Fragen zur Anschaffung

-Wotan-

Hallo,
da ich in nächster Zeit ausziehen werde habe ich endlich die Möglichkeit mir einen Hund anzuschaffen. Es sollte ein Am. Staff oder Pit werden. Vor einigen Jahren ging ich regelmäßig mit Hunden aus unserem Tierheim spazieren und möchte seitdem einen Hund dieser Rassen halten. Jetzt, wo mir dieses möglich wäre...ist allerdings einiges schwerer geworden. Was müsste ich vor dem Kauf beachten, Eignung etc. (NRW)??? Da mein Vater in Niedersachsen wohnt und ich dort meinen Zweitwohnsitz habe, wäre es möglich den Hund dort anzumelden??? Ein vorhandener Hund, der umgemeldet werden soll, ist doch auch ein persönliches Interesse. Dort sind die Regelungen für "gefährliche" Hunde doch nicht ganz so extrem, oder???
Muss bei der Wohnungssuche auf die Rasse hingewiesen werden, oder reicht es wenn man angibt einen größeren Hund anzuschaffen???
Es wäre nett wenn ich einige Antworten und weitere Hinweise bekäme....
Gruß Wotan
 
  • 4. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi -Wotan- ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 11 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Es geht um NRW ja?

Du mußt eine Halteerlaubnis beantragen... dafür brauchst Du die Einverständniserklärung Deines Vermieters erstmal... Dann musst Du beim O-Amt die Sachkundeprüfung machen und für Leinen- und Maulkorbbefreiung den Hund beim zuständigen O-Amt einem Wesentest unterziehen lassen. Der Hund muss gechipt und haftpflichtversichert sein.

In den meisten Kommunen kommen dann noch recht hohe Steuerbeträge dazu, in Aachen z. B. 720 Euro für den ersten angemeldeten SoKa..., ob die nach Wesens- oder Verhaltenstest sinken, das liegt an Deiner Kommune, das ist unterschiedlich...
 
Bei der Wohnungssuche würde ich mir zur eigenen Absicherung des Hundes einen Mitvertrag mit erlaubter Hundehaltung eines Hundes der Rasse Staff/Pitbull geben lassen. Wenn Du nen Hund aus dem TH holst verlangen die eh ne Vermietererlaubnis.

Der Hund muß dort angemeldet werden wo er sich die meiste Zeit aufhält, wird wohl in Deinem Fall NRW sein. ;)

Niedersachensen wäre ideal, keine Sachkunde...den Hund einfach nur am Steueramt anmelden und gut ist. Kein Leinen- und Maulkorbzwang. Je nach Wohnort nur evtl. Kampfhundesteuer. Haftpflichtversicherung wird Dir bei der Anmeldung zwar empfohlen, aber das tut unsere Gemeinde auch bei Nicht-Listies und ne Haftpflicht ist für mich für nen Hund selbstverständlich.
 
hallo wotan
also ich weiß nicht so recht was du mit kauf meinst da soweit ich weiß man pits oder staffs nur noch im th bnekommt da die zucht verboten ist.
also mit dem ummelden und so kann ich dir nix zu sagen.in nisachsen ist es so dass du keine genehmigung der behörden brauchst aber es kann sein das die jeweiligen städte eine sogen."kampfhundsteuer"erheben diese beträgt so ca.um die 600€ pro jahr ist aber nicht überall so.
wenn du einen hund aus dem th nimmst werden die wohl eine genehmigung vom vermieter wollen sie wollen kein risiko eingehen das der hund wieder kommt wegen nicht erlaubter haltung(ist in unserem th so)
ich würde auf die rasse hinweisen nur du musst damit rechnen dass es sehr schwer sein könnte eine whg zu bekommen.
ich würde von anfang an mit offenen karten spielen ist immer besser.

lg melli
 
cleo318 schrieb:
hallo wotan
also ich weiß nicht so recht was du mit kauf meinst da soweit ich weiß man pits oder staffs nur noch im th bnekommt da die zucht verboten ist.
Hi,
wurde das Zuchtverbot nicht wieder gekippt?
Die Kleinanzeigen sind voll mit Pit und Staff Welpen...

