Brauche Hilfe - Dachlawine hat Heckscheibe zerstört!

Shira2003

15 Jahre Mitglied
Hallo, wir haben ein Problem. Mein Freund parkte seinen Skoda ordnungsgemäß auf unseren zugewiesenen Parkplatz im Hof bei uns zu Hause. Der Parkplatz ist direkt an der Hauswand. Zur Zeit schneit es wie verrückt. Am Samstag Mittag beobachteten wir am Küchenfenster wie Dachlawinen runter kamen. Haben uns nix dabei gedacht. Samstag nachmittag sind wir Gassi gefahren und entdeckten das Dilemma. Die Heckscheibe ist komplett im A...! Wird nur noch von der Tönungsfolie gehalten. Wir haben am Dach einen Schneefang, allerdings ist der Schnee drüber gerutscht.
Wir gleich den Vermieter angerufen. Der sagte er telefoniert Montag mit der Versicherung und ruft uns zurück. Vorhinst der Anruf. Die Versicherung wird den Schaden (501 Euro) nicht übernehmen, da ein Schneefang am Dach ist und wir hätten wissen müssen das der Schnee drüber rutscht und unser Auto weg stellen sollen. :sauer:
Hallooooooooo??? Das ist unser zugewiesener Parkplatz. Wer geht davon aus das der Schnee drüber rutscht. Außerdem sollen wir uns einfach auf einen anderen Parkplatz stellen?
Unser Vermieter sagte das wir ein Schreiben aufsetzen sollen. Aber er denkt auch das die Versicherung nix übernehmen wird.
Ist das so in Ordnung? Kann uns jemand einen Tip geben?
Ständig Pech. Erst mein Golf (die Versicherung hat sich seit dem Unfall nicht mehr gemeldet) und jetzt der Skoda :heul:
 
  • 18. Mai 2024
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Hi Shira2003 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Habt ihr mal mit eurer Versicherung telefoniert und bei dieser angefragt wie die Lage da aussieht, vielleicht können die deinem Freund helfen und wissen ob es bei denen schon mal solche Fälle gab.

Ist natürlich klasse :sauer: und natürlich klar dass die Versicherung sich davor drücken will ... kenne so einen Fall leider auch nicht ...

Mit dem Abgang einer Dachlawine rechnet man doch nicht automatisch und stellt dann deswegen sein Auto weg. :unsicher: Tolle Aussage, die Versicherung macht es sich leicht.

Oder wenn euch die Autoversicherung keine Auskunft geben kann, vielleicht habt ihr einen Anwalt im Freundeskreis der euch da helfen kann. Anfragen kann man ja mal, der kann einem auch sicher Tips geben.

Drück mal die Daumen dass ihr da doch noch was von bekommt!!
 
Meiner Mutter sind letztes Jahr bei den Stürmen im Frühjahr Dachziegeln auf die Motorhaube geflogen und haben diese stark beschädigt.

Nachdem ihr Vermieter davon auch nichts wissen wollte, hatte sie es ihrer Versicherung gemeldet und die haben es anstandslos ersetzt. (Ich meine aber das die sich das Geld von der Hausversicherung des Vermieters zurückgeholt haben).
 
Also ich finde die Erklärung der Versicherung einfach nur super. GERADE wenn dort Schneegitter angebracht sind, muß man doch nicht unbedingt damit rechnen müssen, daß dort eine Schneelawine abgeht. Dann wurde das Giitter nicht stabil / hoch genug angebracht.
Außerdem bezahlst du für diesen Stellplatz und hast somit ein Anrecht auf eine sichere Unterbringung deines Autos. Wenn dein Auto in einer Garage steht und die stürzt aufgrund Baumängel ein, sagt doch auch keiner:"Pech gehabt. Sie hätten die Garege eben nicht nutzen dürfen. Die könnte ja irgendwann einstürzen...
 
