Das Urteil zu meinem 'Aufreger der Woche'

Alexis

KSG-Men Eater™
Wuppertal.
Wegen schweren S.exuellen Mißbrauchs von sieben Kindern in 43 Fällen verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts gestern einen 44-jährigen Lagerarbeiter zu dreieinhalb Jahren Haft. Vorher kommt der Mann in die geschlossene Psychiatrie.

Der Wuppertaler, der am Rott wohnte, lud die Kinder zu sich in die Wohnung ein: Sieben Jungen, alle unter 14 Jahren, wurden seine Opfer. Die kamen freiwillig und gern zum 'netten Onkel'.Zwei Jungen nannten ihn bald 'Papa'. Ihre alleinerziehende Mutter war froh, dass ihre Söhne untergebracht waren. Die beiden Kinder wohnten fast ein Jahr bei dem Angeklagten.
Der sorgte dafür, dass die Jungen zur Schule gingen, gab Geld und Geschenke und hatte immer Zeit für sie. So erschlich er sich das Vertrauen der Kinder und verging sich später S.exuell an ihnen. Er war nicht gewalttätig, fügte den Kindern aber schweren seelischen Schaden zu, der sich heute noch durch Bettnässen. Albträume, Schulschwierigkeiten und Aggressivität auswirkt.

Die Jugendkammer räumte dem Lagerarbeiter wegen seiner 'schweren seelischen Abartigkeit' verminderte Schuldfähigkeit ein. Der Angeklagte sei krank und könne seinen Trieb nicht steuern. Nach dem Richterspruch ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit und muß in der Psychiatrie untergebracht werden. Die Ärzte tragen dann die Verantwortung für eine mögliche Entlassung. Die Zeit der Psychiatrie-Unterbringung wird bis zu zwei Drittel auf die anschließende Haftstrafe angerechnet.

Das Gericht wandte sich auch an die Eltern der Opfer, die es dem Angeklagten leicht gemacht hätten, es bequem fanden daß die Kinder eine Anlaufstelle hatten. Selbst als ein Junge auf der Straße dem Mann 'Kinderschänder' nachrief habe die Mutter ihrem Sohn nicht geglaubt und ihn mit Hausarrest bestraft.

Beim Angeklagten sei in der Kindheit vieles schiefgelaufen hieß es in der Urteilsbegründung
Erst war er Heimkind, dann holte ihn sein Stiefvater, gerade aus dem Gefängnis wegen S.exuellen Mißbrauchs seiner beiden Töchter entlassen und gewalttätig gegen Frau und Kinder, nach Hause. Kurze Zeit später kam der Stiefvater wieder wegen S.exuellen Mißbrauchs in U-Haft und erhängte sich in der Zelle.

1987 wurde der damals 29-Jährige erstmals wegen eines S.exualdelikts zu einer Geldstrafe verurteilt: Er hatte auf einem Barmer Spielplatz zwei kleine Jungen unsittlich berührt. Zwei Jahre später erhielt er eine Bewährungsstrafe, weil er einen behinderten Jungen S.exuell mißbraucht hatte.1997 kam er wieder mit einer Bewährungsstrafe davon, weil von den zehn Kindern, deren Eltern sich wegen des Verdachts auf S.exuellen Mißbrauchs ihrer Söhne an die Kripo gewandt hatten, eine Gutachterin nur die Aussage eines Jungen für glaubwürdig hielt. Jetzt bei seinem letzten Prozeß erklärte der Angeklagte, es seien damals wohl mehr Kinder von ihm S.exuell mißbraucht worden.
Quelle: Westdeutsche Zeitung vom 3.6.03
 
  • 17. Mai 2024
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klar, schlechte Kindheit - und fast schon wieder ne Berechtigung/Rechtfertigung/ Entschuldigung für so´n Perversling??!!! :sauer:

Und dann schon ' 87 auffällig geworden, und 2003 kommt es erst zu einer Haftstrafe?


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Das ist mal ein "Rechtsstaat"... meine Güte... :sauer: :( :sauer: :(
 
Ich komme heute aus dem würgen nicht mehr raus...