cleo318 schrieb:
ich würde auf die rasse hinweisen nur du musst damit rechnen dass es sehr schwer sein könnte eine whg zu bekommen.
ich würde von anfang an mit offenen karten spielen ist immer besser.

lg melli

Genau darum geht es mir ja...
Von 100 möglichen Wohnungen bleibt dann eine übrig.
Meisten bevorzugen Mieter ohne Tiere und Kinder, ausserdem hegen die meisten ja ausserordentliche Vorurteile gegen diese Rassen.
Aus diesem Grund dachte ich mir einfach nur anzugeben einen großen Hund anschaffen zu wollen.
Hund "sollte" ja schliesslich Hund sein... bzw. ein großer Hund nicht genau definiert sein. :rolleyes:


Kann man denn in NRW damit rechnen im jedem Fall eine Haltungserlaubnis zu kriegen?
Oder, ist das bedenklich???
 
Ich und meine betroffene Hündin leben in Belgien... und trotzdem ist es für uns möglich den VT für NRW zu machen, damit sie im benachbarten Wald frei laufen darf - wir wohnen nicht mal in NRW, wir sind nur Gäste... also?
 
Hi.

In NRW bekommst Du nur eine Haltungserlaubnis für einen Staff oder Pit, wenn Du

a) ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst und das geht nur in der Form, indem Du einen Hund aus dem Tierschutz übernimmst.
Kaufst Du einen Welpen aus der Zeitung ist das illegal, so einen Hund bekommst Du nicht genehmigt, denn in NRW ist die Zucht und der Handel mit Liste-1-Hunden verboten.
Einen Hund aus dem Tierschutz bekommst Du aber nur, wenn Du eine Vermietererlaubnis vorlegst, die einen Hund dieser Rasse genehmigt.

und

b) vor Übernahme des Hundes alle notwendigen Auflagen erfüllst, hier mal ein Auszug aus dem Landeshundegesetz:

§ 4
Erlaubnis

(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person

- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
- die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,
- in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1),
- sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
- den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und
- die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.

(2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht

Ist also gar nicht so einfach, Dein Vorhaben.

Den Hund privat zu kaufen und in Niedersachsen anzumelden würde ich mal ganz schnell abhaken, das ist ein klarer Verstoß gegen das Landeshundegesetz NRW und da sind die Schwierigkeiten schon vorprogrammiert.

Hier kannst Du Dich mal informieren, das ist das Landeshundegesetz NRW:


Gruß
tessa
 
tessa schrieb:
Hi.

In NRW bekommst Du nur eine Haltungserlaubnis für einen Staff oder Pit, wenn Du

a) ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst und das geht nur in der Form, indem Du einen Hund aus dem Tierschutz übernimmst.

Klasse!!!
Sowas dachte ich mir schon!!!
Einen Sachkundenachweis, Wesenstest, Chip und ähnliches stellen einen erheblichen Aufwand dar, sind allerdings kein Hindernis.
Mit dem Interesse sieht es allerdings anders aus.
Ich überlege schon seit geraumer Zeit womit ich mein Interesse begründen könnte.


tessa schrieb:
Ist also gar nicht so einfach, Dein Vorhaben.

Ich weiß... :heul:
Deshalb habe ich mich ja hier angemeldet...

tessa schrieb:
Den Hund privat zu kaufen und in Niedersachsen anzumelden würde ich mal ganz schnell abhaken, das ist ein klarer Verstoß gegen das Landeshundegesetz NRW und da sind die Schwierigkeiten schon vorprogrammiert.

