Auslandstierschutz-Einfuhr von gelisteten Hunden

cleo318

KSG-Kiefer mit Kiffersperre™
15 Jahre Mitglied
Hallo ,

ich brauch mal euren rat.

es geht um folgendes ich arbeite ehrenamtlich für verschiedene Tierschutzorganisationen und habe heute mit einer Frau telefoniert.

Es geht um eine mastino mix Hündin( ich sehe da mehr kangal)

ich sagte ihr mal das man "kampfhunde" nicht einführen darf jedoch meinte ich pit staff und bulli´s sie dachte jetzt generell listen hunde dem ist ja nciht so das weiß ich wohl.....

es geht jetzt darum wenn ein listenhund(KEIN pit staff oder bulli) nach D kommt wie sieht es mit der vermittlung in die verschiedenen bundesländer aus.....

ich hoffe ihr versteht meine Frage...

Ich würde mich sehr über gesetztes texte oder ähnliches freuen alles was uns weiterhilft die armen mäuse zu vermitteln.....

in die niederlande vermittelt sie zur zeit gar nicht bis endlich alles da geklärt ist
 
  • 18. Mai 2024
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Hi cleo318 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hai Cleo,

ist doch ganz einfach. Es gilt immer die Liste des Bundeslandes in das der Hund soll.

Noch gibt es drei Bundesländer ohne Rasseliste (Niedersachsen, Thüringen und noch Sachsen Anhalt - dort ist ein Gesetz auf dem Weg).

Hier gibt es doch eine Seite mit den VO`s und Gesetzen der einzelnen Bundesländer...
 
hallo ute danke schonmal für deine antwort....

die seite hier ist leider nicht immer auf dem aktuellsten stand;)

aber auch nicht so wild...

weißt du auch wie man z.b in spanien ein rassegutachten bekommt?!
denn dieses ist ja wichtig wenn die hunde eingeführt werden;)
 
Einfuhrverbot gibbet nicht fürn Mastino. Auch nach Bayern, wo er gelistet ist, darfst du ihn einführen.
 
danke milan, aber das wusste ich bereits mir geht es jetzt nur darum wie bekomme ich für einen hund ein Rassegutachten in Spanien?!
 
Ich glaube nicht, das man für einen Anlage 2 Hund ein Rassegutachten braucht - zumal ein Mastino oder ähnliche Rassen auch nicht unbedingt mit einem Staff und Co. "zu verwechseln" sind, oder ? Ich würde die Spanier mal bei ihrem Tierarzt anfragen lassen. Die Orgas müssten sich ja wenn so wie so um das Rassegutachten kümmern - und der Tierarzt vor Ort weiß sicher Näheres.
 
mir geht es jetzt nur darum wie bekomme ich für einen hund ein Rassegutachten in Spanien?!

Wozu?
Ein Rassegutachten wird zunächst garnicht benötigt. Wenn es in Deutschland dann doch benötigt werden sollte, dann kann es hier durch einen Sachverständigen gemacht werden. Die Chancen von D. aus jemanden zu finden, der in Spanien ein Rassegutachten für Deutschland erstellt, sind gleich null.
 
Einfuhrverbot gibbet nicht fürn Mastino. Auch nach Bayern, wo er gelistet ist, darfst du ihn einführen.

Das ist so definitiv falsch.

[......]Nach diesem Gesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Dies sind Hunde der Rassen
  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
Eh klar, da komplettes Einfuhrverbot.

Aber auch:
[...]Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen dürfen aus dem Ausland ebenfalls nicht eingeführt oder verbracht werden, sofern nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird.
Die Liste dieser Hunderassen wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt und wechselt somit von Bundesland zu Bundesland. Zu den von den einzelnen Bundesländern in Rechtsverordnungen als gefährlich eingestuften Hunden gehören regelmäßig folgende Rassen:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Cane Corso
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Pitbull Bandog
Perro de Presa Canario
Perro de Presa Mallorcin
Tosa Inu


Vor Antritt einer Reise sollte man sich bei Zweifeln über die Einstufung von Hunderassen als gefährliche Hunde bei dem zuständigen Ordnungsamt erkundigen, da die o.a. Liste nicht abschließend ist.


Für letzteren Fall empfiehlt es sich also, für die Einfuhr zumindest eine Adresse in einem "listenlosen" Bundesland dabei zu haben....
 
Hi

Noch gibt es drei Bundesländer ohne Rasseliste (Niedersachsen, Thüringen und noch Sachsen Anhalt - dort ist ein Gesetz auf dem Weg).

Häh?!:verwirrt:
Kannst Du (Pocke) mir Das (fettgedruckte) bitte näher erläutern?!

