BW: Leinenbefreiung Kategorie 1 Hunde

Midivi

KSG-Kichererbse™
15 Jahre Mitglied
Rufus hat ja den Wesenstest bestanden und laut Tierärztin sollen wir die Leinenbefreiung versuchen.
Meine Eltern haben heute früh auf dem OA nachgefragt.
Antwort dort:
Innerhalb vom Ort ist generell Leinenzwang, im Feld dürfen Hunde frei laufen, auch Rufus dürfte das.
Das hat mich ja schon leicht erstaunt, aber gut....

Ich habe meinen Eltern jetzt gesagt, sie sollen sich das auf alle Fälle schriftlich geben lassen, sagen kann er viel, bis der Tag lang ist.

Hund ist eben doch nicht gleich Hund, vor allem nicht ein Kat. 1 Hund.

Was sagt ihr dazu?
 
  • 29. April 2024
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Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wäre toll, wenn eure Gemeinde / Stadt da so tollerant wäre... würds mir auch schriftlich geben lassen und den wisch bei mir führen...
 
@Midivi
Ich habs schriftlich ;) Ich suche es mal raus kann aber dauern und scanne es ein dann kann ich es dir schicken.
 
Ich bin mit meinen Papieren vom Prüfer zum OA ,die haben mir dann ein negativ Zeugnis ausgestellt. Das heisst: In bebauten Bereich nur an der Leine ansonsten FREIHEIT pur
 
Mid, das wäre ja supii für Rufi, allerdings würde ich, wie Du es schon schriebst, ebenfalls schriftlich geben lassen, denn dann seid ihr immer auf der sicheren Seite ;)
Drücke die Daumen, das Ihr es schriftlich bekommt.
 
Christy
Also ich schau nochmal nach vielleicht hab ich da auch was verwechselt, den Wisch hab ich irgendwo aber ich finds noch...
 
Als ich damals für die Leinenbefreiung angefragt habe, hat man mich fast schon ausgelacht auf dem OA :sauer:
Es gibt nur eine Handvoll Kat.1 Hunde die eine bekommen haben, und das dann auch nur weil sich der HH gut mit keine Ahnung wem versteht, wenn ihr wisst was ich meine :sauer:
die von der Hundestaffel hat uns zwar damals auch gesagt das es auserhalb der Ortschaft egal wäre was für ein Hund es ist, aber auf dem OA der Beamte hat mir klipp und klar gesagt das es KEINE Befreiung für Muffin gibt!
Die Hunde müßten nahezu gleich sein wie die Polizeihunde um eine zu erlangen, und das wäre eher selten der Fall! Und an der Prüfung wäre man eh von vorne herein gegen Kat.1 Hunde!
Ich hab dann auch zu ihm gemeint das ich dann auch darauf verzichten kann, weil meinem Hund tu ich keine Gewalt an :eg:
Für uns tut es auch eine seeeeeehr lange SL :D
 
Ich bin mit meinen Papieren vom Prüfer zum OA ,die haben mir dann ein negativ Zeugnis ausgestellt. Das heisst: In bebauten Bereich nur an der Leine ansonsten FREIHEIT pur

Das sagte der Mann vom OA auch meinem Vater.
Ich bin mal gespannt, ob er ihm das auch schriftlich gibt.
 
Gibt es schon was Schriftliches? Werde jetzt nämlich auch mal bei uns auf dem OA nachfragen... wer weiß, vllt sind die ja so nett... :verwirrt: *esbezweifelt*
 
Gibt es schon was Schriftliches? Werde jetzt nämlich auch mal bei uns auf dem OA nachfragen... wer weiß, vllt sind die ja so nett... :verwirrt: *esbezweifelt*

Nein, noch nicht.
Der Mann vom OA wartet auf die Wesenstestinfo vom Vet-Amt, dann bekommen meine Eltern die offizielle Haltegenehmigung und wenn sie die abholen, dann "verlangt" mein Vater was schriftliches wegen der Leinenbefreiung.
Wenn ich was weiß, schreibe ich es hier rein.
Bevor ich das nicht schwarz auf weiß habe glaube ich da nicht dran.
 
Christy
Also ich schau nochmal nach vielleicht hab ich da auch was verwechselt, den Wisch hab ich irgendwo aber ich finds noch...

Ich bin ja schon neugierig ;) , daher: Hast Du "den Wisch" gefunden?
Würde mich doch stark interessieren.

