Jack
Sehr geehrter Herr Schwab,
vielen Dank für Ihre e-Mail vom 09. Februar.
Neben der von Ihnen zitierten Rechtsprechung zu der niedersächsischen Gefahrtierverordnung hat das Bundesverwaltungsgericht bezüglich der baden-württembergischen Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde sämtliche Beschwerden der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2001 verworfen und die Regelungen über das Halten gefährlicher Hunde bestätigt.
Es ist also keineswegs so, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03. Juli 2002 „eine zwingende Leitlinie für die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit“ sei.
Die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde – vom 30. Juni 2000 ist nach wie vor rechtlich nicht zu beanstanden und bestandskräftig.
Gleichwohl gibt es im rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport Überlegungen dahingehend, im Interesse höherer Akzeptanz und Rechtssicherheit die Landesverordnung durch ein formelles Gesetz zu ersetzen.
Sollte dem rheinland-pfälzischen Landtag ein entsprechender Gesetzentwurf zugeleitet werden, wird sich die FDP-Landtagsfraktion im Rahmen der parlamentarischen Beratungen intensiv mit dem für und wider hinsichtlich der Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährlich auseinandersetzen. Ihre Argumente, sehr geehrter Herr Schwab, werden selbstverständlich mit Einfluss in unsere Überlegungen finden.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Werner Kuhn
Und hier die E-Mail des Herrn Schwab an die FDP Rheinland Pfalz:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: [email protected] [SMTP:[email protected]]
Gesendet am: Sonntag, 9. Februar 2003 20:00
An: [email protected];
[email protected]; [email protected];
[email protected];
[email protected]; [email protected];
[email protected]; F.D.P.-Landtagsfraktion;
[email protected]
Betreff: Diskriminierung von rheinland-pfälzischen Bürgern
Sehr geehrte Damen und Herren,
die nachfolgende dpa-Meldung beinhaltet eine Stellungnahme
eines sachsen-anhaltinischen FDP-Landtagsabgeordneten,
wonach der Verzicht auf ein Landesgesetz "für die betroffenen
Hundehalter eine wesentliche Erleichterung und nicht zuletzt
eine Entkriminalisierung" darstellt.
Die niedersächsische FDP sieht es genauso. Sie wird zusammen
mit der CDU das von den abgewählten Genossen im Alleingang
beschlossene Gesetz wieder auheben. Schriftliche Zusagen von
beiden Fraktionen liegen vor bzw. können unter
nachgelesen werden. Dort wird auch offenkundig, mit welch einer
unsäglichen Arroganz und Überheblichkeit einzig die Genossen
jedwede Einsicht und Toleranz vermissen lassen.
Nicht zuletzt verweisen wir auf die von mehreren
FDP-Bundestagsabgeordneten, u. a. auch von Herrn Rainer Brüderle,
gestartete Kleine Anfrage vom 29.01.2003 (siehe weiter unten).
Da die FDP in Rheinland-Pfalz Regierungsverantwortung trägt,
sollten sich auch die hiesigen FDP-Landtagsabgeordneten ihrer
liberalen Wurzeln besinnen und nicht einer Gesetzesvorlage
zustimmen, die das liberale Gedankengut auf den Kopf stellt,
indem Bürger ausgegrenzt und diskriminiert werden, nur weil sie
harmmlose Hunde eines bestimmten Aussehens ihr Eigen nennen.
Seit mehr als 2 Jahren werden rheinland-pfälzische Bürger von
einer erwiesenermaßen rechtswidrigen Verordnung
(Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30.06.2000)
geknebelt und sie werden es immer noch. Der Verfassungsgerichtshof
hat die Verordnung am Maßstab des Landesverfassungsrechts überprüft.
Für alle weitergehenden Rechtsfragen hat der VGH kein
Entscheidungsmonopol. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
vom 03.07.2002 hingegen ist eine zwingende Leitlinie für die gesamte
Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie hat aber leider keine unmittelbare
Bindung für den Verordnungsgeber und die nachfolgenden Behörden in
Rheinland-Pfalz.
Der Innenminister befürchtet den Verlust seines politischen Gesichtes,
obwohl gerade er jedwede Rasseliste bis zum Schluss strikt abgelehnt hat,
letztlich aber von seinem "Vorgesetzten" gezwungen wurde, wider
besseres Wissen in dessen Horn zu blasen.
Anstatt seiner Verantwortung gerecht zu werden und das rechtswidrige
Machwerk aus dem Verkehr zu ziehen, dominiert auch jetzt wieder das
mangelnde Rückgrat: Er wartet lieber ab, bis ihm ein Gericht diese
Verantwortung abnimmt.
Liberalität ist der wichtigste Garant einer freiheitlichen
Gesellschaftsordnung. Sie darf nicht dem Ordnungsstaat geopfert
werden.
Der uneinsichtige niedersächsische Landwirschaftsminister,
der die dortige Verordnung verbrochen hat, hat seine
Beratungsresistenz und Unbelehrbarkeit, nicht nur in Hundefragen,
mit seinem politischen Abgang bezahlt.
In Niedersachsen haben alle Hundehalter CDU und FDP gewählt.
Im Bundesgebiet gibt es 6 Millionen Haushalte mit Hunden, das sind
rund 10 Millionen Wähler, die sich pauschalen, ungerechtfertigten
Rundumschlägen gegen ihre Familien und ihre Haushaltsmitglieder
niemals beugen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schwab, Koblenz
vielen Dank für Ihre e-Mail vom 09. Februar.
