drknickel
Die CDU-SPD Koalition in Sachsen-Anhalt hat ein neues "Kampfhundegesetz" in den Landtag eingebracht.
Damit soll gesetzlich vorgeschrieben werden, dass Halter bestimmter Hunderassen, die vom Innenministerium im Wege einer Rechtsverordnung bestimmt werden (Rasseliste), verpflichtet sind eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, die eine Mindesdeckung von 1 Mio. Euro aufweisen muss.
Darüber hinaus ist Inhalt des Gesetzes eine weitergehende besondere Verordnungsermächtigung, die es dem Innenministerium ermöglichen soll, die alte vor dem Oberverwaltungsgericht gescheiterete Verordnung wieder in Kraft zu setzen.
Der Gesetzesentwurf wurde nach der ersten Beratung im Landtag in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen.
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(1. Lesung)
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Damit soll gesetzlich vorgeschrieben werden, dass Halter bestimmter Hunderassen, die vom Innenministerium im Wege einer Rechtsverordnung bestimmt werden (Rasseliste), verpflichtet sind eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, die eine Mindesdeckung von 1 Mio. Euro aufweisen muss.
Darüber hinaus ist Inhalt des Gesetzes eine weitergehende besondere Verordnungsermächtigung, die es dem Innenministerium ermöglichen soll, die alte vor dem Oberverwaltungsgericht gescheiterete Verordnung wieder in Kraft zu setzen.
Der Gesetzesentwurf wurde nach der ersten Beratung im Landtag in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen.
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