Da wird mir wohl nicht viel übrig bleiben, 1. Wohnsitz zum 2. Wohnsitz machen und meinen Hund aus der Zeitung kaufen. So genau kann das doch niemand nachweisen...
Normalerweise sollte doch keiner einsehen können wo ich arbeite.
Wenn man in Niedersachsen keine Sachkundeprüfung ablegen muss, könnte ich den Hund doch einfach auf meinen Vater anmelden. Der kommt dann unter der Woche halt immer zu besuch.
Sorry, für diese abwegigen Gedanken...allerdings wird es einem doch nur unnötig schwer gemacht.
Willkürliche Bürokratie, erzeugt von Menschen die keine Ahnung haben...:sauer:
Nicht das ich was gegen Th Hunde hätte, allerdings hätte ich am liebsten einen rednose Pitbull Welpen...und das dürfte ja auch was schwerer werden.



Gruß
tessa[/QUOTE]
 
tessa schrieb:
Hi.

In NRW bekommst Du nur eine Haltungserlaubnis für einen Staff oder Pit, wenn Du

a) ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst und das geht nur in der Form, indem Du einen Hund aus dem Tierschutz übernimmst.

Man kann auch von privaten Haltern einen Hund übernehmen, es ist auch ein berechtigtes Interesse, wenn dem Hund das TH erspart werden soll.
Allerdings musst du dem OA glaubhaft darlegen, dass du den Hund kostenlos übernommen hast, also keine Schutzgebühr oder sonstiges, weil sonst wieder der Handel dabei ist, der ja verboten ist.
 
Nobby schrieb:
Man kann auch von privaten Haltern einen Hund übernehmen, es ist auch ein berechtigtes Interesse, wenn dem Hund das TH erspart werden soll.
Allerdings musst du dem OA glaubhaft darlegen, dass du den Hund kostenlos übernommen hast, also keine Schutzgebühr oder sonstiges, weil sonst wieder der Handel dabei ist, der ja verboten ist.

Wie sieht denn glaubhaft darlegen aus???
Mal ganz abgesehen davon das niemand seine Welpen verschenkt (müsste man ja nicht sagen, aber halt nicht so galubhaft), könnte der Hund in einem anderen Bundesland doch legal erworben und gehalten werden. Wäre es möglich anzugeben den Hund von einem bekannten zu übernehmen und ihn aufzunehmen, weil sie in sonst ins Th geben würden??? Weil sie ihn ja normaler Weise auch verkaufen könnten, anstatt ihn ins Th zu stecken.
 
also ich würde von so waghalsigen manövern die finger lassen entweder du bekommst die erlaubnis so einen hund zuhalten oder nicht wenn du es auf illegalem weg versuchst machst du uns hundehaltern das leben nur noch schwerer und die vorurteile bestätigen sich dann noch..
 
Sicherlich, allerdings wüsste ich nicht warum ich mir deshalb einen anderen Hund anschaffen sollte... :eg:
Ich kenne jemanden der seinen Pitbull von einer Bekannten bekommen hat (diese hat ihn eigenmächtig einem Türken weggenommen, der ihn auf dem Balkon und im Auto hielt) und ihn jetzt seit 4 Jahren unangemeldet hält. Ich habe nicht vor ähnliches zu veranstalten, allerdings zeigt es einem doch...das es gar nicht mal so schwer sein sollte die einem auferlegten Bürden zu umgehen... ;)
Naja...erstmal vielen Dank für eure Hilfe...
Gruß Wotan
 
-Wotan- schrieb:
und ihn jetzt seit 4 Jahren unangemeldet hält. Ich habe nicht vor ähnliches zu veranstalten, allerdings zeigt es einem doch...das es gar nicht mal so schwer sein sollte die einem auferlegten Bürden zu umgehen... ;)

:verwirrt: Ich komme da gerade nicht ganz mit....... das es nicht mal so schwer sein sollte, die auferlegten Bürden zu umgehen??? Stattdessen lebt sie lieber mit der ewigen Ungewißheit, WER da gerade an der Tür klingelt. Vielleicht die Ordnungshüter? Ist sie sich bewußt, was dem Hund und ihr dann blüht.
 
