Auslandspflegehund - Steuern zahlen???

Tina1986OB

15 Jahre Mitglied
Mich beschäftigt ein Thema schon seit längerem, bin aber noch nicht dazu gekommen, mal jemanden zu fragen. Also wenn man (so wie ich es öfter hatte) einen Hund aus dem Ausland von einem TS in Pflege nimmt bis zur Vermittlung, muss man für diesen dann Steuern zahlen oder wie wird das gehandhabt? Ich mein, was macht man, wenn man mal kontrolliert wird? Nehmen wir mal an jemand hat einen Hund vom TS in Pflege und dieser Hund ist aufgrund seines Alters oder sonstigen Dingen schwer vermittelbar und bleibt sehr lange auf der Pflegestelle, muss man dann Steuern zahlen oder bezahlt der TS da irgendwie was?

Würde mich echt mal interessieren! Da habe ich mir ja damals keine Gedanken drüber gemacht!

Liebe Grüße

Tina
 
  • 18. Mai 2024
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Hi Tina1986OB ... hast du hier schon mal geguckt?
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Theoretisch muss für den Hund Steuern gezahlt werden und natürlich muss er auch versichert sein (bei 20/40 Hunden laut LHV - zumindest in NRW - ja auch Pflicht). Außerdem ist - wie bei "allen anderen" Hunden auch - bei 20/40ern ein Sachkundenachweis nötig. Wer die Steuern und die Versicherung im Endeffekt zahlt, ist egal (Pflegestelle oder TSV).

Ich bin schon mal kontrolliert worden ... *mpf*

So viel zur Theorie. ;)
 
Tina19OB schrieb:
Nehmen wir mal an jemand hat einen Hund vom TS in Pflege und dieser Hund ist aufgrund seines Alters oder sonstigen Dingen schwer vermittelbar und bleibt sehr lange auf der Pflegestelle, muss man dann Steuern zahlen oder bezahlt der TS da irgendwie was?

Würde mich echt mal interessieren! Da habe ich mir ja damals keine Gedanken drüber gemacht!

Liebe Grüße

Tina

Frag mal bei dem jeweiligen TSV an. ;)
 
Tina19OB schrieb:
Mich beschäftigt ein Thema schon seit längerem, bin aber noch nicht dazu gekommen, mal jemanden zu fragen. Also wenn man (so wie ich es öfter hatte) einen Hund aus dem Ausland von einem TS in Pflege nimmt bis zur Vermittlung, muss man für diesen dann Steuern zahlen oder wie wird das gehandhabt?
Das hängt von den jeweiligen Gemeinden ab, in denen sich der Pflegehund aufhält.
Dort musst Du nachfragen.
Bei uns ist es so geregelt:
Ein Pflegehund, den man für eine Orga/Verein bei sich betreut, ist die ersten 3 Monate steuerfrei. Danach wird normal bezahlt.
Es ist dann eine Absprache zwischen Pflegestelle und Verein, wer diese Steuern übernimmt.
Grüße Klaus
 
Es hängt tatsächlich von den Gemeinden ab, wie ein Pflegehund steuerlich gewertet wird.
Bei uns ist es absolut gnadenlos:
Vom ersten Tag an ist der Hund steuerpflichtig, kommt er in der ersten Monatshälfte, wird die Steuer auch ab Beginn des Monats gerechnet. Nicht einmal für alte oder behinderte Vermittlungshunde ist eine Ausnahme oder ein späterer Steuerbeginn möglich.

Die Kosten sollten im Pflegevertrag mit der jeweiligen Organisation klar geregelt sein, wobei die Haftpflichtversicherung meist auf die Pflegestellen umgelegt wird. Ist ja auch verständlich, denn wer den Hund führt, hat die Veranwortung und es gab wohl in der Vergangenheit immer wieder Fälle, wo Pflegestellen sehr "leichtsinnig" waren.
 
Ich kenn auch so aus meiner Gemeinde: Hund kann bis zu 3 Monate hier bleiben, danach ist er steuerpflichtig und muß angemeldet werden, daß wird hier bei allen Hunden so gehandhabt, egal ob eigener oder Pflegehund. Allerdings wohne ich (noch) so am Dorf, daß hier nie einer kontrolliert, hab in den letzten 2 Jahre noch niemanden gesehen, der sich umgeschaut hat
 
Hab mich mal erkundigt, hier ist das auch so mit dieser 3monatigen frist. aber ich hatte ja die pflegehunde nie länger als 1 1/2 monate (maximal), dann waren die kleinen schnell vermittelt. aber gut, dass ich das alles jetzt mal weiss!:hallo:
 
vielleicht sollte ich doch mal über umziehen nachdenken *grummel*
 
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