Shira2003 schrieb:
Hallo, wir haben ein Problem. Mein Freund parkte seinen Skoda ordnungsgemäß auf unseren zugewiesenen Parkplatz im Hof bei uns zu Hause. Der Parkplatz ist direkt an der Hauswand. Zur Zeit schneit es wie verrückt. Am Samstag Mittag beobachteten wir am Küchenfenster wie Dachlawinen runter kamen. Haben uns nix dabei gedacht. Samstag nachmittag sind wir Gassi gefahren und entdeckten das Dilemma. Die Heckscheibe ist komplett im A...! Wird nur noch von der Tönungsfolie gehalten. Wir haben am Dach einen Schneefang, allerdings ist der Schnee drüber gerutscht.
Wir gleich den Vermieter angerufen. Der sagte er telefoniert Montag mit der Versicherung und ruft uns zurück. Vorhinst der Anruf. Die Versicherung wird den Schaden (501 Euro) nicht übernehmen, da ein Schneefang am Dach ist und wir hätten wissen müssen das der Schnee drüber rutscht und unser Auto weg stellen sollen. :sauer:
Hallooooooooo??? Das ist unser zugewiesener Parkplatz. Wer geht davon aus das der Schnee drüber rutscht. Außerdem sollen wir uns einfach auf einen anderen Parkplatz stellen?
Unser Vermieter sagte das wir ein Schreiben aufsetzen sollen. Aber er denkt auch das die Versicherung nix übernehmen wird.
Ist das so in Ordnung? Kann uns jemand einen Tip geben?
Ständig Pech. Erst mein Golf (die Versicherung hat sich seit dem Unfall nicht mehr gemeldet) und jetzt der Skoda :heul:

Hi Shira,

wenn Ihr in einem Mietshaus wohnt und Ihr den Parkplatz ZUGEWIESEN bekommen habt, dann MUSS (! soweit ich weiss) die Versicherung des Eigentümers/Vermieters zahlen (Stichwort Gebäudehaftpflicht)!
Schneefang hin oder her.
Immerhin ist der Stellplatz ja unter anderem auch Mitentscheidend, wenn es z.B. um Deine KFZ-Versicherung geht, sprich wenn Du auf nem Privatparkplatz parkst, zahlst Du weniger als wenn der Wagen an der Strasse steht... etc.

Das die Versicherung das erstmal versucht abzuschmettern wundert mich nicht, denn diese Schadensmeldung sollte in den letzten Tagen sicherlich zu Hauf bei denen eingegangen sein!;)

Der Vermieter bzw. Hauseigentümer hat eine Sorgfaltspflicht!
Das beinhaltet z.B. auch das Streuen und Räumen des Gehwegs.
Diese kann er auf die Mieter eines Hauses umlegen, das muss dann aber explizit geregelt und festgehalten sein.
Wenn es da nichts zu gibt, dann haftet er, bzw. die Versicherung!

Was allerdings ein (mehr oder minder) triftiger Grund sein kann, den die Versicherung angeben wird ist "ein Fall von höherer Gewalt" und das unvorhersehbare, massive Schneeaufkommen.

Wobei Dir/Euch da in keinster Weise vorgeworfen werden kann, dass Ihr die Dachlawine hättet kommen sehen müssen!!!

Schliesslich heisst Ihr ja nicht mit Nachnamen Houdini oder seit direkte Nachfahren vom guten alten Nostradamus :D :D :D

Wenn ich mich da allerdings irren sollte, so lautet mein Tipp ganz kurz und bündig:
Samstagslotto:lol:
da ist genug im Pott um die ein oder andere Heckscheibe von zu bezahlen :musik:

LG

PCox
 
Danke Wolfgang, das sind ja super Aussichten :heul: !
Ich könnte heulen!!!!
Genau dieser Parkplatz wurde uns zugewiesen. Er ist in der Miete enthalten. :sauer:
Und soweit ich weiß sind doch auch in den Nebenkosten anteilige Kosten an der Gebäudehaftpflicht mit enthalten oder? WOZU GIBTS SOLCHE VERSICHERUNGEN???? :sauer:
Mein Freund hat weder Teil noch Vollkasko.
Super großartige Sache....... das ist echt zum kotzen....
Der Golf fährt nun seit über 1 Monat kaputt rum, nun hat der Skoda keine Heckscheibe mehr.
Ich frag mich wie wir das alles bezahlen sollen :heul:
 
Shira2003 schrieb:
Genau dieser Parkplatz wurde uns zugewiesen. Er ist in der Miete enthalten. :sauer:
Ihr seid ja nicht verpflichtet, euer Auto auf dem gefährdeten Stellplatz abzustellen. Für die Zeit, in der ihr den Stellplatz wegen der Gefahr von Dachlawinen nicht nutzen konntet, hättet ihr höchstens anteilig die (Stellplatz-) Miete kürzen können.

