Befreiung vom Wesenstest ab bestimmten alter ?

Sabberlefzi*

15 Jahre Mitglied
Hallo Ihr lieben,

ich habe mal ne Frage und hoffe es kann mir jemand helfen ?
Unser Rüde ist mittlerweile über 10 Jahre und die Gemeinde hat uns angeschrieben, das der Wesenstest und Antragsstellung für eine neue Haltergenehmigung ansteht.

Ich meine mal was gelesen oder gehört zu haben, das ein Listi entweder nach 3 positiven WT oder mit vollendung des 9. Lebensjahr vom WT befreit werden können ? Oder bin ich da falsch informiert ? Ich finde leider im Netz auch nix dadrüber.

Wenn alles gut geht ziehen wir in einigen Monaten nach Niedersachsen...ein Traum für Listi Halter...wobei die auch eine erhöhte Steuer erheben. Aber der rest ist nicht mehr erforderlich. Meine Hündin ist 7 1/2 und muss im Dezember wieder zum Test...Das wäre ja verschwendetes Geld, wenn ich den noch machen lasse....denn in Niedersachsen brauchen die Mäuse ja keinen Test mehr.

Über ein paar Antworten würde ich mich freuen.
 
  • 4. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Sabberlefzi* ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 16 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Meine Infos zu Hessen sind nicht topaktuell. Vor einigen Jahren war es aber noch so, das der blinde Bullterrier eines Bekannten, mit 12 Jahren von seinen Besitzer zum Test getragen wurde. Er bekam trotz einiger Atteste keine Ausnahme für seinen Hund genehmigt.
 
Hi

Genau kann ich es dir auch nicht sagen ABER es ist auch Gemeinde abhängig
Eine Freundin musste mit ihrer Staff Mix Hündin noch zum Test als sie 16 ( !!! ) war und sie nur noch wacklig laufen konnte ....
Bei uns in der Gemeinde brauchte ich z.B. mit meiner 12 Jahre alten Maus ( RIP :heul: ) nicht mehr zum Test
 
Ab 10 Jahren und vorher bestandenem WT (und auch sonst keine Auffälligkeiten) KANN auf den WT verzichtet werden.
WT KANN auch entweder alle 2 oder alle 4 Jahre verlangt werden.

Gemeinde/ Fallabhängig

Wir haben ein nettes Ordnungsamt...als der nächste (4-jährige WT) angestanden wäre und Cheyenne schon über 10 war, bekam ich direkt - anstatt der Aufforderung zum Wiederholungstest zu gehen - die unbefristete Erlaubnis zugeschickt :) .

Ich würde mal freundlich auf dem O-Amt nachfragen....in Hessen gab es so viele Änderungen, dass die dort vielleicht einfach nicht mehr auf dem allerneusten Stand sind ;)
 
Der Wesenstest findet alle Vier Jahre statt und kann auch nicht alle zwei Jahre verlangt werden.
 
Doch kann er - habe erst vor 2 Tagen mit einer Bekannten gesprochen, die vor 2 Jahren einen Staff erst in Pflege und dann endgültig übernommen haben - die haben nämlich jetzt wieder ne Aufforderung bekommen und auch auf dem ersten "Schein" stand als Wiederholungsdatum 2 Jahre später.

Ist aber wohl nicht üblich, sondern ne Ausnahme, wahrscheinlich weil er erst nur als Pflegehund gemeldet war.
 
Tja da würde ich mal mit dem Amt sprechen ;) Alle vier Jahre ist die Verordnung und nicht alle zwei Jahre das ist nun mal Fakt.
 
"Wird der Hund von einer juristischen Person gehalten, müssen die Voraussetzungen des Satz 1 Nr. 1 bis 3 bei einer von dieser mit der Verantwortung für den Hund beauftragten natürlichen Person vorliegen. Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes ist befristet, höchstens für einen Zeitraum von vier Jahren zu erteilen. Sind für einen Hund ohne zeitliche Unterbrechung mehrere befristete Erlaubnisse erteilt worden und erstrecken sich diese auf einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren oder ist ein Hund älter als zehn Jahre, kann eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden."



