Wie sieht es denn nun aus mit Liste 1 Hunderassen in NRW?
Gilt hier nach bestehen von Wesenstest/Maulkorbbefreiung trotzdem die Leinenpflicht außerhalb von Ortschaften und Wohngebieten?
Ist dies von Kreis/Stadt/Amt unterschiedlich?
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Uns hat man damals auf unsere Nachfrage hin beim OA erklärt, dass das Bestehen des "normalen" Verhaltenstests nur die Maulkorbbefreiung bewirkt, für die Leinenbefreiung müsse eine Extra-Prüfung gemacht werden (auch bei Liste 2-Hunden).
Das OA sagte auch, dass für Liste 1 Hunde fast nie eine Leinenbefreiung erteilt werden würde und in unserer Gemeinde, wo es recht viele Kampfschmuser Liste 1 und 2 gibt, nur drei (!!!) Hunde - allesamt Liste 2 - die Leinenbefreiung hätten ...
Ohne Leinenbefreiung würde für Listis ein genereller Leinenzwang herrschen, auch außerhalb von Ortschaften.
Ob das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt werden kann, weiss ich leider nicht.
LG, Sammy