30 zone.bin mal gespannt was da noch kommt :unsicher:
 
Ist denn die Frist eingehalten worden??? Verkehrsdelikte dieser Art verjähren, soviel ich weiß, nach 3 Monaten.
wenn er also am 23.September oder davor geblitzt worden ist und der Brief am 24.12 kam........könnte er Glück haben.
 
katha schrieb:
warum?das schild bedeutet doch,daß man von da an 60 zu fahren hat,oder nicht?
ich glaube nicht,daß da was zu machen ist...ich wurde neulich auch geblitzt in einer 30 zone.bin mal gespannt was da noch kommt :unsicher:

Wenn ich es recht in meinem Hirn abgespreichert hab, soll es einer innerdienstliche Anordnung der Polizeit geben, nicht direkt hinter der Geschwindigkeitsbegrenzung zu blitzen, da ein Autofahrer nicht durch die Begrenzung zu einem abrupten Bremsmanöver genötigt werden soll. Irgendein OLG hat mal entschieden, dass erst 200 m hinter einem schwer erkennbaren Ortseingangsschild geblitzt werden darf...

Christine
 
nelly&piri schrieb:
Ist denn die Frist eingehalten worden??? Verkehrsdelikte dieser Art verjähren, soviel ich weiß, nach 3 Monaten.
wenn er also am 23.September oder davor geblitzt worden ist und der Brief am 24.12 kam........könnte er Glück haben.

Die Verjährung tritt nach 3 Monaten ein. Allerdings muss man dazu noch 2 Wochen Postlaufzeit zuzählen. Insgesamt also 3,5 Monate.
Durch die Zusendung des Anhörungsbogens wird die Verjährung unterbrochen und fängt wieder von vorne an.

Wenn die Behörde einen Passbildabgleich gemacht hat (und das wird sie in den meisten Fällen) kann man sich da nicht mehr herauswinden. Auch nicht durch die im Radarforum angegeben "Methoden".

Irgendein OLG hat mal entschieden, dass erst 200 m hinter einem schwer erkennbaren Ortseingangsschild geblitzt werden darf...

Allgemein sollen zwar die 200 m (zumindest in Bayern) gelten, allerdings darf diese Vorgabe an Unfallschwerpunkten und bei anderen besonderen Verkehrsverhältnissen unterschritten werden.
 
Hi.

So hart das klingt: Wer sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, muss mit den Konsequenzen leben.

Ich fahre auch nicht immer Punkt 50 wo 50 erlaubt ist - aber ich weiß dass innerhalb geschlossener Ortschaften bei + 21 km/h und außerhalb bei + 31 km/h der Führerschein weg ist - also trete ich rechtzeitig auf die Bremse. Man muss nix provozieren. Wenns blitzt: Pech gehabt, Lehrgeld.

Gruß
tessa, *in 14 Jahren erst 1 x geblitzt worden ist, mit 6 km/h zuviel auf´m Tacho...*
 
Wenn der Wagen auf den verstorbenen Pappa angemeldet war, versteh ich nicht warum dein Männe Post bekommen hat?

Zunächst erfolgt über das Kennzeichen eine Halterfeststellung und erst wenn der Halter nicht der Fahrer ist, erfolgen weitere Ermittlungen.

Ohne RA habt ihr wenig Chancen, da nur ein RA Akteneinsicht erhält.
Ohne Akteneinsicht keine Möglichkeit, die Geschwindigkeitsmessung bezüglich der Richtigkeit und ordnungsgemäßen Durchführung anzufechten. Hier zeigt sich die Wichtigkeit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Meiner Meinung nach können die Herrschaften, welche entsprechende Gerätschaften zur Geschwindigkeitsmessung bedienen, noch nicht mal unfallfrei mit einem Dosenöffner eine Konservendose öffnen.

@tessa, deine Aussage ist blanke Theorie, die mit ein wenig Glück begründet wird.

Selbst wenn du ständig die StVO umsetzt und Geschwindigkeitsvorgaben beachtest, hast du keinen Schutz vor Fehlmessungen. Eine Fehlmessung jedoch zu wiederlegen, ist eine schwierige Sache oder glaubst du das die Behörden von selbst und freiwillig einen Fehler einräumen. (Fehlmessungen sind gar nicht so selten.)

Stinker
 
christine1965 schrieb:
Wenn dies stimmt, dann habt Ihr einen Anhaltspunkt... Wenn der Blitzer driekt am Schild stand....