LG
Manny
 
dort ist ein Gesetz auf dem Weg
Bin zwar nicht Pocke :hallo: fühle mich aber auch in der Lage, dies zu erläutern.
Sachsen-Anhalt, derzeit ohne Hundegesetz, plant schnellstmöglich eins zu erlassen.
Soweit ich weiß soll die Rasseliste, zumindest nach Innenminister Holger Hövelmann (SPD) folgende Hunde umfassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • American Pitbull Terrier
  • Mastiff
  • Bullterrier
  • Fila Brasiliero
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Bulldog
  • Mastino Napoletano
  • Dogo Argentino
  • Kangal

Bereits am 25.09.2006 wurden für Sachsen-Anhalt durch Bekanntgabe im Minesterialblatt
"Maßnahmen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren" erlassen.
 
ist das die hündin, die du unter dem thread "rasseraten" vorgestellt hast?
ich finde auch nicht, dass das ein mastino ist, eher ein mastin espanol... oder sogar ein mastin de los pirineos-mix *einfall*
 
Ninchen aber auch wenn sie ein mastin espanol sein sollte gilt soweit ich das nun verstanden habe das einfuhrverbot, oder?

wäre hier für hilfe sehr dankbar....
 
Warum?

Das Einfuhrverbot gilt nur für Pitbulls, Amstaffs, Staffbulls, Bullterrier und Mischlingen, in denen diese Rassen vorkommen.

In welches Bundesland soll er denn einreisen, steht das schon fest?
 
Marion ich war auch immer der meinung das diese Rassen einreisen dürfen...

wenn dann soll die schnute nach NRW....

so wie ich jetzt aber den Text vom zoll verstanden habe dürfen diese hunde nicht in die bundesländer einreisen wenn eine gefährlichkeit vermutet wird*hab´s doch richtig verstanden,oder??*

ODER
darf sie einreisen...denn pitbull,etc ist nicht mit drinne
und wenn sie einreisen darf wo steht das bitte?! müssen uns ja auch gesetzlich absichern
 
Sofern der Mastino in NRW gelistet ist (ist er wohl), darf ein solcher Hund nicht ohne weiteres in gerade dieses Bundesland eingeführt werden siehe § 2 Abs. 1 S. 2HundVerbrEinfG:

(1) 1Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. 2Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.

Allerdings sagt dieses Gesetz in Abs. 2 Nr. 3 auch, dass

(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates (...)
3 .Ausnahmen von Absatz 1 ganz oder teilweise zuzulassen oder zu gewähren sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zu regeln.

Quelle:

Eine derartige Rechtsverordnung wurde erlassen (HundVerbrEinfVO), dort steht dann in § 2 Abs. 4
(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.

Quelle:

Man müsste den Hund also entweder in ein Bundesland verbringen, wo er nicht gelistet ist oder aber feststellen lassen, dass man den Hund in NRW "berechtigt halten würde".
(So zumindest meine Interpretation des Ganzen).
Vielleicht solltest du mal beim OA nachfragen.
 
Man darf ja auch wohl einen Hund von einem Bundesland in ein anderes einführen. Gut, bei Kat 1 Hunden in Bayern ist das sehr schwer aber generell auch möglich. Da die Einfuhr nach Deutschland generell nicht verboten ist für den Mastino, sind Probleme eigentlich ausgeschlossen. Im Zweifelsfall besorgt euch eine vorübergehende Pflegestelle in einem Bundesland, in dem er nicht gelistet ist wie Niedersachen.

Es werden auch schon seit vielen Jahren Mastinos direkt von Italien nach Deutschland vermittelt oder in Italien beim Züchter gekauft. Dabei gab es noch nie Probleme. Vorab beim OA anfragen kann natürlich auch nach hinten losgehen. Wenn dann macht es unverbindlich und ohne Namen zu nennen. Wenn die sagen, dass würde nicht gehen dann macht es so wie ich es beschrieben habe über eine PS.
 
Nur mal ne kleine Zwischenfrage......
Gibt es in den Tierheimen in Deutschland nicht genügend Hunde die, aufgrund ihrer Rasse, schwierigkeiten haben ein neues, verantwortungsvolles Zuhause zu finden??
Ist es wirklich notwendig Tiere aus dem Außland nach Deutschland einzuführen??

LG

JUHU
 
Ich denke da kann man genügend drüber diskutieren und ich denke das gehört jetzt nun nicht hier hin.
 
Bei der hohen Anzahl von Listenhunden in den Deutschen Tierheimen, die über Jahre hier sitzen, gehört das sehr wohl in jede Überlegung, ob noch ein zusätzlicher Listenhund aus dem Außland hier her kommen muß...............

LG

JUHU
 
Mastinos und generell Molosser (um die es hier wohl ging) sind nicht so übermäßig viele in deutschen Tierheimen und/oder beim Tierschutz zu finden. Warum dann nicht ein Tier importieren, wenn es hier gute/bessere Chancen auf Vermittlung hat ?
 
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