Deutschland´s Rechtssprecher sollten sich schämen!!!! :sauer: :sauer: :sauer:
 
3 1/2 Jahre Haft für so ein Perverses Schwein?? Ich kann nicht verstehen, wie man bei so einem gnade walten lassen kann!! Echt zu kot... so etwas!!!! :wut::wut::wut:
 
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Die deutsche Rechtsprechung ist wirklich unglaublich.

Wegen Steuerhinterziehung kann man für, ich glaube, 5 Jahre verurteilt werden....

Und der Kerl wurde ja nicht zum ersten Mal verurteilt *kopfschüttel*
 
Jusp oder wenn ich mit meinem ach so gefährlichen Hund ohne MK gehe dann kann es 2 Jahre Haft geben... Die dürften eigentlich keine ruhige Minute mehr haben!!!!! :sauer:
 
ist doch toll!

da habe ich ja demnächst gute chancen=>

ich dreh komplett durch wegen lärmbelästigung, trink mir einen an, denke depressiv an meine schlechte kindheit zurück usw.
...dieser amoklauf wird dann mit 1 jahr auf bewährung geahndet.
ist dann doch super gelaufen für mich!:D

"denk ich an deutschland in der nacht - so bin ich um den schlaf gebracht!"
 
Bitte nicht vergessen: Er kommt erst in die Psychatrie. Die Haftstrafe muß er erst absitzen, wenn er dort als "geheilt" gilt.....das könnte vielleicht dauern ....:eg:
 
Wenn man aber liest, daß die Zeit in der Psychatrie bis zu 2/3 auf die Haft angerechnet wird, wird davon nicht mehr allzuviel übrig bleiben... :(

Al, würde mich mal interessieren, ob Ihr als Schöffen (?) das Urteil irgendwie beeinflussen könnt?
 
Original geschrieben von Marion
Wenn man aber liest, daß die Zeit in der Psychatrie bis zu 2/3 auf die Haft angerechnet wird, wird davon nicht mehr allzuviel übrig bleiben... :(

und in dem letzten 1/3 Haft wünsch ich dem Freund "angenehme" Zellengenossen.

Was soll man sonst noch zu diesem Urteil sagen? :sauer:
 
Hallo Marion,

das Urteil wird gedrittelt:
1 Drittel Berufsrichter, 1 Drittel Schöffe 1, 1 Drittel Schöffe 2.
Die Drittel der Schöffen wiegen genauso viel wie das des Richters. Im Prinzip muß ein Urteil einstimmig sein. Sperrt sich ein Schöffe bei der Beratung gegen die Meinung des Richters so muß so lange beraten werden bis Einstimmigkeit herrscht.
De facto ist es so, daß der Berufsrichter natürlich wesentlich mehr Ahnung von Paragraphen, Gesetzeslage etc. hat als ein Laienrichter. Bei der Urteils-Beratung gibt es manchmal heiße Diskussionen weil ich als Laie natürlich erst mal nach meinem Gefühl und...wie sag' ich's...'natürlichem Rechtsempfinden' urteile. Der Richter sagt dann, welche Paragraphen anwendbar sind, welche Strafe zugehörig ist und meistens kommen wir irgendwann auf einen gemeinsamen Nenner.

Gruß
Alexis
 
... und wieder eine viel zu kurze Haftzeit...

watson
 
na klasse. :sauer:

da ich selber ein mißbrauchopfer bin, ist es für mich immerwieder ein trauriger moment, wenn solch ein kerl glimpflich davongekommen ist.
 
einfach toll....

Die Jugendkammer räumte dem Lagerarbeiter wegen seiner 'schweren seelischen Abartigkeit' verminderte Schuldfähigkeit ein. Der Angeklagte sei krank und könne seinen Trieb nicht steuern.
wenn man nicht schwimmen kann, ist dann auch die Badehose schuld??! :wut:
 
Na klasse... mal wieder so ein Perversling, der jahrelang Kinderseelen kaputt machen konnte.

Warum, verdammt nochmal, glaubt man den Kindern nicht direkt? :sauer:

Ich würde den Kerl gerne bei mir aufnehmen.... und ein bisschen "sieben" spielen.
Wer den Film kennt weiß auch bestimmt welche Szene ich nachspielen würde, oder? Ich sagen nur "Wunderbäume" an der Decke...:eg:
 
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