Für S ist das nämlich ein Ding der Unmöglichkeit. ;)
 
Hallo komme zwar aus NRW aber ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.so streng wie mit den ganzen Verordnungen umgegangen wird.Ich wurde letztes Jahr als wir nur die MK Befreiung extra nochmal darauf hingewiesen,dass der Hund selbst nicht auf Feldern ausserhalb der Baugebiete oder sonst wo laufen dürfte.Aber vielleicht ist es bei euch anders und wir lassen uns alle eines Besseren belehren.Gruss coffy:hallo:
 
Aber vielleicht ist es bei euch anders und wir lassen uns alle eines Besseren belehren.Gruss coffy:hallo:

Ganz ehrlich hier ist es anderst.

Ich hab schon mal gezahlt wegen nicht-angeleint in einem Naherholungsgebiet (Apfelbauwiesen) (Hunde waren ein ganz normaler Mix, sowie DSH und Jackie).
Und ums TH rum (nur Felder und Wälder + nen nahgelegenen Hundeplatz) fahren gerne mal die Grün-Weißen um nach Maulkörben / Leinenzwang zu gucken.
Ich selbst bin mit den TH-Hunden nicht nur einmal kontrolliert worden. Da wurde dann auch mal gerne die Schleppleine bemängelt etc... ganz abhängig von der Laune / Einstellung der Beamten.

Und auch auf meiner schwäbischen Alb hats schon Anzeigen gegeben wegen Nicht-einhalten von Leinenzwang, dass ist jetzt nicht mir passiert, aber Bekannten.

Ein weiterer "Bekannter", der einen Hund aus dem TH übernommen hat, hat nach Bestehen der BH einen Leinenbefreiung beantragt... keine Chance... der hat sogar geklagt und zig Gutachten eingeholt etc... in der "heißen" Phase der Verhandlung wurde er bei jedem Spaziergang kontrolliert nach einer Leine...

Sind jetzt vielleicht krasse Beispiele, aber so kanns gehen... ist halt alles Willkür der Gemeinden und der dort sitzenden Beamten mit deren Einstellung! :hallo:
 
Christy
Also ich schau nochmal nach vielleicht hab ich da auch was verwechselt, den Wisch hab ich irgendwo aber ich finds noch...

Ich bin ja schon neugierig ;) , daher: Hast Du "den Wisch" gefunden?
Würde mich doch stark interessieren.

Für S ist das nämlich ein Ding der Unmöglichkeit. ;)

wäre ja auch zu schön gewesen...
wenn da blos der letzte Satz fehlen würde... Hunde von § 5 Abs. 1 sind davon ausgeschlossen.
 
Christy
Also ich schau nochmal nach vielleicht hab ich da auch was verwechselt, den Wisch hab ich irgendwo aber ich finds noch...

Ich bin ja schon neugierig ;) , daher: Hast Du "den Wisch" gefunden?
Würde mich doch stark interessieren.

Für S ist das nämlich ein Ding der Unmöglichkeit. ;)

wäre ja auch zu schön gewesen...
wenn da blos der letzte Satz fehlen würde... Hunde von § 5 Abs. 1 sind davon ausgeschlossen.

Drum. ;)



Was Spell berichtet, kann ich übrigens überhaupt nicht bestätigen;) . Ganz im Gegenteil. :)
 
hmmm, Kat-Hunde weiß ich nicht, hab ja nur 'nen Rotti.....

aber mit meiner Rottiline hatte ich hier noch niemals in den über 8 Jahren, die ich sie jetzt habe, irgendwelche Probleme, wenn sie nicht angeleint war. Wir laufen überall (naja, Feld, Wiese und Wald) ohne Leine, außer im Ort natürlich und an der Straße..... Allerdings hab ich hier auch noch nie gesehen, das irgendwie kontrolliert wurde - kommt vielleicht schon bißchen drauf an, wo in BW man wohnt - doooch ja, ich lebe gerne auf dem Land.
 
Rotti ist auch nicht gelistet in BW... hab mit meinem Dobi auch nirgends Probleme und wohne auch ländlich, dumm nur wenn der Hundestaffeltyp auch ländlich wohnt!
 
Wie sieht es denn nun aus mit Liste 1 Hunderassen in NRW?
Gilt hier nach bestehen von Wesenstest/Maulkorbbefreiung trotzdem die Leinenpflicht außerhalb von Ortschaften und Wohngebieten?
Ist dies von Kreis/Stadt/Amt unterschiedlich?

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
 
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