Dann soll sich Dein "Bekannter" besser nicht erwischen lassen, sonst sitzt der Hund im TH und versauert dort...echte Verbesserung zu dem Türken wo er vorher war...

Ich versteh es nicht, ich habe mit 20 Jahren meinen ersten Listenhund auf Wunsch zum Geburtstag bekommen und sie ordnungsgemäß versteuert und mit Haftplicht etc.pp. versehen. Wo ist das Problem?

Wenn ich etwas haben möchte dann kämpfe ich drum, wenn ich es habe dann noch viel mehr. Wenns an der Anmeldung schon scheitert wie soll es dann aussehen wenn der Hund mal Stress macht, krank wird etc.
 
Wotan, ich kann nachvollziehen, daß Dich die Gesetze nerven!
Diese sind eine persönliche Einschränkung.
Was diese Rassen betrifft, hast Du es nur in einigen Bundesländern nicht ganz so schwer...
Die Gesetze sind nun einmal da und da ich denke, daß Du Deinen zukünftigen Hund lieben wirst, gehe lieber den legalen und somit für Dich und den Hund sicheren Weg!!!
 
KsCaro schrieb:
Dann soll sich Dein "Bekannter" besser nicht erwischen lassen, sonst sitzt der Hund im TH und versauert dort...echte Verbesserung zu dem Türken wo er vorher war...
Ich gehe mal nicht davon aus das er vorher ordnungsgemäß gemeldet war.
Also, das selbe mit besserer Haltung...dennoch nicht korrekt...schon klar...;)

KsCaro schrieb:
Ich versteh es nicht, ich habe mit 20 Jahren meinen ersten Listenhund auf Wunsch zum Geburtstag bekommen und sie ordnungsgemäß versteuert und mit Haftplicht etc.pp. versehen. Wo ist das Problem?

So habe ich es auch vor, werde demnächst 21.
Steuern etc. sind ja auch nicht das Problem...werde mich wohl überraschen lassen müssen, ob es mir gegönnt wird den Hund meiner Wahl zu halten.

KsCaro schrieb:
Wenn ich etwas haben möchte dann kämpfe ich drum, wenn ich es habe dann noch viel mehr. Wenns an der Anmeldung schon scheitert wie soll es dann aussehen wenn der Hund mal Stress macht, krank wird etc.

Bis auf die Anmeldung sehe ich ja auch keine Probleme, alles andere liegt ja mehr oder weniger in meiner Hand.
 
Wohnung: Nur mit "großem Hund" wirst Du nicht durchkommen. Selbst eine generelle Hundeerlaubnis kann u.U. nicht reichen, wenn Dein Vermieter oder ein anderer Mieter querlegt. Es sollte ausdrücklich die Rasse oder "Anlagehund der Liste 1" drinstehen.

Soweit ist weiß, muß der Hund da angemeldet sein, wo der Halter sich am häufigsten aufhält. Also nix mit 1. und 2. Wohnsitz tauschen, wenn Du weiterhin hauptsächlich in NRW lebst. Und wenn der Hund auf Deinen Vater gemeldet ist, wirst Du wohl keine Haltegenehmigung für NRW bekommen.

Mach alles korrekt wie es sein muß - Denn wenn etwas schiefgeht, ist der Hund im Endeffekt der Hauptleidtragende!

Auch im Tierschutz gibt es übrigens Rednose Pits, z.B.

 
@Wotan:

Die Welpenschwemme geht jetzt gerade erst wieder los, auch Welpen im TH oder bei verschiedenen Orgas sind nichts seltenes.

Gerade erst saß ein 6 Wochen alter Staff-Welpe bei Bullterrier in Not, halte die Augen auf und brich nichts übers Knie. Nen Hund aus dem Tierschutz wirst Du genehmigt bekommen, teilweise sogar noch steuerfrei im ersten Jahr. Wenn der Wunsch so gefestigt ist kann man mit der Umsetzung des Plans auch etwas Zeit ins Land gehen lassen.

