Danke Lana
Also gibt es ja schon ne entgültige Entscheidung oder hab ich das jetzt falsch verstanden
?
Es gab ja einen Beschluss und ein Urteil, welche besagten, dass die Hundesteuer rechtmäßig wäre. Dagegen wollte man eine Verfassungsbeschwerde erheben. Eine solche Verfassungsbeschwerde muss vom Bundesverfassungsgericht *angenommen* werden. Dies passiert nur, wenn §93a BVerfGG vorliegt. Darin steht:
1) Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung.
(2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,
a) soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt,
b) wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es nicht annimmt.
Damit bleibt das Urteil und der Beschluss, welche die Hundesteuer erlauben, natürlich bestehen.
D.h. nicht, dass jetzt endgültig feststeht, dass die Hundesteuer okay ist, da das Bundesverfassungsgericht sich inhaltlich nicht zur Sache geäußert hat. Ein Gericht in einem anderen Bundesland z.B. könnte immer noch anders entscheiden. Für Niedersachsen ist der Zug aber wohl abgefahren, da es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gibt.
(Und was das Verfahren vor dem Europ. Gerichtshof für Menschenrechte angeht, ist mehr als zweifelhaft, ob das erfolgreich sein wird, um es mal nett zu formulieren. Warum sollte die Hundesteuer die Menschenrechte verletzen?
Es bleibt Chrisi aber die Möglichkeit, um ein weiteres Ruhen des Verfahrens zu bitten, bis auch der EGMR entschieden hat.)