Sowas hatte mein Männe auch mal. Er wurde mit etwas unter 100 in ner 60er Zone geblitzt (Baustelle auf der Autobahn), allerdings haben wir nur nen Wisch über 16km/h zu schnell bekommen, sie standen nämlich nicht weit genug vom Schild weg (hätten glaub ich 250 Meter oder so sein müssen - hat der Polizist selbst gesagt, hatte mit dem Kollegen gesprochen der in dem Wagen sass). Da sie nicht weit genug vom ersten Schild weg standen hat die Geschwindigkeit vorher gegolten, sprich 80.
Wenn der Blitzer also GENAU am Schild gestanden hat, dann könnte man da vielleicht mal gucken, aber sobald der Blitzer nicht wirklich GENAU am Schild stand könnt ihr es vergessen.
Was da ganz genau abgelaufen ist und warum die die 80 nehmen mussten und nicht die 60 nehmen konnten, das kann mein Mann besser erklären ...
 
tessa schrieb:
So hart das klingt: Wer sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, muss mit den Konsequenzen leben.

Der Meinung bin ich auch !
Für die Anwohner ist das ganz toll wenn immer wieder Leute mit 90km und mehr durch den Ort knallen.
 
Schau dich mal in dem Forum um von !
Die haben mir auch schon mal sehr gut geholfen ;)
 
Dobifreund schrieb:
Der Meinung bin ich auch !
Für die Anwohner ist das ganz toll wenn immer wieder Leute mit 90km und mehr durch den Ort knallen.

Eben!
Ich wohne in einem verkehrsberuhigten Bereich (Blaues Schild "Spielstraße" = Schrittgeschwindigkeit!) und die rasen einem hier die Schnürsenkel aus den Schuhen.
Nicht nur Fremde, sondern auch Anwohner, so sie denn ihre Kiddies mit im Auto haben. :(
Eine Straße weiter ist eine Grundschule und in der anderen Richtung ein Altersheim. Da ist 30 vorgeschrieben und die Leute heizen, als wenns um ihr Leben geht.

Sorry, da habe ich kein Verständnis für.

Ich finde Radarkontrollen wichtig, besonders an so gefährdeten Strecken (hier ist vor der Grundschule schon ein Kind überfahren worden!) und ich finde es absolut OK, dass Raser die Quittung für ihr Fehlverhalten kriegen.

Und ja, ich halte mich in der Regel immer an Geschwindigkeitsbegrenzungen, auch mitten in der Nacht und wenn kein anderer da ist.
Von Fehlmessungen war ich bisher nicht betroffen und ich kenne auch keinen persönlich, der es gewesen wäre. Die, die geblitzt wurden, waren auch zu schnell unterwegs.

Gruß
tessa
 
Ich möchte mal einen erleben, der einfach sagt: Ich bin zu schnell gefahren und nun hab ich halt Pech gehabt.

Ich! *meld*

Ich bin vor 2 Jahren geblitzt worden und dann mußte ich halt zahlen. Klar habe ich mich geärgert, aber es war nun mal meine Schuld.
 
@tessa: komisch ich halte das genauso. Ob das was mit Konsequenz zu tun hat? Gerade in einer Spielstrasse! Ich sage immer: Wenn man nachts um Vier bei minus 20 Grad ein Kind , dass barfuss und nur mit nem Hemd bekleidet beim Sammeln von Sterntalern anfährt, ist man dran.Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen sehe ich das auch so. Da steht nicht: Gilt nicht. wenn kein Sheriff zu sehen ist. :eg:
Und notorische Bleifussfahrer haben es m.M. nach nicht besser verdient.
@Amstaff_Girl: nicht persönlich nehmen, gelle !:baer:
 
ich nehm hier gar nix persönlich!:D

Ich versteh auch alle eure argumente, nur handelt es sich hier nicht um bebautes/bewohntes Gebiet sondern das 2spurige ende der A8.
Da steht weit und brein noch kein haus!
Und wenn da links und rechts leute rumlaufen würden würden sie durch den akcer marschieren!
In bewohnetem Gebiet fährt menne nie zu schnell!Im gegenteil!

Das Problem scheint nur zu sein das er sich wohl in letzter zeit noch zwei andere Blitzer gefangen hat.
Er war in ner gegend wo er sich nicht auskannte, es war dunkel, die straßen breit und links und rechts keine Häuser.
Dummerweise war dort doch auf 50 runtergeregelt.
Keine Ausrede ist aber so passiert!
Tatsache ist aber auch das menne in den letzten 22 Jehren sonst nicht geblitzt wurde!
Und da müssen die gleich ein fahrverbot verhängen?
Strafe ist ja ok, aber wir wohnen auf dem land und irgendwie muß er ja auch zur arbeit!

Und jatzt schonmal danke für den spruch "das hätte er sich früher überlegen müssen":eg: :D

Greetz san
 
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