Original geschrieben von Lucie
Wenn derjenige genug Leichen gemeinsam mit VDH Leuten im Keller liegen hat kannst Du sogar bei nachgewiesener Urkundenfälschung und nachweisbar fehlenden Eintragungen im Registergericht nichts machen, das Unwort "unkaputtbar" trifft es am Besten.
Was die Urkundenfälschung betrifft,siehe diesen Link in der Mail die ich vor einigen Tagen erhalten habe:
Wie viele Leichen hat der VDH eigentlich noch im Keller ?
Es wurden viele äußerst interessante Sachen ausgegraben, die belegen, wie der VDH in den letzten fast 50 Jahren praktiziert hat.
Wenn man erst einmal anfängt zu graben, dann muss man sich zwangsläufig die Frage stellen:" Wie viele Leichen hat der VDH eigentlich noch im Keller ?"
Da gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1959 (!) und dem Registergericht Dortmund ist das schnurzpiepegal:
oder
1962 - Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes
oder
1. April 1976 - Ein "Meilenstein" ...
oder
Zwei links, zwei rechts, zwei fallen lassen ...
oder
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Wir bleiben am Ball. Weitere Infos folgen, sobald wir die Unterlagen weiter gesichtet und sortiert haben.
eure Briard Freunde Deutschland
Gruß
Dobifreund