Mein Tattoo hab ich mir z.B. erst nach 5 Jahren stechen lassen und bin froh gewesen es mir gründlich durch den Kopf gehen zu lassen, denn mein jetziges Motiv und auch die Platzierung sind Welten von dem entfernt was ich als 1. wollte. :D Das Tattoo ist nun für die Ewigkeit, aber ein Hund wird durchschnittlich 10-14 Jahre Dein Begleiter sein...Du verstehst was ich meine und worauf ich hinaus will?
 
Nachtrag:

Frag doch erst mal bei Deiner Gemeinde an, ob die Übernahme eines Hundes aus dem Tierschutz einen wichtigen Grund darstellt. I.d.R. ist es das.
 
Marion schrieb:
Soweit ist weiß, muß der Hund da angemeldet sein, wo der Halter sich am häufigsten aufhält. Also nix mit 1. und 2. Wohnsitz tauschen, wenn Du weiterhin hauptsächlich in NRW lebst. Und wenn der Hund auf Deinen Vater gemeldet ist, wirst Du wohl keine Haltegenehmigung für NRW bekommen.
Man könnte ja auch fürn Monat mal umziehen und sich dann mit seinem Tier eine eigene Wohnung suchen, welche dann ausbildungsbedingt nicht mehr in Niedersachsen liegt. Aber es wird schon besser sein es auf dem normalen Wege zu versuchen.

Marion schrieb:
Mach alles korrekt wie es sein muß - Denn wenn etwas schiefgeht, ist der Hund im Endeffekt der Hauptleidtragende!
Das ist mir bewusst.
Ich werde es warscheinlich einfach versuchen und schauen ob ich eine Genehmigung erhalte.

Marion schrieb:
Auch im Tierschutz gibt es übrigens Rednose Pits, z.B.


THX, sind aber meistens ältere Hunde. Nicht das diese kein Recht auf ein neues Zuhause hätten, allerdings bin ich ja auch noch jung und hätte gerne einen Hund ohne Vorgeschichte.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Fragen zur Anschaffung“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Lilam0nster
aach ok ich dachte das ihr Züchter im allgemeinen Vermehrer nennt .. na dann is es doch von uns beiden n Fehler ;) Nee ich leg da schon wert drauf das das der Züchter seriös is, das er hauptsächlich aus liebe zu der Rasse Züchtet als wegen dem Profit und dem es wichtig ist das er gesunde...
Antworten
223
Aufrufe
21K
Lilam0nster
Lilam0nster
blackdevil
Im TH Nbg. testet Hr. Unger - es gibt bessere...und in Bayern ist nicht zwingend notwendig das der Hund Sitz, Platz und anderes beherrscht. Dazu gibt es eine Anweisung wie der Test aus zu sehen hat. Es soll nicht weniger, aber eben auch nicht schärfer kontrolliert werden. btw. das kann Thyson...
Antworten
36
Aufrufe
4K
rimini
Vanessa87
Was genau meinst du damit? KAtja, das ist ein ganz liebes Angebot, sollte ich noch Fragen bezüglich Lev. haben, spreche ich dich mal an :)
Antworten
34
Aufrufe
5K
Vanessa87
Vanessa87
S
an sowas denken wir nicht. klar,denn man weiß ja nie,aber selbst wenn man 15jahre oder mehr verheiratet ist kann man sich trennen,aber wenn dann z.b kinder im spiel sind schiebt man diese ja auch nicht einfach ab. ich könnte mich nicht von meinem hund trennen,NEIN NIEMALS. es gibt sichher immer...
Antworten
76
Aufrufe
6K
S
wurschti
Zunächst mal ein herzliches Willkommen :hallo: . Schön, daß ihr euch vorher so viele Gedanken macht :) . Eine Änderung der Hundesteuersatzung (Einführung einer "Kampfhundesteuer") kann innerhalb von wenigen Wochen über die Bühne gehen :mad: . Das Einreiseverbot in Dänemark, den Niederlanden...
Antworten
14
Aufrufe
1K
Wolfgang
W
Zurück
Oben Unten