Bad Dürkheim führt Musterprozess zur Frage einer erhöhten Einstufung

havelchen

10 Jahre Mitglied
... von gefährlichen Hunden

den Artikel bekam ich als PDF eingescannt zugesendet.
 

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  • 27. April 2024
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Hi havelchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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:zufrieden::zufrieden:
Kann es leider nicht richtig lesen da es verkehrt herum ist, aber alleine die Überschrift reicht aus um es gut zu finden :D
 
Auch ich habe den Artikel in der Rheinpfalz gelesen und bin gespannt wie es ausgehen wird.
 
Hab den Artikel nun auch online gefunden..



Auszug daraus:

Dies ist die erste der beiden Grundsatzfragen vor dem Oberverwaltungsgericht: Darf man eine abstrakte Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen per se voraussetzen und sie deshalb mit höherer Steuer belegen, oder erst konkret im Falle, dass ein Tier zugebissen haben muss? Zum zweiten geht es bei diesem Problem in erster Linie um den allgemeinen Schutz der Bevölkerung gegen gefährliche Hunde und erst sekundär um Steuereinnahmen. Schließlich setzen die Kommunen die Steuer auch deshalb um so viel höher an, weil sie die Haltung solcher Tiere bewusst erschweren und damit die Verbreitung solcher Rassen einschränken wollen. Die Stadt Bad Dürkheim fragt sich, ob es mit Blick eben auf die gesetzliche Handhabung in anderen Bundesländern nicht in ihrem eigenen Ermessen und ihrer Kompetenz liegen muss, ihre Satzungen anzupassen und zu formulieren. Denn die potentielle Gefährlichkeit von Hunden ist ja nicht an Ländergrenzen festzumachen. (psp)
 
Wir sollen Hr. Weidemann die Daumen drücken - hab ich gerade per Email von ihm bekommen :D
 
In Worms und Zweibrücken gibt es auch diese Hundesteuersatzung wie anscheinend in Bad Dürkheim.
Ich bin gespannt....
 
Also ich find das irgendwie garnicht so positiv, oder les ich da was falsch? Wenn es darum geht das man die Satzungen an die anderer Bundesländer anpassen sollte stehen doch dann auf einmal mehr Rassen auf der Liste als nur die 3 momentan in RLP gelisteten, denn ich glaub nicht das sie sich an einem Listenfreien Bundesland orientieren wollen.
Wenn es aber in die Richtung geht das man die Gefährlichkeit bestimmter Rassen nicht einfach so vorschreiben kann finde ich das gut, denn ein Hund jeder anderen Rasse muß ja auch erst auffällig werden bis Sanktionen drohen. Aber das hab ich da so nicht wirklich rausgelesen :(
 
denn ich glaub nicht das sie sich an einem Listenfreien Bundesland orientieren wollen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt... !!!

Daumen sind jedenfalls gedrückt. Vielleicht sitzt da ja ein vernünftiger Richter :)
 
Das hört sich echt gut an :)

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, geht es in erster Linie nicht um die Tatsache, dass Pit, Staff & Staffbull höher besteuert werden, sondern eben einige andere willkürlich ausgedachte Rassen.

Wie Christiane schon schrieb ist es in Worms und Zweibrücken auch so (sicherlich auch in Bad Dürkheim und evtl. anderen Städten), dass einige Rassen in RLP auch höher besteuert werden:



(Christiane, ist es bei euch auch so, dass ihr einen kleinen "Wesenstest" machen könnt, um dann normale Steuern zu zahlen? Nimmt bei uns die Tierärztin ab, bei der man auch die Sachkunde machen kann).

Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeuxdogge, Fila, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Ridgeback

So hab ich damals mit Sheila auch diesen Test gemacht, um eben keine 612,-, sondern "nur" 148,- (Zweithund-Steuer) zahlen zu müssen. Der Test kostet mittlerweile auch noch mal 198,-!!! :uhh::unsicher:
 
Zitat: Denn die potentielle Gefährlichkeit von Hunden ist ja nicht an Ländergrenzen festzumachen. (psp)

In Berlin/Brandenburg schon, da sind es keine Ländergrenzen sondern z.T. Straßenseiten. Da ist der Rottweiler auf der einen Straßenseite (Brandenburg) gefährlich, auf der anderen Seite (Berlin) nicht und umgekehrt ist es mit dem Staff.Bull. das gleiche.
 
(Christiane, ist es bei euch auch so, dass ihr einen kleinen "Wesenstest" machen könnt, um dann normale Steuern zu zahlen? Nimmt bei uns die Tierärztin ab, bei der man auch die Sachkunde machen kann).

Ja, ist bei uns auch so..... :sauer:
Ich bin sehr gespannt, was Hr. Weidemann erreichen wird.
 
Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen und drücke Hr. Weidemann ganz feste die Daumen !!!
 
Bin mit Hr. Weidemann in Kontakt.
Die Argumentation der Gegenseite war eher dürftig, eine Entscheidung steht in ca. 2 Wochen an.
Abwarten ist angesagt.....
 
Gerade per Mail von Hr. Weidemann bekommen :(

Das OVG Koblenz hat das Urteil aus Neustadt tatsächlich gekippt und meint,
man könne einen Bullmastiff höher besteuern .... ich kommentiere das mal
besser nicht.

Nur mal so vorab als Info ....

Viele Grüße
we
 
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