Pünktlich am Weihnachtstag erhielten wir Post vom bayr. Polizeiverwaltungsamt!
Menne wurde im September am ende der A8 vor München geblitzt!
In dem tollen Schrieb steh nun:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit : 60 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl.Toleranz 92 km/h
Man muß dazu sagen das das das ende der A8 ist, also kein bebautes gebiet.
Die regeln da ziemlich zackig von 120 auf 80 und dann direkt auf 60!
der blitzer stand direkt am 60er Schild!
Menne hat den wagen halt einfach auslaufen lassen, und hatte deswegen noch 92 sachen drauf!
Folgen wären nun: 175,07 Euro Geldbuße (nun Ja)
03 Punkt aufm Konto
und die Krönung 1 Monat Fahrverbot!
als Hinweis steht noch dabei:
Fahrverbot und erhöhte Geldbuße wegen 2 Eintragungen im Verkehrszentralregister.Einen Ahndung des erneuten Verstoßes durch ein erhöhtes Bußgeld allein ist wegen der beharrlichen Pflichtverletzung nicht ausreichend!
Ich muß dazu sagen das der Wagen damals noch auf meinen verstorbenen Vater angemeldet war!
Jetzt wollen wir einspruch einlegen , allerdings fehlt uns so ein wenig der durchblick wie wir das am besten formulieren oder welche möglichkeit es gibt das wir da wieder rauskommen!?
Hat da jemand vielleicht ein paar tipps oder so?
Wären echt dankbar, weil anwalt ja auch wieder ein schweinegeld kostet!
Danke ;
Greetz
San
Menne wurde im September am ende der A8 vor München geblitzt!
In dem tollen Schrieb steh nun:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit : 60 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl.Toleranz 92 km/h
Man muß dazu sagen das das das ende der A8 ist, also kein bebautes gebiet.
Die regeln da ziemlich zackig von 120 auf 80 und dann direkt auf 60!
der blitzer stand direkt am 60er Schild!
Menne hat den wagen halt einfach auslaufen lassen, und hatte deswegen noch 92 sachen drauf!
Folgen wären nun: 175,07 Euro Geldbuße (nun Ja)
03 Punkt aufm Konto
und die Krönung 1 Monat Fahrverbot!
als Hinweis steht noch dabei:
Fahrverbot und erhöhte Geldbuße wegen 2 Eintragungen im Verkehrszentralregister.Einen Ahndung des erneuten Verstoßes durch ein erhöhtes Bußgeld allein ist wegen der beharrlichen Pflichtverletzung nicht ausreichend!
Ich muß dazu sagen das der Wagen damals noch auf meinen verstorbenen Vater angemeldet war!
Jetzt wollen wir einspruch einlegen , allerdings fehlt uns so ein wenig der durchblick wie wir das am besten formulieren oder welche möglichkeit es gibt das wir da wieder rauskommen!?
Hat da jemand vielleicht ein paar tipps oder so?
Wären echt dankbar, weil anwalt ja auch wieder ein schweinegeld kostet!
Danke ;
Greetz
San