Beschluß zum WT Hessen alle 2 Jahre

  • 2. Juni 2024
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Hi Beckersmom ... hast du hier schon mal geguckt?
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..würde mich nicht wundern, wenn Das Verwaltungsgericht Regensburg das auch zusätzlich zum Fall von München anführt :sauer:

mfg
DeadDog1
 
Jo...da glaubte jemand oberschlau zu sein und ist furchtbar auf die Nase gefallen :(
So geht's nicht, solange die VO noch existiert :(
 
Was ist ein Bullterrier-Hybride? Einfach ein normaler Mix?
 
Pressemeldung

Für "Ginger" gibt‘s keine Ausnahme
Urteil zur Hundeverordnung

Frankfurt (dpa) - Gefährliche Hunde müssen in Hessen alle zwei Jahre zur so genannten Wesensprüfung vorgeführt werden. Eine Verlängerung der Halte-Erlaubnis ohne erneute Prüfung sei nicht möglich, entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 G 2630/03).

Die einschlägige Hundeverordnung des Landes enthalte keinerlei Möglichkeit zur Verlängerung, führten die Richter aus. Die Besitzer gefährlicher Hunde müssten daher alle zwei Jahre eine neue Erlaubnis beantragen, wenn sie ihre Tiere behalten wollten.

Das Gericht wies den Eilantrag eines Ehepaares aus Hanau ab, das von der Stadt Hanau zur Abgabe ihres Bullterrier-Mischlings "Ginger" gezwungen werden soll. Die Stadt verwies auf einen Erlass des hessischen Innenministeriums, demzufolge eine Genehmigung zum Halten eines gefährlichen Hundes nur nach einer aktuellen Wesensprüfung erteilt werden könne. Dies sei sogar der Hauptgrund gewesen, die Genehmigung auf nur zwei Jahre zu befristen.

Das Gericht lehnte auch einen weiteren Antrag der Hanauer Hundehalter auf vorläufigen Schutz vor Zwangsmaßnahmen ab. Die Stadt kann daher den Hund auf Kosten der Besitzer in einem Tierheim unterbringen. Nach Darstellung des Klägers und des Gerichts ist die Entscheidung aber noch nicht rechtskräftig. Bis zum 15. August kann noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingelegt werden.

Die derzeit gültige Hundeverordnung ist bereits der dritte Versuch des Landes, das Halten gefährlicher Hunde einzuschränken. Bei elf verschiedenen Hunderassen muss mit einem Wesenstest nachgewiesen werden, dass die Tiere keine gefährlichen Eigenschaften haben. Auch die Halter müssen ihre Eignung nachweisen.

Gegen die Verordnung sind jedoch beim VGH bereits drei Normenkontrollanträge anhängig. Nach Angaben einer VGH-Sprecherin ist mit einer Entscheidung aber nicht vor Ende dieses Jahres zu rechnen.

 
guten morgen wolfgang

muß man damit rechnen ,daß diese verordnung im ganzen land
kommt? zb.baden w. ich dachte das bis oktober etwas positives für uns raus kommt.

robert
 
Original geschrieben von Wolfgang

Gegen die Verordnung sind jedoch beim VGH bereits drei Normenkontrollanträge anhängig. Nach Angaben einer VGH-Sprecherin ist mit einer Entscheidung aber nicht vor Ende dieses Jahres zu rechnen.


Jo....und weil man evtl. verlieren könnte wird das IM aller Wahrscheinlichkeit nach spätestens zum 1. Oktober 2003 eine neue VO erlassen (Nr. 5 oder 6?) und mal schnell den Rottweiler mit in die Liste aufnehmen :(

So schindet man Zeit :( - und wir können wieder von vorne anfangen.

@Rash5

Es geht hier ausschließlich um das Bundesland Hessen!
 
Original geschrieben von Marion
Was ist ein Bullterrier-Hybride? Einfach ein normaler Mix?

Die Hundehalter brauchen mit ihrem Bullterrier-Hybriden nur auf die andere Rhein-Seite zu ziehen und dann sind weder Leine noch Maulkorb noch Anmeldung noch Prüfung erforderlich. Der in Hessen veranstaltete Verwaltungsterror ist das Werk eines mehrmals auf die Fresse gefallenen, rachelüsternen IM. Wie hält man es als Hundebesitzer in diesem Bundesland überhaupt noch aus? Ich wäre schon längst abgehauen!

