Dringend! Laut Schreiben vom 21.7. muss der Hund bis zum 30.7. die Wohnung verlassen

SandramitVienna

15 Jahre Mitglied
Hi Leute!
Es wird dringend Hilfe benötigt!
Zunächst mal die Frage - Ist die Frist von 9 Tagen rechtens?
Frauchen des Hundes ist schwerbehindert und Frührentnerin. Sie hatte zuvor schon einen Hund mit bei sich wohnen und hat nun seit 4 Wochen den neuen, eine Landseher Hündin.
Außerdem wohnen noch andere Hunde im Haus. Besagte Hündin heult nur kurz wenn Frauchen die Wohnung verlässt, dann und wann auch mal zwischendurch. Eine Bekannte von ihr wohnt gegenüber und führt somit Buch über das Jaulen.

Frauchen kann den Hund nicht mitnehmen wenn sie die Wohnung verlässt, dies sei an dieser Stelle erwähnt.

Wenn Ihr in irgendeiner Weise helfen könnt, dann bin ich Euch mehr als dankbar!
Frauchen ist übrigens leider auch nicht rechtschutzversichert :(

LG
Sandra
 
  • 27. April 2024
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Hi SandramitVienna ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi.
Laut Mietvertrag sind Tiere nicht erlaubt, nur geduldet.
Das die Klausel, welche Tierhaltung verbietet unwirksam ist, dass haben ja schon diverse Gerichte festgestellt, habe dem Frauchen die Aktenzeichen mitgeteilt.
Wie gesagt, es sind noch andere Hunde und auch Katzen im Haus.

Gruß Sandra
 
es gibt "mieterschutzverbände" - am besten mal schauen, ob es sowas vor ort gibt und fachlich beraten lassen

soweit ich weiss:
wenn laut mietvertrag hunde nicht ausdrücklich untersagt sind, kann es keine kündigung ausserhalb der kündigungsfrist geben (ausser es liegen noch andere schwerwiegende gründe vor)

die kündigungsfrist ist bei 'normaler kündigung' einzuhalten. diese ist entweder im mietvertrag vereinbart bzw. richtet sich nach dem gesetz. die gesetzliche kündigungsfrist hängt von der andauer des mietverhältnisses ab. bis zu 5 (?) jahren sind es 3 monate, danach 6.

der vermieter kann keinen einfach so rausschmeissen, sondern maximal "rausklagen"... das dauert auch so seine zeit (das gericht ist sehr langsam) und gibt einen puffer bei der wohnungssuche. also, einfach drauf ankommen lassen.
 
ups, falsch verstanden hab - also der hund soll weg und nicht die mieterin? hmm... - dann hat sie sicher keine chance, denn gibt sie den hund nicht weg, wird wohl der vermieter dem mietvertrag kündigen und das darf er (unter einhaltung der kündigungsfrist). und so lange sie da noch wohnt, ist halt der hund auch da, egal ob es dem vermieter passt oder nicht.

bestimmt findet sie eine neue wohnung und viele helfer beim umzug...
 
Da die Frau schwerbehindert ist, hat sie gute Chancen den Hund zu behalten! Vielleicht mal beim Mieterschutzbund fragen und sich dort beraten lassen.
 
Hallöchen!
Die Hündin jault wenn Frauchen aus dem Haus geht.
Und dann und wann mal zwischendurch.
Hatte ihr schon geraten, einen Schalter anbringen zu lassen, mit dem sie die Klingel abstellen kann (die Nachbarn sind alt und senil und ihnen ist jedes Mittel recht sie da raus zu bekommen).

Die Hündin ist erst 5 Wochen bei ihr, ist vielleicht auch noch wichtig zu wissen.

LG
Sandra
 
danke Marion!
werde alles was ich gefunden habe ausdrucken und ihr morgen lang bringen (sie hat leider keinen Internetten Zugang)....

