Na das is ja dreist
Ich weiß nur wie ich im Büro damit umgegangen bin und dort gab es solche "Drohungen" nicht
Wobei wir aber eben auch nie gegen hundesteuerbescheide Wiedersprüche bzw. Einsprüche eingelegt haben
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das Bußgeld erfolgen?
Diese Vorgehensweise is mir echt völlig neu, sie können den Wiedersprüche ja ablehnen und dann wurde dir der Klageweg offen sein, aber so
Es ergeht kein Bußgeldbescheid, sondern es geht um die Kosten des Widerspruchverfahrens.
Chrisi hat einen Widerspruch eingelegt mit der Bitte erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber zu entscheiden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist jetzt da (Nichtannahme), folglich muss die Behörde jetzt über den Widerspruch entscheiden - sprich; jemand muss sich hinsetzen, die Rechtslage prüfen und beurteilen und einen Widerspruchsbescheid mit Begründung schreiben.
Dieser Widerspruchsbescheid ist kostenpflichtig - immerhin saß da ja jemand dran und hat den bearbeitet, das hat er nicht in seiner Freizeit getan
Regelmäßig werden die Kosten dieses Widerspruchsverfahrens demjenigen auferlegt, der *verloren* hat. Also wenn die Behörde sagt, der Steuerbescheid war okay, wird regelmäßig der Widerspruchsführer zur Kasse gebeten. Das hat nichts mit einem Bußgeld zu tun.
Gegen den Widerspruchsbescheid kann dann geklagt werden. Verliert man die Klage, trägt man zusätzlich noch die Kosten des Gerichtsverfahrens. Auch die sind kein Bußgeld, sondern auch Verfahrenskosten.
Rechtsgrundlage: § 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO und § 80 VwVfG
§73 VwGO [...]
Der Widerspruchsbescheid bestimmt auch, wer die Kosten trägt.
§ 80 VwVfG [...]
Soweit der Widerspruch erfolglos geblieben ist, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, zu erstatten; dies gilt nicht, wenn [...]