Strawberry
20 Jahre Mitglied
Berlin: (hib/MAR) Es bestehen keine Richtlinien oder andere
Rechtsgrundlagen, durch die die Ausfuhr von Hunden aus Deutschland
beschränkt werden kann. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (14/6424) auf die Kleine Anfrage der PDS (14/6242) nach der
Ausfuhr von Hunden zum Zwecke des Verzehrs.
Zwar sei ihr aus "wiederkehrenden Medienberichten" bekannt, so die
Regierung, dass in einigen asiatischen Ländern Hunde zum Zwecke des
menschlichen Verzehrs unter aus deutscher Sicht tierschutzwidrigen
Bedingungen gehalten und getötet würden.
Mangels statistischer Angaben verfüge sie jedoch nicht über
Informationen, ob, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken Hunde aus
Deutschland in andere Länder exportiert werden.
Gruß Sylvia
Rechtsgrundlagen, durch die die Ausfuhr von Hunden aus Deutschland
beschränkt werden kann. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (14/6424) auf die Kleine Anfrage der PDS (14/6242) nach der
Ausfuhr von Hunden zum Zwecke des Verzehrs.
Zwar sei ihr aus "wiederkehrenden Medienberichten" bekannt, so die
Regierung, dass in einigen asiatischen Ländern Hunde zum Zwecke des
menschlichen Verzehrs unter aus deutscher Sicht tierschutzwidrigen
Bedingungen gehalten und getötet würden.
Mangels statistischer Angaben verfüge sie jedoch nicht über
Informationen, ob, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken Hunde aus
Deutschland in andere Länder exportiert werden.
Gruß Sylvia