Shira2003 schrieb:
Und soweit ich weiß sind doch auch in den Nebenkosten anteilige Kosten an der Gebäudehaftpflicht mit enthalten oder? WOZU GIBTS SOLCHE VERSICHERUNGEN???? :sauer:
Wenn der Eigentümer nicht haftet, haftet auch dessen Versicherung nicht.

Hier noch eine Pressemitteilung des LG Coburg:

Laufende Nummer: 193 vom 12.12.2003

S c h a d e n s e r s a t z r e c h t

Lawinenabgang

Zur Frage der Haftung eines Hauseigentümers für Schäden an einem Fahrzeug infolge einer herabgefallenen Dachlawine.

Kurzfassung

Schnee bringt nicht nur Freude: Fällt er, durchsetzt mit Eisbrocken, von einem Hausdach auf ein Auto, bleiben mitunter üble Dellen zurück. Aber nicht in jedem Fall muss der Hausbesitzer für den Schaden aufkommen. Vorkehrungen hat er nur dann zu treffen, wenn sie in der Gemeindesatzung vorgeschrieben sind oder die örtlichen Verhältnisse solche erfordern.

Das musste ein „Lawinenopfer“ jetzt erfahren. Amtsgericht Kronach und Landgericht Coburg wiesen die Klage auf Schadensersatz von fast 1.400,- € ab. Zum Zeitpunkt des Unfalls habe eine Anordnung der Stadt nicht bestanden, Schneefanggitter oder Warnschilder anzubringen. Auch aus anderen Gründen habe der verklagte Hauseigentümer seinerzeit keine vorbeugenden Maßnahmen ergreifen müssen.

Sachverhalt

Im schneereichen Februar dieses Jahres stellte die spätere Klägerin ihren VW Golf neben dem Haus des Beklagten ab. Als sie rund zwei Stunden später zurückkehrte, fand sie ihr Auto zerbeult wieder. Vom Anwesen hatte sich eine Dachlawine gelöst und war auf das Fahrzeug gestürzt. Den Ersatz des Schadens forderte die Geschädigte vom Hausbesitzer, habe er doch weder Schneefanggitter noch Warntafeln angebracht.

Gerichtsentscheidung

Mit dieser Argumentation drang die Klägerin weder beim Amtsgericht Kronach, noch beim Landgericht Coburg durch. Am Unfalltag habe es für Hausbesitzer keine Gemeindevorschrift gegeben, Schneefanggitter oder Warnschilder anzubringen. Der Beklagte habe auch seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt: Da keine massiven Schneefälle vorausgegangen seien und kein Tauwetter geherrscht habe, habe der Hauseigentümer nicht handeln müssen. In schneereichen Zeiten und Gegenden müsse jeder mit der Möglichkeit von Dächern herabstürzenden Schnees und Eises rechnen. Die einheimische Klägerin habe unvorsichtig gehandelt. Sie hätte nicht direkt unter dem schneebedeckten Dach parken sollen.

Fazit

Nicht immer kommt alles Gute von oben.

(Urteil des Amtsgericht Kronach vom 23.09.2003, Az: 2 C 260/03; Beschluss des Landgerichts Coburg vom 28.11.2003, Az: 32 S 105/03; rechtskräftig)

Verfasser der Presseinformation:
Raffael Trotta, Richter am Landgericht, Tel.: 09561/878-2180, Fax 09561/878-2900


 
Hmmm, hab jetzt bisschen gegoogelt und überall steht das Gleiche. :heul:
Tauwetter war an diesem Tag nicht. Der Schnee ist vom Dach runtergerutscht, weil das Haus schlecht isoliert ist und sich dadurch der Schnee gelöst hat. Auf den Nachbardächern war der komplette Schnee noch drauf.
Danke nochmal Wolfgang für deine Info. Ich geh mal Kleingeld zusammen singen :sauer:
 
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