Das Original - ich denke damit sind alle Fragen beantwortet ;)
 
ccb interpretiert richtig.

die betonung liegt auf "kann". "kann", muss aber nicht. also schön süßholz raspeln beim oa. ;)
 
"Wird der Hund von einer juristischen Person gehalten, müssen die Voraussetzungen des Satz 1 Nr. 1 bis 3 bei einer von dieser mit der Verantwortung für den Hund beauftragten natürlichen Person vorliegen. Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes ist befristet, höchstens für einen Zeitraum von vier Jahren zu erteilen. Sind für einen Hund ohne zeitliche Unterbrechung mehrere befristete Erlaubnisse erteilt worden und erstrecken sich diese auf einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren oder ist ein Hund älter als zehn Jahre, kann eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden."



Das Original - ich denke damit sind alle Fragen beantwortet ;)

Wie gesagt mit dem Amt reden, vier Jahre , den höchstens heißt nicht kann ;) aber wenn sie unbedingt will, soll sie alle zwei Jahre gehen ...mein Geld ist es ja nicht.
 
"Höchstens" heißt nach meinem Sprachverständnis "maximal" also alles von einem Monat, über ein halbes Jahr, 2 Jahre, 13 1/4 Monate, whatever...ist möglich (also ALLES was UNTER 4 Jahre ist) ...wie es das Amt entscheidet...

Was definitiv NICHT geht sind z.B. aber 5 Jahre (also alles was ÜBER 4 Jahre ist)

Da die sich aber nicht unbedingt mehr arbeit machen wollen als nötig, ist es sicherlich ÜBLICH, dass sie die 4 Jahre ausschöpfen, wenn nichts dagegen spricht.
 
Du mir kann es egal sein wie du meinst es interpretieren zu müssen, mein Rat ist , mit dem zuständigen Amt zu sprechen..wenn man nicht will , nun dann soll sie nach zwei Jahren eben gehen, mir tut es nicht weh ;)
 
Da die sich aber nicht unbedingt mehr arbeit machen wollen als nötig, ist es sicherlich ÜBLICH, dass sie die 4 Jahre ausschöpfen, wenn nichts dagegen spricht.

das denke ich, zumal es da ja nix zu verdienen gibt ausser ein paar euro für das führungszeugnis.

daß die te vom oa angeschrieben wurde wegen des tests für den rüden liegt sicher daran, daß man dort noch nix von dieser änderung weiß. so war es auch bei mir, ich hab dann nett gefragt, auf die änderung und auf meine seit jahren weiße weste hingewiesen und eine vierjährige erlaubnis war kein problem.

edit: das mit der hündin könnte aber schon ein problem sein, denn die momentane halteerlaubnis ist sicher nur für die letzten 2 jahre gültig. da hättest du direkt damals schon reagieren sollen. daß das nachträglich auf 4 jahre erweitert wird, könnte schwierig werden.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Befreiung vom Wesenstest ab bestimmten alter ?“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

BlackCloud
Du kannst ja auch mal mit Alex vom TH Hilden sprechen. Die haben glaub ich fast jeden Samstag Vorbereitung. Ich war damals auch mit Stella dort da in Ostheim zu dieser Zeit nix war. Mach dir nicht so viel nen Kopf. Sei was früher da. Dann hast du Gelegenheit dich mit einem anderen Hundehalter...
Antworten
4
Aufrufe
4K
sunnysteeler
sunnysteeler
P
na ja einfach mal mit den Leuten reden, nett und ehrlich sein dann werden sie dir schon nicht den Kopf abreißen. Geht ja auch erst mal Telefonisch mit unterdrückter Nummer hab sch auch so gemacht ;) Die wollen meist eh nur Geld, siehe meine bestandene Leinenbefreiung, die ich aber wiederholen...
Antworten
27
Aufrufe
2K
madstuntman
madstuntman
Phoenix27
Antworten
13
Aufrufe
2K
Fabian75
F
Bignobi
Hallo, wir waren heute in Dillenburg bei Herrn Volker Sirvend zum Verhaltens- (Wesens-) Test. Nach 2 stündiger, sehr fairer Prüfung in einer lockeren Athmosphäre hat uns Hr. Sirvend dann bescheinigt, das Diago ein völlig "normal tickender" Hund ist, mit dem wir bestimmt noch viel Spass haben...
Antworten
10
Aufrufe
4K
Heike P.
Heike P.
Zurück
Oben Unten