Frage zu Wesenstest (Hessen)

Dani79

15 Jahre Mitglied
Hallo erstmal :)

da ich jetzt schon ein paar mal gelesen habe das der Wesenstest schon im Tierheim gemacht wird, wollte ich mal nachfragen, ob ich den test dann auch noch mal machen muß, oder ob der Test dann so anerkannt wird. Da ich erst nach Hessen ziehe, kenne ich mich da (noch) nicht so besonders aus.

Und ich hab was gelesen, das der WT in Hessen alle 2 Jahre neu gemacht werden muß. Stimmt das so, oder ist das nur bei auffälligkeiten?

Ich hoffe Ihr könnt mir da mal ein bischen weiterhelfen.
Und schon mal vielen Dank für Eure mühe im vorraus.

Daniel
 
  • 27. April 2024
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Hallo Daniel,

aus welchem Bundesland ziehst du denn nach Hessen?
Hast du schon einen Hund der in dem Bundesland, wo du wohnst einen WT hat oder willst du dir erst einen Hund mit WT aus dem TH holen bevor du nach Hessen ziehst?

Bzgl. der Wiederholung des Wesenstest... ja es stimmt in Hessen muss der WT alle 2 Jahre neu abgelegt werden.
 
Kommte ein Listenhund ins Tierheim und es ist nicht bekannt ob er bereits einen WT hat, dann wird dieser durch das Tierheim gemacht. Allerdings darf der Test bei Übernahme des Hundes nicht länger wie 6 Monate zurückliegen.
Du mußt aber auf alle Fälle mit dem Hund die Sachkunde ablegen.

Aus der VO:

Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen
Hundes ist befristet, höchstens für einen Zeitraum von vier Jahren zu erteilen.

Ist zwar in der VO nicht näher erläutert, aber der WT muss wohl künftig nur alle 4 Jahre abgelegt werden, ebenso muß nach diesem Zeitraum erneut eine Haltergenehmigung beantragt werden.
 
hallo,

ich ziehe aus Bayern nach Hessen. Ich hatte einen Bullterrier, der aber bedingt durch Trennung bei meiner Exfrau bleibt. Ich möchte aber wieder einen (miniatur) Bullterrier. Werde dabei wie damals auch in Th´s schauen, den da sind auch so viele liebe bei, muß ja nich immer vom züchter sein. Wobei andere Rassen auch nicht ausgeschlossen sind :)
 
@ Beckersmom

dass mit den 4 Jahren wird wohl nur in Ausnahmenfällen erteilt... hat zumindest mein WT-Prüfer mir so erklärt.

@ Daniel

Wenn du dich für einen Mini entscheidest solltest, dann musst du keine Auflagen erfüllen, da der Mini irgends auf der Liste steht.

Na dann, viel Glück auf der Suche nach einem Hund... :hallo:
 
Danke erstmal für die infos.

naja, man kann sich ja bei der suche auch bischen zeit lassen. Wobei wir bei unserem ersten Bulli auch nicht allzu lange gesucht haben. Da hatten wir ziemlich schnell glück gehabt und die richtige gefunden.

Werd dann auch mal auf der Gemeinde nachfragen, nur so ganz ohne vorwissen ist das auch nicht immer ganz so gut.
 
@ Beckersmom

dass mit den 4 Jahren wird wohl nur in Ausnahmenfällen erteilt... hat zumindest mein WT-Prüfer mir so erklärt.

Erzählt wird viel, wenn der Tag lang ist ;) U.a. war es Ziel der neuen VO, dass es zwischen Listenhunden und auffällig gewordenen Hunden keine Differenz gibt, was die Dauer der Erlaubnis angeht. Das war nämlich auch so ein Knackpunkt vor Gericht ;)
 
hmm gut zu wissen fürs nächste Mal... dann werd ich mich nicht so leicht abspeisen lassen mit 2 Jahren ;)
 
Also das mit den 4 Jahren, dass ist bei mir genau so. Ich weiß zwar nicht obs daran liegt, weils der erste WT ist oder ob das jetzt so für immer weiterläuft. Bei mir steht "WT bis 2013 gültig". Der WT von mir ist im Januar dieses Jahres gemacht worden.
 
Also das mit den 4 Jahren, dass ist bei mir genau so. Ich weiß zwar nicht obs daran liegt, weils der erste WT ist oder ob das jetzt so für immer weiterläuft. Bei mir steht "WT bis 2013 gültig". Der WT von mir ist im Januar dieses Jahres gemacht worden.

Genau sollte das überall gehandhabt werden ! Aber die diversen Ordnungsämter köcheln gerne ihr eigenes Süppchen...
 
naja, alle 4 Jahre würde ja noch gehen.
Sachkunde braucht man aber nur einmal machen, oder? Und kann ich die auch schon machen, wenn ich noch keinen schmuser hab? Und/oder ist die auch rassenspezifisch?
 
hab grad was dazu gefunden, allerdings stand 2003...

Theoretischer und praktischer Teil, wobei praktischer Teil mit dem hund gemacht werden. Tschuldigung, wegen fragestellung...
 
Kein Problem.

Sachkunde macht man, wenn man den Hund hat, da die Sachkunde mit dem Hund geprüft wird.
 
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