Ich habe so viele Fragen so diesem Blödsinn Namens Hundeverordnung...Ich hoffe ich überschwemme euch jetzt nicht damit, aber ich denke ihr seit die perfekte Anlaufstelle...Würde mich sehr über hilfreiche Tips freuen....
Ich fang mal nach der Reihe an:
Erstmal zu mir ...ich bin 23, Studentin der Architektur in Darmstadt (Hessen) in den letzten Semstern udn seit ich denken kann im Tierschutz...angagiere mich unteranderem für die Dobermann_Nothilfe und andere Tierschutzvereine. Nachdem mein Schatz Spike (Rottweilerrüde) nun von uns gegangen ist und wir uns entschieden haben erstmal keinen Hund endgültig zu uns zu nehmen, aufgrund unserer Lebensumstände möchte ich das keinem Hund zumuten (wir wollen in 1,5-2 Jahren nach nYC auswandern) und das möchte ich keinem Hund antun. Nun haben wir uns dazu entschlossen gerne einem Listi zu helfen, da diese kleinen Knautschgesichter sich immer wieder in unsere Herzen schleichen. Mein Partner 28, Architekt.
So und jetzt zu meine Fragen, nachdem ich mich ein bischen in dieses Verordnungswirrwarr reingelesen habe.
-§ 8 Führen eines Hundes
(3) Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden.
???das heißt jetzt was genau? ich darf nur einen Staff aber keinen Zweiten, aber einen Dackel z:B. dürfte ich mitnehmen?
-Den Sachkundenachweiß müssen Alle machen, die den Hund führen wollen? Das wären bei uns 4 Personen. Gibt es da evtl einen Nachlass?
-Wann muss der Wesenstest gemacht werden? Sofort nach Einzug des Hundes? das halte ich doch für etwas schwierig, wie will ich denn nach 2 Tagen eine Beziehung zu einem Tier aufbauen, geschweigedenn genug mit ihm üben können?
-Halterelaubnis des Vermieters? ist das Auflage?
-Wir leben in einer Wohnung am Stadtrand, direkt am Wald? Könnte es Probleme geben da wir keine "eigenes Grundstück" haben?
-(2) Die Erlaubnispflicht gilt nicht für Hunde in Tierheimen in gemeinnütziger oder
öffentlicher Trägerschaft. § 6 Abs. 2 findet auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Tierheimen in gemeinnütziger oder öffentlicher Trägerschaft oder deren Beauftragte keine Anwendung.
Eigentlich bin ich das ja! Könnte man sich das zu Nutze machen und so diesen ganzen Behörden Hick Hack umgehen? Der Hund bleibt ja als Pflegetier immer noch als "Eigentum" der Oraganisation gemeldet und da ich Mitglied in dieser Organisation bin könnte das ja auf mich zutreffen und z.B. Die Überprüfung durch den Vet oder sonstige Steine einfach aus dem Weg geräumt werden.
Ich würde mich wirklich freuen wenn ich hier viele helfende Hände finde, die einer kleinen NOtnase den Start in eine neues Leben etwas erleichtern. Ich hoffe die Fragen sind ok? Freue mich auf eure Antworten...liebe Grüße Josi
Ich fang mal nach der Reihe an:
Erstmal zu mir ...ich bin 23, Studentin der Architektur in Darmstadt (Hessen) in den letzten Semstern udn seit ich denken kann im Tierschutz...angagiere mich unteranderem für die Dobermann_Nothilfe und andere Tierschutzvereine. Nachdem mein Schatz Spike (Rottweilerrüde) nun von uns gegangen ist und wir uns entschieden haben erstmal keinen Hund endgültig zu uns zu nehmen, aufgrund unserer Lebensumstände möchte ich das keinem Hund zumuten (wir wollen in 1,5-2 Jahren nach nYC auswandern) und das möchte ich keinem Hund antun. Nun haben wir uns dazu entschlossen gerne einem Listi zu helfen, da diese kleinen Knautschgesichter sich immer wieder in unsere Herzen schleichen. Mein Partner 28, Architekt.
So und jetzt zu meine Fragen, nachdem ich mich ein bischen in dieses Verordnungswirrwarr reingelesen habe.
-§ 8 Führen eines Hundes
(3) Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden.
???das heißt jetzt was genau? ich darf nur einen Staff aber keinen Zweiten, aber einen Dackel z:B. dürfte ich mitnehmen?
-Den Sachkundenachweiß müssen Alle machen, die den Hund führen wollen? Das wären bei uns 4 Personen. Gibt es da evtl einen Nachlass?
-Wann muss der Wesenstest gemacht werden? Sofort nach Einzug des Hundes? das halte ich doch für etwas schwierig, wie will ich denn nach 2 Tagen eine Beziehung zu einem Tier aufbauen, geschweigedenn genug mit ihm üben können?
-Halterelaubnis des Vermieters? ist das Auflage?
-Wir leben in einer Wohnung am Stadtrand, direkt am Wald? Könnte es Probleme geben da wir keine "eigenes Grundstück" haben?
-(2) Die Erlaubnispflicht gilt nicht für Hunde in Tierheimen in gemeinnütziger oder
öffentlicher Trägerschaft. § 6 Abs. 2 findet auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Tierheimen in gemeinnütziger oder öffentlicher Trägerschaft oder deren Beauftragte keine Anwendung.
Eigentlich bin ich das ja! Könnte man sich das zu Nutze machen und so diesen ganzen Behörden Hick Hack umgehen? Der Hund bleibt ja als Pflegetier immer noch als "Eigentum" der Oraganisation gemeldet und da ich Mitglied in dieser Organisation bin könnte das ja auf mich zutreffen und z.B. Die Überprüfung durch den Vet oder sonstige Steine einfach aus dem Weg geräumt werden.
Ich würde mich wirklich freuen wenn ich hier viele helfende Hände finde, die einer kleinen NOtnase den Start in eine neues Leben etwas erleichtern. Ich hoffe die Fragen sind ok? Freue mich auf eure Antworten...liebe Grüße Josi