Villiers
 
@Villiers:
Also ich kann nicht sagen, das es bei uns besser wäre...in Hessen kann man seinen Hund wenigstens ohne Maulkorb und Leine laufen lassen.
Die Bullis haben bei uns nur das Glück, nicht unter die Verordnung in RLP zu fallen.
 
Original geschrieben von Midivi
@Villiers:
Also ich kann nicht sagen, das es bei uns besser wäre...in Hessen kann man seinen Hund wenigstens ohne Maulkorb und Leine laufen lassen.
Die Bullis haben bei uns nur das Glück, nicht unter die Verordnung in RLP zu fallen.

Bei uns ist es natürlich auch nicht ganz so einfach. Was sich jedoch in Hessen abspielt, ist primär auf Abzocke und Diskriminierung der Hundehalter ausgelegt. Wesenstest alle 2 Jahre! Bei uns sind es immerhin 5 Jahre, bevor wieder für einen simplen Sachkundenachweis in Maßen gelöhnt werden muss. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo ein Hund dran glauben musste! In Hessen scheint dies gang und gäbe zu sein.

Wer zudem die neuen RLP-Ausführungsbestimmungen intelligent interpretiert, muss sich vor Leine und Maulkorb nicht fürchten.

Villiers
 
Mal ganz im Ernst, Villiers. Wir klagen selbstverständlich gegen die VO, haben aber keinerlei Einfluß darauf, wenn unser IM alle paar Monate die beklagte VO einfach durch eine neue ersetzt um einem Urteil vom VGH zu entgehen. Irgendwann werden die in Kassel wohl auch die Nase voll haben und in der Lage sein zügig ein Urteil zu fällen.

Und zwischenzeitlich ist mir alle 2 Jahre ein WT wesentlich lieber als meinen Hund mit Leine und Maulkorb zu knebeln.
 
Original geschrieben von Beckersmom

Und zwischenzeitlich ist mir alle 2 Jahre ein WT wesentlich lieber als meinen Hund mit Leine und Maulkorb zu knebeln.

Die meisten RLP-Hundehalter sind nicht auf den Kopf gefallen. Sie lassen weder sich noch ihre Hunde "knebeln".

Selbstverständlich muss aber auch diese VO dorthin, wo sie hingehört: In den Müll! Es wird nicht mehr lange dauern.

Villiers
 
Original geschrieben von Villiers



Wer zudem die neuen RLP-Ausführungsbestimmungen intelligent interpretiert, muss sich vor Leine und Maulkorb nicht fürchten.

Villiers

Oh, das klingt interessant....erzähl mal...oder noch besser: Schick mit bitte bitte mal die neuen Ausführungsbestimmungen...Die habe ich noch nicht.
Ich schick dir meine email-Adresse zu.
 
Hallo Midividi,

die neuen Ausführungsbestimmungen sind im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz veröffentlicht (Nummer 5/2002). Ich meine aber, dass ich sie Dir schon mal zugeschickt habe.

Wie man daraus das Beste machen kann, schreibe ich Dir per E-Mail.

Gruß Villiers
 
Ich hab die von 6.3.2002 .....ist das die neueste?
 
Original geschrieben von Midivi
Ich hab die von 6.3.2002 .....ist das die neueste?

Das ist die Neueste! Zu einer Weiteren wird es nicht mehr kommen. Am 05.11.2003 ist die mündliche Verhandlung in Karlsruhe. Sitzplatz schon reservieren lassen (per Fax unter 07219101461 bei Herrn Kambeitz)?

Villiers
 
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss 3 G 278/04 vom 20.02.2004 der Stadt Darmstadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem antragstellenden Hundehalter eine Duldung zur Haltung seines Hundes (AmStaff) bis zur Entscheidung des Gerichtes in der Hauptsache zu erteilen, wonach die Haltung des Hundes durch den Antragsteller als erlaubt gilt. Die Kosten des Verfahrens hat die Stadt Darmstadt zu tragen.

Die 3. Kammer des VG Darmstadt hat erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verlangens der regelmäßigen und wiederholten Durchführung eines Wesenstestes im Abstand von zwei Jahren geäußert.
 
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