LG
Sandra
 
Es gibt Gerichtsurteile, welche gerade behinderten, älteren oder noch sehr jungen Menschen die Hundehaltung trotz anderslautender Passagen in Mietverträgen erlaubt.
Denn für diese Menschen ist ein Tier oft besonders wichtig - für die Bewegung, die Psyche, für den Kontakt zu anderen Menschen, gegen das Alleinsein.

watson
 
hallo,

vielleicht aml unter :



schauen, da sind aktuelle Gerichtsurteile bezgl. Hunden drin.

Der Vermieter kann den Hund nicht verbieten, vor allem nicht wenn er vorher schon einen Hund geduldet hatte.

Grüße Tine
 
Es gab da vor ca. einer Woche ein Gerichtsurteil, das einem Körperbehinderten, trotz anderslautendem Mietvertrag, ausdrücklich die Hundehaltung erlaubte, da er keine ausreichenden sozialen Kontakte hatte und somit den Hund als "Bezugsperson" brauchte. Kalge des Vermieters wurde abgeschmettert.


Radewulf
 
Hallo.
Mist, nun habe ich die ganzen Urteile mit AZ gerade abgeschickt, bevor ich hier rein geschaut habe....
Aber ihre Tochter hat auch Internetzugang, will man zusehen an ihre Mailaddi zu kommen.
Danke auch für diesen Link und für Eure weiteren Tipps.

Sicherlich gibt es viele "pro Hundehaltung-Urteile" aber letztendlich liegt es wohl an dem jeweiligen Richter (Tierliebe).
Die Klausel, wonach Tierhaltung verboten ist, die ist unwirksam, auch wenn einige Genossenschaften das Gegenteil behaupten.
Das wäre so, als wenn im Personalfragebogen gefragt wird, wie oft man S.ex hat, ob man noch Kinder will usw. ;) viele wissen dies jedoch nicht.
Hunde/Tiere, gehören heute zum "Wohngefühl" dazu.
Ich sammel weiterhin Infos und werde Euch auf dem Laufenden halten.

Nur wenn Hunde ständig "lärmen", wenn Dreck im Treppenhaus nicht beseitigt wird und wenn eine nachweisbare Gefahr für Nachbarn ausgeht, dann kann auf Abschaffung des Hundes bestanden werden, so mein Anwalt heute am Telefon.

Ich habe übrigens auch einen Mietvertrag wonach Tierhaltung verboten ist. Habe ihn trotzdem unterschrieben und nun wohne ich sogar mit 2 Hunden hier :) Haltungsgenehmigung habe ich nach Beantragung sofort erhalten. Der Vermieter wird wissen warum :D

Sandra
 
Dass eine Tierhaltungsverbotsklausel im Mietvertrag ungültig ist, das kann eigentlich nur ein Urteil von irgendeinem Amtsgericht sein, das man zwar heranziehen kann aber das woanders nicht bindend ist. Die Klausel, dass absolut nicht ein Tier erlaubt ist, also auch kein Wellensittig, die ist auf jeden Fall ungültig, ist es so eine???

Ich würde auch darauf plädieren, dass die Halterin vorher schon einen Hund hatte, dass es noch mehr Tiere im Haus gibt, dass sie körperbehindert ist und diesen Kameraden braucht. Fehlende Sozialkontakte würde ich gar nicht erst erwähnen, da das sich widerspricht: der Hund jault ja nur, wenn sie aus dem Haus geht, also kann sie aus dem Haus um Kontakte zu pflegen.

Da bei uns im Ordnungsamt ja auch die Wohnungsräumungen mit zum Alltag gehören, weis ich, dass es ab Klage des Vermieters ewig dauern kann bis dann die Räumung tatsächlich erfolgt. Das ist ein "Zeitpuffer" während dem man viel machen kann. Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen, der Streitwert ist nicht hoch, man braucht nicht unbedingt einen Anwalt, ist ja eine Zivilsache. Mal schätzungsweise ein Risiko von 200 Euro. Allerdings dürften im Fall des Verlierens Ausgleichszahlungen für Mietminderungen der anderen Mieter fällig werden, wäre also interessant, was da zu erwarten ist.
 