Neben der von Ihnen zitierten Rechtsprechung zu der niedersächsischen Gefahrtierverordnung hat das Bundesverwaltungsgericht bezüglich der baden-württembergischen Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde sämtliche Beschwerden der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2001 verworfen und die Regelungen über das Halten gefährlicher Hunde bestätigt.
Es ist also keineswegs so, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03. Juli 2002 „eine zwingende Leitlinie für die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit“ sei.
Die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde – vom 30. Juni 2000 ist nach wie vor rechtlich nicht zu beanstanden und bestandskräftig.
Gleichwohl gibt es im rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport Überlegungen dahingehend, im Interesse höherer Akzeptanz und Rechtssicherheit die Landesverordnung durch ein formelles Gesetz zu ersetzen.
Sollte dem rheinland-pfälzischen Landtag ein entsprechender Gesetzentwurf zugeleitet werden, wird sich die FDP-Landtagsfraktion im Rahmen der parlamentarischen Beratungen intensiv mit dem für und wider hinsichtlich der Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährlich auseinandersetzen. Ihre Argumente, sehr geehrter Herr Schwab, werden selbstverständlich mit Einfluss in unsere Überlegungen finden.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Werner Kuhn
Und hier die E-Mail des Herrn Schwab an die FDP Rheinland Pfalz:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: [email protected] [SMTP:[email protected]]
Gesendet am: Sonntag, 9. Februar 2003 20:00
An: [email protected];
[email protected]; [email protected];
[email protected];
[email protected]; [email protected];
[email protected]; F.D.P.-Landtagsfraktion;
[email protected]
Betreff: Diskriminierung von rheinland-pfälzischen Bürgern
Sehr geehrte Damen und Herren,
die nachfolgende dpa-Meldung beinhaltet eine Stellungnahme
eines sachsen-anhaltinischen FDP-Landtagsabgeordneten,
wonach der Verzicht auf ein Landesgesetz "für die betroffenen
Hundehalter eine wesentliche Erleichterung und nicht zuletzt
eine Entkriminalisierung" darstellt.
Die niedersächsische FDP sieht es genauso. Sie wird zusammen
mit der CDU das von den abgewählten Genossen im Alleingang
beschlossene Gesetz wieder auheben. Schriftliche Zusagen von
beiden Fraktionen liegen vor bzw. können unter
nachgelesen werden. Dort wird auch offenkundig, mit welch einer
unsäglichen Arroganz und Überheblichkeit einzig die Genossen
jedwede Einsicht und Toleranz vermissen lassen.
Nicht zuletzt verweisen wir auf die von mehreren
FDP-Bundestagsabgeordneten, u. a. auch von Herrn Rainer Brüderle,
gestartete Kleine Anfrage vom 29.01.2003 (siehe weiter unten).
Da die FDP in Rheinland-Pfalz Regierungsverantwortung trägt,
sollten sich auch die hiesigen FDP-Landtagsabgeordneten ihrer
liberalen Wurzeln besinnen und nicht einer Gesetzesvorlage
zustimmen, die das liberale Gedankengut auf den Kopf stellt,
indem Bürger ausgegrenzt und diskriminiert werden, nur weil sie
harmmlose Hunde eines bestimmten Aussehens ihr Eigen nennen.
Seit mehr als 2 Jahren werden rheinland-pfälzische Bürger von
einer erwiesenermaßen rechtswidrigen Verordnung
(Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30.06.2000)
geknebelt und sie werden es immer noch. Der Verfassungsgerichtshof
hat die Verordnung am Maßstab des Landesverfassungsrechts überprüft.
Für alle weitergehenden Rechtsfragen hat der VGH kein
Entscheidungsmonopol. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
vom 03.07.2002 hingegen ist eine zwingende Leitlinie für die gesamte
Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie hat aber leider keine unmittelbare
Bindung für den Verordnungsgeber und die nachfolgenden Behörden in
Rheinland-Pfalz.
Der Innenminister befürchtet den Verlust seines politischen Gesichtes,
obwohl gerade er jedwede Rasseliste bis zum Schluss strikt abgelehnt hat,
letztlich aber von seinem "Vorgesetzten" gezwungen wurde, wider
besseres Wissen in dessen Horn zu blasen.
Anstatt seiner Verantwortung gerecht zu werden und das rechtswidrige
Machwerk aus dem Verkehr zu ziehen, dominiert auch jetzt wieder das
mangelnde Rückgrat: Er wartet lieber ab, bis ihm ein Gericht diese
Verantwortung abnimmt.
Liberalität ist der wichtigste Garant einer freiheitlichen
Gesellschaftsordnung. Sie darf nicht dem Ordnungsstaat geopfert
werden.
Der uneinsichtige niedersächsische Landwirschaftsminister,
der die dortige Verordnung verbrochen hat, hat seine
Beratungsresistenz und Unbelehrbarkeit, nicht nur in Hundefragen,
mit seinem politischen Abgang bezahlt.
In Niedersachsen haben alle Hundehalter CDU und FDP gewählt.
Im Bundesgebiet gibt es 6 Millionen Haushalte mit Hunden, das sind
rund 10 Millionen Wähler, die sich pauschalen, ungerechtfertigten
Rundumschlägen gegen ihre Familien und ihre Haushaltsmitglieder
niemals beugen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schwab, Koblenz