Wuppertal.
Wegen schweren S.exuellen Mißbrauchs von sieben Kindern in 43 Fällen verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts gestern einen 44-jährigen Lagerarbeiter zu dreieinhalb Jahren Haft. Vorher kommt der Mann in die geschlossene Psychiatrie.
Der Wuppertaler, der am Rott wohnte, lud die Kinder zu sich in die Wohnung ein: Sieben Jungen, alle unter 14 Jahren, wurden seine Opfer. Die kamen freiwillig und gern zum 'netten Onkel'.Zwei Jungen nannten ihn bald 'Papa'. Ihre alleinerziehende Mutter war froh, dass ihre Söhne untergebracht waren. Die beiden Kinder wohnten fast ein Jahr bei dem Angeklagten.
Der sorgte dafür, dass die Jungen zur Schule gingen, gab Geld und Geschenke und hatte immer Zeit für sie. So erschlich er sich das Vertrauen der Kinder und verging sich später S.exuell an ihnen. Er war nicht gewalttätig, fügte den Kindern aber schweren seelischen Schaden zu, der sich heute noch durch Bettnässen. Albträume, Schulschwierigkeiten und Aggressivität auswirkt.
Die Jugendkammer räumte dem Lagerarbeiter wegen seiner 'schweren seelischen Abartigkeit' verminderte Schuldfähigkeit ein. Der Angeklagte sei krank und könne seinen Trieb nicht steuern. Nach dem Richterspruch ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit und muß in der Psychiatrie untergebracht werden. Die Ärzte tragen dann die Verantwortung für eine mögliche Entlassung. Die Zeit der Psychiatrie-Unterbringung wird bis zu zwei Drittel auf die anschließende Haftstrafe angerechnet.
Das Gericht wandte sich auch an die Eltern der Opfer, die es dem Angeklagten leicht gemacht hätten, es bequem fanden daß die Kinder eine Anlaufstelle hatten. Selbst als ein Junge auf der Straße dem Mann 'Kinderschänder' nachrief habe die Mutter ihrem Sohn nicht geglaubt und ihn mit Hausarrest bestraft.
Beim Angeklagten sei in der Kindheit vieles schiefgelaufen hieß es in der Urteilsbegründung
Erst war er Heimkind, dann holte ihn sein Stiefvater, gerade aus dem Gefängnis wegen S.exuellen Mißbrauchs seiner beiden Töchter entlassen und gewalttätig gegen Frau und Kinder, nach Hause. Kurze Zeit später kam der Stiefvater wieder wegen S.exuellen Mißbrauchs in U-Haft und erhängte sich in der Zelle.
1987 wurde der damals 29-Jährige erstmals wegen eines S.exualdelikts zu einer Geldstrafe verurteilt: Er hatte auf einem Barmer Spielplatz zwei kleine Jungen unsittlich berührt. Zwei Jahre später erhielt er eine Bewährungsstrafe, weil er einen behinderten Jungen S.exuell mißbraucht hatte.1997 kam er wieder mit einer Bewährungsstrafe davon, weil von den zehn Kindern, deren Eltern sich wegen des Verdachts auf S.exuellen Mißbrauchs ihrer Söhne an die Kripo gewandt hatten, eine Gutachterin nur die Aussage eines Jungen für glaubwürdig hielt. Jetzt bei seinem letzten Prozeß erklärte der Angeklagte, es seien damals wohl mehr Kinder von ihm S.exuell mißbraucht worden.
Quelle: Westdeutsche Zeitung vom 3.6.03
Wegen schweren S.exuellen Mißbrauchs von sieben Kindern in 43 Fällen verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts gestern einen 44-jährigen Lagerarbeiter zu dreieinhalb Jahren Haft. Vorher kommt der Mann in die geschlossene Psychiatrie.
Der Wuppertaler, der am Rott wohnte, lud die Kinder zu sich in die Wohnung ein: Sieben Jungen, alle unter 14 Jahren, wurden seine Opfer. Die kamen freiwillig und gern zum 'netten Onkel'.Zwei Jungen nannten ihn bald 'Papa'. Ihre alleinerziehende Mutter war froh, dass ihre Söhne untergebracht waren. Die beiden Kinder wohnten fast ein Jahr bei dem Angeklagten.
Der sorgte dafür, dass die Jungen zur Schule gingen, gab Geld und Geschenke und hatte immer Zeit für sie. So erschlich er sich das Vertrauen der Kinder und verging sich später S.exuell an ihnen. Er war nicht gewalttätig, fügte den Kindern aber schweren seelischen Schaden zu, der sich heute noch durch Bettnässen. Albträume, Schulschwierigkeiten und Aggressivität auswirkt.
Die Jugendkammer räumte dem Lagerarbeiter wegen seiner 'schweren seelischen Abartigkeit' verminderte Schuldfähigkeit ein. Der Angeklagte sei krank und könne seinen Trieb nicht steuern. Nach dem Richterspruch ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit und muß in der Psychiatrie untergebracht werden. Die Ärzte tragen dann die Verantwortung für eine mögliche Entlassung. Die Zeit der Psychiatrie-Unterbringung wird bis zu zwei Drittel auf die anschließende Haftstrafe angerechnet.
Das Gericht wandte sich auch an die Eltern der Opfer, die es dem Angeklagten leicht gemacht hätten, es bequem fanden daß die Kinder eine Anlaufstelle hatten. Selbst als ein Junge auf der Straße dem Mann 'Kinderschänder' nachrief habe die Mutter ihrem Sohn nicht geglaubt und ihn mit Hausarrest bestraft.
Beim Angeklagten sei in der Kindheit vieles schiefgelaufen hieß es in der Urteilsbegründung
Erst war er Heimkind, dann holte ihn sein Stiefvater, gerade aus dem Gefängnis wegen S.exuellen Mißbrauchs seiner beiden Töchter entlassen und gewalttätig gegen Frau und Kinder, nach Hause. Kurze Zeit später kam der Stiefvater wieder wegen S.exuellen Mißbrauchs in U-Haft und erhängte sich in der Zelle.
1987 wurde der damals 29-Jährige erstmals wegen eines S.exualdelikts zu einer Geldstrafe verurteilt: Er hatte auf einem Barmer Spielplatz zwei kleine Jungen unsittlich berührt. Zwei Jahre später erhielt er eine Bewährungsstrafe, weil er einen behinderten Jungen S.exuell mißbraucht hatte.1997 kam er wieder mit einer Bewährungsstrafe davon, weil von den zehn Kindern, deren Eltern sich wegen des Verdachts auf S.exuellen Mißbrauchs ihrer Söhne an die Kripo gewandt hatten, eine Gutachterin nur die Aussage eines Jungen für glaubwürdig hielt. Jetzt bei seinem letzten Prozeß erklärte der Angeklagte, es seien damals wohl mehr Kinder von ihm S.exuell mißbraucht worden.
Quelle: Westdeutsche Zeitung vom 3.6.03