Hi.
Ich war heute bei dem Frauchen. Fakt ist, dass sie sich was antut, wenn man ihr den Hund nimmt, dies hat sie mir während eines Telefonats heute Mittag gesagt, daraufhin habe ich mich sofort auf die Reise zu ihr gemacht. Im Gespräch sagte sie auch wieder sowas....
Ja, der gegnerische Anwalt beruft sich auf ein generelles Tierhaltungsverbot.

Sie ihm eine Bestätigung über den Eingang des Schreibens geschrieben, welches ich ihm eben bei meiner Heimkehr gefaxt habe. So wie es aussieht, hat sie auch einen RA gefunden, der sie vertritt.

Sandra
 
Ich kann die Frau verstehen und denke mal, dass Sie das schon schaffen wird, schließlich hatte sie vorher dort auch einen Hund, mehrere Mieter halten dort Tiere und sie ist auch noch behindert, alles Punkte die für sie sprechen würd ich mal sagen! Das muss einfach gut gehen, der Vermieter kann doch nicht so ein Vollar... sein, oder? Dem muss man die Sachlage doch auch einleuchtend schildern können, so dass er einsieht, dass er keine Chance hat, vor allem wenn die Frau so an ihrem Tier hängt, dass sie für ihren Hund sterben würde, dass kann kein Mensch unberücksichtigt lassen, egal wie kaltherzig man ist! Und das es genügend Urteile zugunsten der Hundehalter gibt, ist auch ein Zeichen dafür, dass Ihre Chancen recht gut stehen! Ich und Hexe drücken auf jeden Fall Daumen und Pfoten!!!!
 
Hi,

nicht verrückt machen lassen!

Ich denke, die Chancen stehen ziemlich gut.

Es ist relativ witzlos, wenn sich der Vermieter auf ein generelles Tierhalteverbot beruft, welches de facto in dem Haus nicht mehr besteht, da er a) bei anderen Mietern Hunde erlaubt und b) nix gegen den vorherigen Hund eingewendet hat. Sowas nennt man dann Duldung und da kommt ein Vermieter nicht mehr so schnell von runter.

Also ich würd's auf jeden Fall drauf ankommen lassen! ToiToiToi, dass Deine Bekannte auf einen verständnisvollen Richter trifft!

Viele Grüße,
Barbara
 
Hi Sandra,
Du hast doch gesagt, sie hat jetzt einen Anwalt, dann stell doch dem Anwalt die ganzen Sachen, Urteile usw., die Du bis jetzt rausgefunden hast zu Verfügung, sind sicher welche dabei, die der noch nicht kennt.
Ansonsten, der soll doch auf die Duldung des früheren Hundes und die Tiere der anderen Hausbewohner gehen, und da einhaken. Und dann soll sie sich evtl. in aller Ruhe "rausklagen" lassen (denn das wird ewig dauern), und sich inzwischen in Ruhe eine neue Wohnung suchen. Im Übrigen glaube ich daß die mit der Fristsetzung von 9 Tagen sowieso schon auf der Verliererseite stehen, denn das ist doch keinesfalls angemessen.
Rede doch Du auch mal mit dem Anwalt der Frau, Du kannst ihn vielleicht besser entsprechend "einstimmen".
Wenn wir vom Süden aus was machen können, laß es mich wissen.
Liebe Grüße
Puck, Wicki und Frodo:hallo:
 
Wenn die Frau den Hund wegen ihrer Behinderung nicht mitnehmen kann, wie kommt der Hund dann genug raus?
 
Habe ich geschrieben, dass die Frau den Hund wegen ihrer Behinderung nicht mitnehmen kann? :unsicher:
Der Hund hat genug Auslauf, keine Sorge.

Sandra

Nachtrag: ich glaube ich weiß, auf welchen Satz Du Deine Frage beziehst ;)
Klar könnte sie ihn mitnehmen, aber ob dem Hund geholfen ist, vor einer Arztpraxis usw. angebunden zu werden??
 
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